Der Deutsche Caritasverband teilt die grundsätzliche Zielsetzung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs, den Mindestlohn zeitnah auf 12 Euro anzuheben, womit auch die Initiative für einen Europäischen Mindestlohnrahmen aufgegriffen wird. So wird eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in angemessenem Umfang ermöglicht und die Anerkennung des Werts der erbrachten Arbeitsleistung wenigstens auf einem Mindestniveau abgesichert. Um dies sicherzustellen, soll eine gesetzliche Orientierungsgröße von mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten in Deutschland vorgegeben werden.
Von der Erhöhung werden insbesondere Frauen profitieren, da sie überproportional häufig von prekärer Beschäftigung betroffen sind. Grundsätzlich ist in der sozialen Marktwirtschaft die Lohnfestlegung nicht Sache des Staates, sondern Sache der Tarifpartner. Deshalb sollte die Entscheidung über die Lohnhöhe aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes weiterhin in den Händen der Mindestlohnkommission liegen.
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