Caritas ist keine Spardose des Sozialstaats
Nur eine Instanz entschied vor gut 70 Jahren, ob Menschen Hilfe benötigten und welche sie bekamen: der totalitäre Staat des Dritten Reiches. Aus dieser Erfahrung mit den bekannten Folgen haben die Verfassungsväter eine Regel in das Grundgesetz geschrieben, die heute wieder in Vergessenheit zu geraten droht.
Der Begriff "Subsidiaritätsprinzip" ist vielleicht schwierig auszusprechen, als Vorgabe aber einfach. Staatliche Institutionen sollen nur dann eine Aufgabe übernehmen, wenn es Freie Träger nicht können. Das soll den Bürger vor allem auch das Wunsch- und Wahlrecht sichern, wo sie sich Hilfe suchen. Zunehmend sind jedoch Tendenzen erkennbar, dass vor allem Kommunen oder Landschaftsverbände in Konkurrenz zur Freien Wohlfahrtspflege treten wollen. Deswegen muss heute an das Subsidiaritätsprinzip und seinen geschichtlichen Hintergrund wieder erinnert werden.
Deutlicher sind noch die ständigen Forderungen, Leistungen preiswerter als andere anzubieten. Aber die Caritas ist keine Spardose des Sozialstaats. Mitarbeiter in Verwaltungen nehmen für sich selbstverständlich das Recht in Anspruch, nach Tarif bezahlt zu werden. Da muss es auch der Caritas zugestanden werden, ihre Mitarbeiter nach Tarif zu entlohnen. Zumal der an den Öffentlichen Dienst angelehnt ist.
Das Subsidiaritätsprinzip hat ein feingesponnenes, schnell auf neuen Bedarf reagierendes und lokal angepasstes Netz an sozialen Hilfen geschaffen. Eindrucksvoll hat das einmal mehr die Regionaltour im Kreis Wesel gezeigt