Mehr Klarheit
In den zurückliegenden Jahren hatten Mütter oder Väter oft Schwierigkeiten, eine gemeinsame Kur mit ihren Kindern von den Krankenkassen bewilligt zu bekommen. Die Ablehnungspraxis sorgte nicht nur bei den betroffenen Eltern für Unmut, sondern zeigte auch in der Öffentlichkeit Wirkung. Nach intensiven Verhandlungen liegen seit Dezember des vergangenen Jahres die neuen Begutachtungsrichtlinien vor. Maria Schumacher, Referentin im Diözesancaritasverband Münster, erhofft sich von ihnen künftig weniger strittige Fälle in der Bewilligungspraxis der Krankenkassen und mehr Sicherheit für die Kurberaterinnen in ihrer Arbeit vor Ort.
Um die im Detail, so Schumacher, "nicht unkomplizierten neuen Regelungen" umsetzen zu können, trafen sich die Beraterinnen zu einer Fortbildung im Diözesancaritasverband. Dr. Wolfgang Deetjen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) Hessen und Anton Oschwald von der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung aus Freiburg erläuterten sie. Die neuen Richtlinien seien konkreter formuliert und würden Gesundheitsstörungen wie beispielsweise Erschöpfungssyndrome oder erhöhte Belastungen durch vermehrte oder chronische Erkrankungen der Kinder ausdrücklich benennen.