Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Sanktionen bei Pflichtverletzungen im SGB II vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie bis zum Jahresende 2022 befristet außer Kraft gesetzt. Der Deutsche Caritasverband bewertet dies als Chance, die von uns seit Langem geforderte Reform der Sanktionsmechanismen vorzubereiten. Den Änderungsantrag der Fraktion die Linke, die die komplette Abschaffung aller Sanktionen fordert, sehen wir hingegen kritisch.
Die vollständige Stellungnahme steht weiter unten zum Download bereit.