Kraftakt für den Kinderschutz
Je konkreter die Planungen für die Umsetzung der von der Deutschen Bischofskonferenz im Frühjahr beschlossenen Richtlinien zur Vorbeugung werden, desto deutlicher wird, dass es ein längerer "Prozess des Umsteuerns" werden wird, wie der stellvertretende Generalvikar, Dr. Jochen Reidegeld sagt. Tausende von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern werden geschult werden müssen. Ein Kraftakt, den das Bistum Münster und die Caritas aber stemmen wollen, um künftig Gewalt und sexuelle Übergriffe in ihren Diensten und Einrichtungen soweit wie möglich zu verhindern. Zusammen mit Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann stellte er leitenden Mitarbeitern aus Verbänden und Einrichtungen die bisherigen Überlegungen vor. Martin Wazlawik von der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Kinder- und Jugendschutz erläuterte dazu das Konzept für die notwendigen Schulungen.
Ob die Verletzungen der Vergangenheit ausgeglichen werden können, war für Kessmann fraglich: "Umso wichtiger ist es deshalb, weiteren Übergriffen vorzubeugen." Die vom Bistum auf der Grundlage der Beschlüsse der Bischofskonferenz erarbeitete Präventionsordnung solle möglichst parallel in der Caritas umgesetzt werden. Bestandteile seien zum einen die erweiterten Führungszeugnisse, die von den Mitarbeitern mit persönlichem Kontakt zu Kinder und Jugendlichen aber auch zu Menschen mit Behinderungen oder alten Menschen, eingefordert werden müssen. Darüber hinaus müssten sie entsprechend ihrer Funktion geschult werden. Verlangt werde zudem, eine Selbstverpflichtungserklärung zu unterschreiben.
Grundsätzlich sei aber die Devise, so Jochen Reidegeld, dass "Qualität vor Schnelligkeit" gehen müsse. Denn im Detail erweist sich die Umsetzung nicht nur als Kraft- sondern auch als Balanceakt. Absolute Priorität habe der Kinder- und Jugendschutz. Aber das dürfe nicht zu der Überreaktion führen, alle Mitarbeiter erst einmal unter "Generalverdacht" zu stellen. Es gehe auch darum, Mitarbeiter vor ungerechtfertigten Verdächtigungen zu schützen und Vertrauen wieder herzustellen.
So sei auch die Einforderung des Erweiterten Führungszeugnisses, in dem Auskunft über möglicherweise frühere Vergehen im sexuellen Bereich aufgeführt werden, unter strenger Beachtung des Datenschutzes zu handhaben. Allerdings sieht Reidegeld dies lediglich als "Grundsicherung". Der eigentliche Schutz sei nur durch "Sensibilisierung" zu erreichen. Dem gleichen Zweck diene die Selbstverpflichtungserklärung
Für die Fortbildungen, für die die LAG Kinder- und Jugendschutz im Auftrag des Bistums Konzepte erarbeitet, soll nur ein verpflichtender Rahmen vorgegeben werden, der eigenständig ausgefüllt werden kann, wie Martin Wazlawik erläuterte. Möglichst sollen die Schulungen in bestehende Ausbildungen integriert werden. Aufgrund ihrer großen Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und auch im Fortbildungsbereich werde hier die Caritas besonders gefragt sein. Ziel sei, dass die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter lernen, Hinweise auf Missbrauch wahrzunehmen und angemessen darauf zu reagieren.
Wieviele Mitarbeiter letztlich angesprochen werden müssen, ist noch nicht erfasst. Im Erzbistum Köln hat eine Zählung ergeben, dass es dort 20.000 hauptamtliche und 180.000 ehrenamtliche sein werden. Jochen Reidegeld rechnet mit "kaum weniger" im Bistum Münster. Möglichst schnell sollen erst einmal die Hauptamtlichen geschult und das Wissen über Multiplikatorenschulungen schnell verbreitet werden. Um einen Wildwuchs der Konzepte zu vermeiden, wird eine landesweite Abstimmung mit den anderen Bistümern angestrebt.
Die Caritas wird die Präventionsordnung als erstes in allen Diensten und Einrichtungen umsetzen, die mit Minderjährigen zu tun haben, kündigte Diözesancaritasdirektor Kessmann an. Das betreffe dann auch zum Beispiel Krankenhäuser mit entsprechenden Abteilungen. Jeder Träger solle verpflichtet werden, seine Mitarbeiter zu überprüfen. Dabei müsse allerdings der Datenschutz sehr ernst genommen werden. Nur eine benannte Person solle die Führungszeugnisse auf den Tatbestand eines sexuellen Missbrauchs überprüfen dürfen, um sie anschließend wieder versiegelt zu den Personalakten zu nehmen. Etwaige weitere Vergehen, die nach derzeitigem Stand noch aufgeführt seien, dürften nicht verwertet werden. Die Caritas setze sich allerdings dafür ein, dass künftig nur Auskunft zum angefragten Tatbestand gegeben werde.