Wohnungslosigkeit von Jugendlichen dürfte es in Deutschland eigentlich gar nicht geben, da die Eltern oder ersatzweise die Kinder- und Jugendhilfe die Verantwortung für ein Aufwachsen in Sicherheit tragen. Dennoch geht das DJI von. 37.000 Jugendliche und junge Menschen aus, die von dieser extremen Form der sozialen Ausgrenzung betroffen sind.
Die Ursachen sind in der Regel vielfältig: Die Trennung und Scheidung der Eltern, der drohende Wohnungsverlust der Familie, psychisch kranke Eltern, die Inhaftierung eines Elternteils, das (Mit-)Erleben häuslicher Gewalt, schwierige und/ oder abgebrochene Bildungswege und Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Sanktionserfahrungen, Überschuldung, Gewalterfahrungen, Drogen und Alkoholprobleme sind nur einige Probleme, die häufig kumulieren und auf die Straße führen. Notwendig ist eine ganzheitliche Sicht auf die Problemlagen.
Zu einer umfassenden Strategie gehört eine hinreichende finanzielle Absicherung, das Vorhandensein einer auf die Bedürfnisse dieser Jugendlichen ausgerichteten sozialen Infrastruktur, ausreichend bezahlbarer und verfügbarer Wohnraum, bessere Chancengleichheit im Zugang zu Bildung und Ausbildung, Beratung sowie die Unterstützung in der Selbstorganisation. Insbesondere benachteiligte Jugendliche mit komplexen Förderbedarfen brauchen passgenaue und individuelle Hilfen, damit sie eine berufliche Ausbildung und den Weg ins Berufsleben schaffen. Häufig fallen sie mit der Altersgrenze 18 aus dem System der Jugendhilfe heraus und es stellt sich die Frage, welcher Sozialleistungsträger für den konkreten Fall zuständig ist. In diesem "Bermudadreieck" können die jungen Menschen leicht verloren gehen, wenn jeder in Betracht kommende Sozialleistungsträger die Zuständigkeit ablehnt und auf die anderen verweist. Dieser Zuständigkeitskonflikt darf jedoch nicht zu Lasten der jungen Menschen gehen. Vielmehr muss die benötigte Leistung unverzüglich gewährt werden und die Sozialleistungsträger müssen im Interesse der Jugendlichen an einem Strang ziehen. Notwendig ist die Verankerung der gesetzliche Kooperationspflicht bis zum 27. Lebensjahr. Zielführend wäre es, in allen Kommunen bzw. Jobcentern eine gemeinsame Anlaufstelle für junge Menschen zu schaffen, in der alle Förder- und Hilfsangebote gebündelt sind.