Meldestelle
In den Grundsätzen unserer Zusammenarbeit sind Werte verankert, die unsere tägliche Arbeit prägen. Dazu zählen eine vertrauensvolle, unterstützende, respektvolle Zusammenarbeit, die zum Austausch ermutigen, Rückmeldungen zu geben und Verbesserungen vorzuschlagen.
Hierzu soll auch das Hinweisgeber-Portal mit der Hinweisgebermeldestelle beitragen. Die Einrichtung dieser Meldestelle richtet sich nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und soll allen Mitarbeitenden einen sicheren Kanal bieten, um vertraulich oder anonym Hinweise über den Verdacht von Unregelmäßigkeiten, strafbewehrten Regelverstößen oder Straftaten zu geben. Die Meldestelle bietet die Möglichkeit, mit externen Anwälten über mögliche Vorfälle zu kommunizieren.
Jeder Hinweis bietet für den Deutschen Caritasverband die Chance, verborgene Probleme aufzudecken und Verbesserungen zu erreichen. Es hilft die Reputation der Caritas zu schützen und Verstöße gegen EU-weit geltende Gesetze aufzudecken.
Hinweisgebende Personen werden durch das Hinweisgeberschutzgesetz vor Repressalien wie zum Beispiel Kündigung, Gehaltsänderung oder auch Aufgabenverlagerung geschützt.
Hinweisgebende Personen können grundsätzlich wählen, ob sie sich an unsere interne Meldestelle oder eine externe Meldestelle wenden möchten.
Hinweisgebermeldestelle Intern
Die Rechtsanwältinnen Dr. Stefanie Heinrich und Claudia Vogel nehmen die Aufgabe einer internen Hinweisgebermeldestelle für den Deutschen Caritasverband wahr. Bitte wenden Sie sich an diese beide Personen, wenn Sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, die ihrer Meinung nach gegen Gesetze oder die internen Richtlinien und Handlungsanweisungen des Deutschen Caritasverbandes verstoßen. Sie nehmen Ihren Hinweis entgegen und prüfen insbesondere die strafrechtliche Relevanz. Hier gelangen Sie zur Homepage der Kanzlei Vogel und Heinrich.
Meldung abgeben
Informationen für Hinweisgeber
Was Sie bei der Abgabe eines Hinweises beachten müssen, wie Sie einen Hinweis abgeben und das Verfahren der Bearbeitung eines Hinweises durch unsere Vertrauensanwältinnen finden Sie hier: Informationen für Hinweisgeber.
Kontaktformular
Über das Kontaktformular des Deutschen Caritasverbandes können Sie direkt Ihre Hinweise übermitteln. Hier gelangen Sie zum Kontaktformular.
Die Kanzlei bearbeitet ihre Anliegen mit der gebotenen Sorgfalt zügig und gewissenhaft und steht dabei in engem Kontakt mit den zuständigen Fachabteilungen des Deutschen Caritasverbandes.
Sie können Ihr Anliegen auch per E-Mail (auch anonym möglich), telefonisch mit Frau Claudia Vogel und Dr. Stefanie Heinrich vortragen:
E-Mail:
Hinweisgeben-caritas@vogel-heinrich.eu
Telefon:
+49 (0)761 59 52 10 20 oder
+49 (0)177 4102 450
oder per Messenger Signal +49 (0)177 4102 450.
Dieses Angebot ist für Sie kostenfrei, Inhalte der Gespräche werden, wenn gewünscht, anonym behandelt.
Datenschutz
Bevor Sie einen Hinweis abgeben, beachten Sie bitte die Datenschutzhinweise, die Sie hier finden: Datenschutz
Hinweisgebermeldestelle extern
Informationen zu den externen Meldestellen beim Bundesamt für Justiz und deren Zuständigkeiten finden Sie hier: Informationen externe Meldestelle.
Wenn Sie einen Hinweis geben möchten, der nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Deutschen Caritasverbandes in Freiburg, Berlin und Brüssel steht, wenden Sie sich bitte an die zuständige Meldestelle der jeweiligen caritativen Einrichtung, die sie auf der Homepage der Träger finden.