Lebenserfahrung für zwei
Noch im Krankenhaus wird vom Sozialdienst eine gesetzliche Betreuung angeregt. Nach einigen Wochen wird Grawe in ein Pflegeheim verlegt. Eine Mitarbeiterin des Pflegeheim-Sozialdienstes hat einen Koffer mit Wäsche, zwei Sparbücher und den Ausweis von Werner Grawe aus der Wohnung geholt. Um Grawes Wellensittich kümmert sich eine Nachbarin.
Nach einigen Wochen im Pflegeheim, unternimmt ein Mitarbeiter des Betreuungsvereins einen Kennenlernbesuch bei Werner Grawe – mit einer engagierten Ehrenamtlichen. Der alte Herr freut sich sehr über diesen ersten Besuch. Die Ehrenamtliche und der Mitarbeiter des Betreuungsvereins stellen sich vor.
Zunächst bleiben die Äußerungen des 78-Jährigen schwer verständlich. So nach und nach wird jedoch deutlich, dass er sich große Sorgen macht, ob sein Wellensittich gut versorgt ist und wie es jetzt mit seiner Wohnung weitergehen soll. In Absprache mit der Betreuungsbehörde stellt sich Evelyn Bogner* als ehrenamtliche Betreuerin bei dem zuständigen Betreuungsgericht vor.
So könnte es sich tatsächlich zugetragen haben. Tatsächlich ist dieser Fall ein Beispiel in der Schulungsmappe für ehrenamtliche Betreuer des Sozialdienstes katholischer Frauen in Stuttgart.
Schon mit wenig Zeit ist viel getan
Allein im Jahr 2011 wurden in Stuttgart 887 gesetzliche Betreuer neu bestellt. 418 davon übernahmen diese Aufgabe ehrenamtlich und wurden auf Wunsch von einem Betreuungsverein oder der Betreuungsbehörde bei ihrer Tätigkeit begleitet.
Gesetzliche Betreuer treten dann in Aktion, wenn Behinderte, psychisch kranke und altersverwirrte Menschen Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags und der Erledigung ihrer rechtlichen Angelegenheiten brauchen. Die Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers sind sehr vielfältig und ergeben sich aus dem persönlichen Hilfebedarf der Betreuten, wie z.B. die Erledigung des Schriftverkehrs, Begleitung zum Arzt, Vertretung gegenüber dem Heim, Organisation und Überwachung mobiler Einsatzdienste, Vermögensverwaltung etc.
Stuttgarter Bürger, die ehrenamtlich bereit sind, sechs bis zehn Stunden pro Monat für eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit einzusetzen, erhalten eine umfassende Beratung und Einführung sowie eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 323 Euro im Jahr. Gleiches gilt selbstverständlich für Angehörige, die bereits vom Notariat als gesetzliche Vertreter verpflichtet wurden.
Info:
Sie sind neugierig geworden? Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Ihr Ansprechpartner ist Roland Rieker, Sozialdienst katholischer Frauen, Stöckachstraße 55, 70190 Stuttgart, 0711 9256-20, roland.rieker@skf-drs.de.
*Alle Namen geändert