Der Deutsche Caritasverband (DCV) nimmt Stellung zu Gesetzentwürfen der zweiten Welle der Corona-Gesetzgebung: dem zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor dem Infektionsrisiko und dem zweiten Sozialschutzpaket (Sozialschutzpaket II). Dieser legt ein Bündel an neuen Maßnahmen vor, um die sozialen Folgen der Corona-Schutzmaßnahmen abzufedern.
Die Pläne des Gesetzgebers, mit dem Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung zentrale Punkte im Infektionsschutzgesetz anzupassen, begrüßen der Deutsche Caritasverband und seine Fachverbände Katholischer Krankenhausverband (kkvd), Caritas Behindertenhilfe Psychiatrie (CBP), Verband Katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD), die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung sowie Caritas Suchthilfe (CaSu). Die eingeführten Meldepflichten und die Übernahme der Covid-Testung durch die Krankenkassen sind Beispiele von begrüßenswerte Maßnahmen.
Auch der Sozialschutzpaket II enthält wichtige neue Bestimmungen. Hier setzt sich der DCV aber gerade was die Unterstützung von Familien mit Kindern und Jugendlichen für weitergehende Maßnahmen, unter anderem für eine Anpassung der Regeln des Bildungs- und Teilhabepakets.