Positiv ist die Verlängerung des erleichterten Zugangs zu Grundsicherungsleistungen und die von der Bundesregierung beschlossene Einmalzahlung für Menschen im SGB II, XII und AsylbLG. Es fehlt jedoch eine Lösung für Personen, die auf Grund ihres Status gänzlich von Leistungen ausgeschlossen sind wie z.B. EU-Bürger_innen mit Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitssuche.
Die ökonomische Situation der sozialen Einrichtungen und Dienste ist in der Pandemie sehr angespannt. Das Sozialdienstleistereinsatzgesetzes (SodEG) stellt ein wichtiges Auffanginstrument dar. Die Verlängerung muss über den 30. Juni hinaus bis zum Jahresende erfolgen!
Nicht hinreichend geregelt ist mit dem SodEG die Erstattung der Corona-bedingten Mehraufwendungen. Die Praxiserfahrung der Einrichtung und Dienste der Caritas zeigt, dass vor Ort häufig mangelnde Bereitschaft zur Verhandlung besteht. Perspektivisch muss deshalb die Nachverhandlungen bestehender Verträge mit den Leistungsträgern dringend geregelt werden.
Das BuT-Mittagessen soll weiterhin nach Hause geliefert werden können. Die Praxis zeigt, dass diese Regelung in vielen tatsächlichen Lebenslagen unpraktikabel ist und Familien aus unterschiedlichsten Gründen nicht davon profitieren. Der Deutsche Caritasverband weist erneut darauf hin, dass es konsequenter wäre, diesen Betrag an Familien und Personen auszuzahlen.