Die Caritas-Sonderauswertung der BfS-Befragung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie für Dienste und Einrichtungen der Sozialwirtschaft zeigt die hohe Bedeutung der Schutzschirme.
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Ab 2015 erhalten Arbeitnehmer mindestens 8,50 Euro pro Stunde. Weiter beobachtet werden muss nun, wie sich der Mindestlohn auf die Refinanzierung bestehender Projekte und auf die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderung auswirkt.
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Im Streit um höheres Kindergelds wäre es klug, dieses schrittweise zu erhöhen, denn es soll zentraler Bestandteil einer zukünftigen Kindergrundsicherung sein. Mit oder ohne Kindergrundsicherung: Es muss sich in der Familienförderung etwas ändern, denn Teilhabe hängt nicht nur, aber eben auch vom Geldbeutel ab.
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Mit dem § 16?h SGB II wurde ein neues Förderinstrument geschaffen, um schwer zu erreichende junge Menschen zu unterstützen. Am wichtigsten ist es, durch die aufsuchende Arbeit eine tragfähige Beziehung zu ihnen aufzubauen. Dafür braucht es Fachlichkeit, weniger Bürokratie und vor allem – Zeit.
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Mit dem Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ sollen die Ziele der EU-Kindergarantie national umgesetzt werden. Er gewährleistet benachteiligten Kindern und Jugendlichen den Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum.
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Das Thema Langzeitarbeitslosigkeit hat die Politik zu wenig im Blick. Für die nächste Legislaturperiode muss im SGB II dringend nachgebessert werden, damit Menschen ohne Job eine Chance auf berufliche und soziale Teilhabe erhalten.
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Der folgende Beitrag informiert über aktuelle Gesetzesänderungen bei der Grundsicherung und der Arbeitsförderung. Neben Flexibilisierungen gibt es aus Sicht der Caritas auch Rückschritte, weil sinnvolle Förderinstrumente künftig entfallen.
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Der wichtige Kern des Gesetzes, die nachhaltige Qualifizierung, kann jetzt umgesetzt werden. Langzeitarbeitslose müssen in die Lage versetzt werden, die Grundsicherung hinter sich zu lassen. Das Bürgergeld ist der richtige Weg dafür. Hier sind nun die Jobcenter bei der Umsetzung gefragt.
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Am 23. Juni wurde das Gesetz zur Rechtsvereinfachung im SGB II nach zweijähriger Beratung mit Bund und Ländern im Bundestag verabschiedet. Der Deutsche Caritasverband hat das Gesetzesverfahren intensiv begleitet. Seine Bilanz ist gemischt.
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Die Caritas-Sonderauswertung der BfS-Befragung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie für Dienste und Einrichtungen der Sozialwirtschaft zeigt hohe Bedeutung der Schutzschirme.
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Der Sechste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung muss alarmieren: Die Verfestigung von Armutslagen sinkt nicht, sondern steigt. Welche Maßnahmen wirken?
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Mit dem Teilhabechancengesetz wird ein Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik eingeleitet. Endlich ist eine längerfristige Förderung möglich. Die Hoffnung ist, dass möglichst vielen Langzeitarbeitslosen der Ausstieg aus dem Langzeitbezug gelingt.
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Die Ampelkoalition hat vor, die Grundsicherung zu reformieren. Das neue Bürgergeld soll zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen und weniger bürokratisch sein. Aus Sicht der Caritas gibt es dabei noch einiges zu klären, damit sich die Situation für die Betroffenen wirklich verbessert.
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Die assistierte Ausbildung, ein neues Förderinstrument für benachteiligte junge Menschen, ist jetzt gesetzlich verankert. Auch Jugendliche aus dem SGB II können davon profitieren.
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Was wurde zur Bekämpfung von Kinderarmut in der 19. Legislaturperiode bisher erreicht? – Das „Gute-Kita“-Gesetz, das „Qualifizierungschancengesetz“ und der Entwurf des „Starke-Familien-Gesetzes“ bringen Verbesserungen. Unterm Strich aber zeigt sich: Das Thema Kinderarmut gehört an die Spitze der Agenda.
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Nach jahrelanger Stagnation gibt es aus Berlin neue Impulse gegen verfestigte Arbeitslosigkeit. Einiges davon entspricht langjährigen Forderungen der Caritas. Zielgruppe sind Langzeitarbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie Menschen, die mit Kindern in Bedarfsgemeinschaften leben. Arbeitgeber sollen Lohnzuschüsse erhalten.
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Finanzpolitische Gründe führen zu Diskussionen um eine Erhöhung des Rentenalters. Unterstellt wird dabei, dass alle Menschen länger arbeiten können. Doch stimmt das wirklich, und ist es sozialpolitisch vertretbar? Die Caritas sagt: Nein.
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Überwiegend Frauen springen ein, wenn Angehörige oder Freunde gepflegt werden müssen. Dies kann zu Lücken im Erwerbsverlauf führen und sich nachteilig auf die Rente auswirken. Um dies zu vermeiden, müssen Pflegezeiten besser honoriert und der Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert werden.
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Nachbesserungsbedarf beim Kinderzuschlag, Durchbruch beim Bildungs- und Teilhabepaket: Die Reform der Leistungen für arme Familien erhöht die Chancen von Jugendlichen und Kindern, dabei zu sein.
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Auch Langzeitarbeitslose brauchen bessere Weiterbildungsperspektiven und Zugang zum sozialen Arbeitsmarkt, wenn sie im Digitalisierungsprozess nicht untergehen wollen.
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Die Befragung zeigt klar: Das Thema Fachkräftemangel spielt eine Hauptrolle in sozialen Einrichtungen, auch bei der Digitalisierung. Zudem werden häufig eine unzureichende Finanzierung durch Hilfsprogramme und juristische Hürden genannt.
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Sparvorgaben für die Kindergrundsicherung lassen befürchten, dass Kinder und Jugendliche nicht alle ihnen zustehenden Leistungen bekommen. Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren sind zwingend erforderlich.
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Der DCV nimmt zu den Gesetzentwürfen zum Sozialschutzpaket II und zum zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung Stellung. Beide sind Bestandteile der zweiten Welle der Corona-Gesetzgebung.
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Der geplante einmalige Zuschuss für Heizkosten wird angesichts stark gestiegener Energiekosten viele Haushalte entlasten. Die Ermittlung seiner Höhe wurde aber nicht transparent gemacht und der Geltungszeitraum schließt den April nicht ein.
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Durch die geplante Reform sollen viel mehr Menschen als bisher Wohngeld erhalten. Das ist begrüßenswert, wird aber nur durchgeführt werden können, wenn die Wohngeldstellen personell deutlich aufgestockt werden.
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Der Gesetzgeber plant vor der Rentenanpassung 2022 die Wiedereinführung des sogenannten Nachholfaktors in die Rentenformel. Zudem ist einer Verbesserung der Zahlungen für Erwerbminderungsrentner_innen vorgesehen, welche diese Leistung schon länger erhalten.
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Die gute wirtschaftliche und konjunkturelle Entwicklung der vergangenen Jahre hat die Ungleichheit in Deutschland nicht gesenkt. Der Bericht zeigt eindrücklich, wie Armut sich verfestigt und vererbt wird. Es sind gezielte und deutliche politische Anstrengungen notwendig für mehr Chancengerechtigkeit.
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Immer wieder ist das Bürgergeld und vor allem seine Höhe in der Diskussion. Dabei zeichnet die öffentliche Debatte oft ein Zerrbild und diffamiert Menschen, die auf das unterste Sicherungsnetz angewiesen sind. Der Faktencheck der Caritas klärt auf.
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Das Sozialschutz-Paket III sieht eine Reihe von Maßnahmen zur Abmilderung negativer wirtschaftlicher und sozialer Folgen der COVID-19-Pandemie vor.
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Der Deutsche Caritasverband setzt sich seit langem für eine Reform der Sanktionsregelungen im SGB II ein und sieht die Verlängerung der befristeten Aussetzung der Sanktionen bei nahezu allen Pflichtverletzungen als Chance, diese Reform vorzubereiten.
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Zwölf Jahre nach Einführung des SGB II sind viele Menschen nach wie vor langfristig von beruflicher und damit auch von sozialer Teilhabe ausgeschlossen. In einem gemeinsamen Positionspapier „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ zeigen der DCV und BAG IDA, wie Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle nachhaltig gefördert werden kann.
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Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) geht von etwa 37.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Notwendig, um dagegen vorzugehen, ist eine ganzheitliche Sicht auf ihre Problemlagen und ein entsprechend breites Spektrum an Maßnahmen.
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Der Deutsche Caritasverband begrüßt die Zielsetzung eines höheren gesetzlichen Mindestlohns, sieht die Verantwortung dafür aber bei der Mindestlohnkommission und nicht beim Staat.
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Stellungnahme zum Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung: Armutslagen in Deutschland verfestigen sich. Die Corona-Pandemie verschärft die soziale Ungleichheit zusätzlich. Der Deutsche Caritasverband analysiert die einzelnen Punkte des Berichts, nimmt dazu Stellung und zeigt Handlungsbedarfe auf.
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