Religiöse Rituale gegen das Vergessen
Denn Voraussetzung für den Empfang der Eucharistie ist nach dem Kirchenrecht, dass der Mensch den Sinngehalt der Kommunion geistig erfassen kann. Zu dieser schwierigen Frage hat der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg eine Handlungsempfehlung herausgegeben. Ihre zentrale Aussage: Menschen, die in gesunden Zeiten das Sakrament der Eucharistie empfingen, sollen auch bei einer dementiellen Erkrankung weiterhin daran teilhaben können. „Eine Demenz rechtfertigt keinen generellen Ausschluss vom Sakrament der Eucharistie", so die eindeutige Stellungnahme des Caritasverbandes.
„Menschen mit Demenz benötigen unsere Anwaltschaft", schreibt Diözesan-Caritasdirektor Bernhard Appel dazu. Nötig sei „eine pastorale Arbeit, die ihrer Lebenssituation gerecht wird, und ein hohes Maß an Sensibilität". Appel bittet die Mitarbeiter in den Einrichtungen und Diensten ausdrücklich, mit der Empfehlung vor Ort das Gespräch zu suchen, sowohl mit denjenigen, die Menschen mit Demenz betreuen, als auch mit jenen, die sie als Seelsorger begleiten. Die Empfehlung ist auf Bewohner von Altenpflegeheimen ausgerichtet. Sie kann und soll aber genauso in anderen Einrichtungs- und Versorgungsformen angewendet werden, von der häuslichen Pflegesituation bis zum Krankenhaus.
Damit soll immer wieder ins Bewusstsein gerufen werden, dass religiöse Rituale Menschen mit Demenz unterstützen, sich ihrer Erfahrungen aus ihrem Leben zu erinnern. Seelsorge bei Menschen mit Demenz lebt vor allem von festen Ritualen und knüpft an allgemeine Alltagssituationen an. Die Kommunion zu empfangen, könne für demenzkranke Menschen „ein Augenblick der Erinnerung und des Trostes" sein, heißt es in der Empfehlung der Caritas. Das Dokument weist darauf hin, dass für die Spendung der Eucharistie die momentane Verfassung des Kommunionempfängers entscheidend ist.
Info: Das Dokument „Bewohnerinnen und Bewohner mit Demenz im Altenpflegeheim und ihre Teilhabe an der Eucharistie" können Sie unter www.dicvfreiburg.caritas.de herunterladen .