Anhebung des Rentenalters benachteiligt die Schwächsten
Die Diskussion über die Zukunft der Rentenversicherung ist in vollem Gange. In den Fokus rückt dabei immer wieder die Frage, ob es sinnvoll oder gar notwendig ist, die Regelaltersgrenze über das 67. Lebensjahr hinaus weiter anzuheben und/oder zu dynamisieren. Auch in der Rentenkommission der Bundesregierung ist dieses Thema von den Wissenschaftlern Axel Börsch-Supan, Franz Ruland und Martin Werding in die Beratungen eingebracht worden.1
Vorgebracht werden vor allem rentenfinanzpolitische Argumente und deren Wirkungen auf den Generationenvertrag: Ohne eine Verlängerung des Rentenalters seien Beitragserhöhungen unausweichlich. Zum einen hätten die jüngeren Generationen die höheren Beitragslasten zu tragen. Zum anderen müssten die Jüngeren auch noch mit niedrigeren Renten wegen des sinkenden Rentenniveaus im Alter rechnen.2 Als Lösung wird zur fiskalischen Entlastung der Rentenversicherung vorgeschlagen, das Verhältnis von Erwerbszeiten und Rentenbezugszeiten durch längere Erwerbstätigkeit und kürzere Rentenauszahlungszeiten neu zu justieren.3
Angenommen wird dabei, dass Menschen sich in ihrer langfristigen Planung des Erwerbslebens auf ein längeres Arbeiten einstellen, um Abschläge bei der vorzeitigen Rente zu vermeiden.4 Implizit unterstellt wird in der Debatte, dass alle Menschen grundsätzlich länger arbeiten können. Für die Caritas stellt sich bei der Bewertung dieser rentenpolitischen Überlegungen die Frage, ob diese Koppelung von statistischer Lebenserwartung und Altersgrenzen in der Rentenversicherung sozialpolitisch so ohne Weiteres vertretbar ist. In den Einrichtungen und Diensten erlebt die Caritas häufig das Gegenteil: Sie hat mit vielen Menschen zu tun, die gesundheitliche Einschränkungen haben, psychisch oder chronisch erkrankt und in ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind. Viele dieser Menschen haben heute schon Mühe, in ihrem Arbeitsleben die Regelaltersgrenze zu erreichen. Der Gesetzgeber schätzt im SGB II (§ 53 a) die Erwerbschancen von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen über 58 Jahre sogar als so schlecht ein, dass er sie nicht einmal mehr als arbeitslos zählt.5 Erwerbstätigkeitschancen hängen grundsätzlich von der Arbeitsmarktlage ab, die sich jüngst für Ältere zwar verbessert hat, was aber nicht dauerhaft so bleiben muss.
Wegen geringer Bildung oft schon vorbelastet
Auch aus der Forschung ist bekannt, dass es einen klaren Zusammenhang zwischen niedrigem Sozialstatus, chronischen Erkrankungen und geringerer Lebenserwartung gibt.6 Vorbelastungen zeigen sich dabei schon bei jungen Erwachsenen mit niedrigen Bildungsabschlüssen, da diese häufig "bereits während ihrer Kindheit und Jugend mit negativen gesundheitlichen Folgen von Armut und Benachteiligung konfrontiert waren".7 In der rentenpolitischen Diskussion muss deshalb aus Sicht der Caritas die Aufmerksamkeit darauf gerichtet sein, dass Menschen mit Armuts- und Krankheitserfahrungen nicht zusätzlich durch eine weitere Anhebung der Rentenaltersgrenze benachteiligt werden: Schon heute müssen sie bei vorzeitiger Verrentung oder Erwerbsminderung Abschläge hinnehmen.
Aufgrund der höheren Mortalitätsrisiken haben sie zudem weniger Zeit im Ruhestand. Beide Probleme würden sich durch eine Ausweitung der Altersgrenze noch massiv verstärken. Zu Recht warnt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) deshalb, dass den entlastenden fiskalischen Wirkungen der Rentenaltersanhebung große sozialpolitische Risiken gegenüberstehen, weil "Menschen mit typischen ‚Risikofaktoren‘ wie beispielsweise geringer Bildung oder relativ schlechter Gesundheit sich (eben) weniger gut an die neuen Altersgrenzen anpassen können".8
Bevor über eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze gesetzlich entschieden wird, müssen erst die Folgen der letzten Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre diskutiert werden. Evaluiert werden muss auch, welche Möglichkeiten zur freiwilligen Weiterarbeit durch das Flexirentengesetz aus dem Jahr 2017 bestehen und ob diese in der Bevölkerung bereits hinreichend bekannt sind und genutzt werden. Zudem muss für die gesellschaftliche Akzeptanz eines späteren Renteneintritts geworben werden. Laut einer Umfrage der Zeitung "Die Welt" lehnen drei Viertel der Bundesbürger eine Koppelung der gesetzlichen Altersgrenze an die steigende Lebenserwartung ab.9 Es muss zu denken geben, dass das durchschnittliche Rentenzugangsalter für Männer und Frauen heute erst bei 64 Jahren liegt, obwohl das Stufenmodell der 67er-Rente bereits greift. Notwendig ist ein Zusammenspiel aus rentenpolitischen und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, damit die Benachteiligungen älterer Menschen mit Armuts- und/oder Krankheitserfahrungen reduziert werden. Aber auch die Wechselwirkungen mit anderen Sicherungsbereichen müssen in den Blick genommen werden. Nur so ist langfristig eine gesellschaftliche Akzeptanz sicherzustellen.
Leistungen der Erwerbsminderung verbessern
Im Bereich der Rentenpolitik sind für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können, bessere Leistungen der Erwerbsminderung notwendig, damit Altersarmut vermieden wird. Die Ausweitung der Zurechnungszeiten in den letzten beiden Rentenreformen war hier ein wichtiger Schritt zumindest für die Neueintritte. Eine Altfallregelung fehlt aber immer noch. Ergänzend muss auch bei der Grundrente eine Regelung getroffen werden, damit erwerbsgeminderte Personen von der Regelung profitieren. Damit ein längerer Verbleib im Erwerbsleben gelingen kann, müssen aber auch Prävention und Rehabilitation verbessert werden. Bessere Beratung und vereinfachte Zugänge zu den Leistungen der unterschiedlichen Rehabilitationsträger bei Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung sind hier eine wichtige Voraussetzung.
Anerkannt werden muss, dass es unter den Langzeitarbeitslosen eine Gruppe gibt, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen dauerhafte Förderung braucht. Der mit dem Teilhabechancengesetz eingeführte neue § 16 i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) ist dabei nur ein Baustein. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) weist zu Recht drauf hin, dass es für einen begrenzten Personenkreis mit mittelfristig geringen Chancen auf ungeförderte Beschäftigung einen sozialen Arbeitsmarkt zur Sicherung der sozialen Teilhabe braucht.10
Die Folgen der letzten Erhöhung müssen zuerst diskutiert werden
Arbeitslose, die in ihrem alten Beruf aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Umstrukturierung nicht mehr arbeiten können, müssen mehr Möglichkeiten für Umschulungen erhalten. Zu wenig angeboten werden insbesondere längerfristige Weiterbildungsmaßnahmen, die über ein Jahr dauern und zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.11 Unter rentenpolitischen Gesichtspunkten muss auch darüber nachgedacht werden, wie mit Zeiten der Arbeitslosigkeit in der Rentenversicherung umgegangen wird.
Länger gesund und zufrieden arbeiten
Generell muss eine breite gesellschaftliche Debatte geführt werden, wie Arbeitsplätze alterns- und altersgerecht ausgestaltet werden können, damit Menschen länger gesund und zufrieden arbeiten können. Im Bereich der Pflege haben solche Diskussionen beispielsweise im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege stattgefunden. Dort hat sich eine Arbeitsgruppe mit Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung beschäftigt und konkrete Maßnahmen erarbeitet, wie die Arbeitsbedingungen verbessert werden können.12 Eine bessere Förderung ist aber nicht nur für Berufe mit besonderen Belastungssituationen wichtig, sondern für den gesamten Arbeitsmarkt, da die Veränderung der Arbeitswelt im Zuge der Digitalisierung an alle Arbeitnehmer(innen) große Herausforderungen bezüglich veränderter Formen der Kommunikation und Belastbarkeit stellt.
Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit hätte auch Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Beruf und familialer Sorgearbeit. Im Jahr 2017 wurden 2,59 Millionen Pflegebedürftige zu Hause versorgt, davon 1,76 Millionen durch Angehörige ohne Hinzuziehung eines ambulanten Pflegedienstes.13 Forschungen des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) belegen, dass die Pflege zu einem hohen Maße durch Angehörige zwischen 40 und 85 Jahren übernommen wird. Der Zeitaufwand der Hilfeleistung durch Familienangehörige steigt dabei mit dem Alter: "40- bis 54-Jährige unterstützen im Durchschnitt 8,1 Stunden pro Woche, 55 bis 69-Jährige 11,8 Stunden und 70- bis 85-Jährige 13,4 Stunden."14
Für bestimmte Menschen braucht es einen sozialen Arbeitsmarkt
Die Anhebung des Rentenalters hätte zur Folge, dass pflegende Angehörige über 67 Jahre erhebliche Probleme der Vereinbarkeit zu bewältigen hätten. Ob Pflege im selben Umfang wie heute möglich wäre, ist zu hinterfragen. Belegt ist heute schon, dass insbesondere Frauen mit schlechteren Arbeitsmarktchancen die Pflege selbst übernehmen, während potenzielle Pflegepersonen mit hohem Einkommen und beruflichem Status die Hauptpflegeverantwortung an professionelle Pflegedienste abgeben.15 Damit diese Gruppen mit steigendem Alter nicht noch mehr belastet werden, ist es wichtig, ihre rentenrechtliche Absicherung zu verbessern. Die Aufgabe der Rentenversicherung ist nämlich nicht nur die Absicherung von Lebensrisiken, sondern auch die Herstellung eines Solidarausgleichs. Ein wichtiger Punkt ist hier, dass Pflegepersonen von Leistungsempfänger(inne)n im Pflegegrad 1 regelhaft in die soziale Sicherung einbezogen werden. Zu überdenken sind die Abschläge bei der Beitragsbemessung, die bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Pflege und Pflegesachleistungen (in Höhe von 15 Prozent) beziehungsweise bei der Inanspruchnahme der reinen Pflegesachleistung (in Höhe von 30 Prozent) entstehen.
All diese Punkte sind in der Debatte über einen späteren Renteneintritt in den Blick zu nehmen, damit eine erneute Anhebung der Rentenaltersgrenze nicht zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft führt, in der gesunde, leistungsfähige und ökonomisch gut gestellte Menschen durch Weiterarbeit Rentenleistungen mit mehr Entgeltpunkten ausbauen können und andere Gruppen, die das nicht können, schlechter gestellt werden und in Altersarmut geraten.
Anmerkungen
1. FAZ, siehe Kurzlink: https://bit.ly/3dfF1Dt
2. Kochskämper, S.: IW-Gutachten. Anhebung des Rentenalters - notwendig, aber noch nicht hinreichend. Köln, 2019, S. 4.
3. Ebd., S. 5.
4. Ebd., S. 5.
5. Vgl. Gesetzesbegründung zur Einführung des § 53 a SGB II, Bundestagsdrucksache 16/7460, S. 12. 6. Lampert, T. u. a.: Gesundheitliche Ungleichheit im höheren Lebensalter. GBE kompakt 1/2016.
7. Dragano, N. u. a.: Arbeit und gesundheitliche Ungleichheit. In: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 2/2016, S. 217.
8. Buslei, H. u. a.: Rente mit 67. Der Arbeitsmarkt für Ältere wird entscheidend sein. In: DIW Wochenbericht 16/17 / 2019, S. 282.
9. "Die Welt", siehe Kurzlink: https://bit.ly/3b4CYR5
10. Beste, J. u. a.: Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit. IAB-Stellungnahme 2/2017, S. 7.
11. Bernhard, S.: Berufliche Weiterbildung für Arbeitslosengeld-II-Empfänger. In: Sozialer Fortschritt 7/2016, S. 160.
12. https://bit.ly/2xAd3mA, S. 40 ff.
13. Statistisches Bundesamt: Pflegestatistik 2017. Wiesbaden, 2018, S. 8.
14. DZA, siehe Kurzlink: https://bit.ly/2zg0MEc, S. 3.
15. Ebd., S. 117. Hierzu auch Rothgang, H.; Unger, R.: Auswirkung einer informellen Pflegetätigkeit auf das Alterssicherungsniveau von Frauen. In: FNA-Journal Heft 4/2013, S. 36.
Wenn das System zu eng geworden ist: darüber hinausdenken!
Gekonnt führen aus dem „Off “
Wie das Bundesteilhabegesetz die Arbeit rechtlicher Betreuer beeinflusst
Hinterlassen Sie einen Kommentar zum Thema
Danke für Ihren Kommentar!
Ups...
Ein Fehler ist aufgetreten. Bitte laden Sie die Seite erneut und wiederholen Sie den Vorgang.
{{Reply.Name}} antwortet
{{Reply.Text}}