Der Gesetzentwurf sieht einen einmaligen Heizkostenzuschuss an Haushalte vor, die in den Monaten Oktober 2021 bis März 2022 Wohngeld bezogen haben. Das Gesetz wird am 1. Juni in Kraft treten. Die Caritas begrüßt den einmaligen Zuschuss, der Empfänger_innen von Wohngeld, Bafög und Aufstiegsförderung entlastet. Kritisch ist, dass die Höhe des einmaligen Zuschusses nicht transparent hergeleitet wird und der bei der Prüfung maßgebliche Bewilligungszeitraum zum 31. März endet und somit der Heizmonat April nicht auch abgedeckt wird.
Wichtig ist, dass insbesondere die Familienkassen ab jetzt aktiv über die Möglichkeit der Beantragung von Wohngeld und vom Heizkostenzuschuss informieren. Befragungen zeigen, dass Familien mit niedrigem Einkommen und Kinderzuschlag oftmals keinen Wohngeldantrag stellen.
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