Hilfen für Mutter-Kind-Einrichtungen verlängern
Es ist gelungen, dass Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen nach SGB V § 111 a nun auch unter den Rettungsschirm fallen. Diese Entscheidung war für die Wirtschaftlichkeit und weitere Existenz dieses wichtigen Leistungsspektrums unumgänglich (S. a. S. 33 im Heft).
Leistungsspektrums unumgänglich (s. a. S. 33 im Heft). Jetzt geht es darum, die Kliniken konzeptionell und unter Berücksichtigung aller behördlichen Auflagen für die Wiedereröffnung aufzustellen. Die große Herausforderung ist, alle Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Patienten, Begleitpersonen und Mitarbeitenden zu treffen und gleichzeitig den besonderen Anforderungen und Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten im Zuge der Rehamaßnahme gerecht zu werden.
Mit der verbindlichen Umsetzung der Schutzmaßnahmen wird keine Vollbelegung möglich sein. Diese jedoch ist für die Wirtschaftlichkeit der Kliniken unabdingbar. Aller Wahrscheinlichkeit nach ist eine reguläre Belegung erst dann wieder machbar, wenn ein Impfstoff oder wirksames Medikament gefunden wird und flächendeckend zur Verfügung steht.
Bei Teilbelegung keine Wirtschaftlichkeit erreichbar
Gleichzeitig wächst der Druck auf die Kliniken, da Patientinnen und Patienten dringend Therapieplätze benötigen. Schon vor der Corona-Krise waren Mutter/ Vater-Kind-Einrichtungen ein wichtiger Anker für die hoch belasteten Mütter, Väter und pflegende Angehörige. Es ist zu erwarten, dass sich der Bedarf aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise auf den Alltag von Vätern, Müttern und Kindern nochmals deutlich erhöhen wird. Viele Faktoren wie die Zunahme häuslicher Gewalt, Existenzängste, Veränderungen in der Gesellschaft und vieles mehr lassen dies vermuten.
Schon allein die Tatsache, dass der Bedarf an Kurmaßnahmen vor der Pandemie bereits sehr hoch war, sollte dazu führen, alles politisch Mögliche zu tun, um diese wichtige Leistung zu erhalten und die Existenz der Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen für die Zukunft zu sichern.
Die Forderung ist klar: Auch während und nach der Krise müssen Mütter und Väter dringend notwendigen Unterstützungsbedarf erhalten. Unter diesem Aspekt muss die Politik den bisher noch auf den 30. September befristeten Schutzschirm so lange sicherstellen, bis wieder ein geregelter Betriebsablauf in den Einrichtungen möglich ist. Wenn es nicht gelingt, die Existenz der Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen zu sichern, hätte dies zum einen weitreichende negative Auswirkungen auf unsere Gesellschaft und zum anderen gingen unzählige Arbeitsplätze verloren.
Wenn das System zu eng geworden ist: darüber hinausdenken!
Gekonnt führen aus dem „Off “
Wie das Bundesteilhabegesetz die Arbeit rechtlicher Betreuer beeinflusst
Hinterlassen Sie einen Kommentar zum Thema
Danke für Ihren Kommentar!
Ups...
Ein Fehler ist aufgetreten. Bitte laden Sie die Seite erneut und wiederholen Sie den Vorgang.
{{Reply.Name}} antwortet
{{Reply.Text}}