Vorrang für Ehrenamtliche
Seit über 40 Jahren werden bei der Caritas-Kreisstelle Neumarkt gesetzliche Betreuungen geführt – bis zum Jahr 1992 Vormundschaften und Pflegschaften genannt. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter der Kreisstelle die rechtliche Vertretung von Erwachsenen übernehmen, die zum Beispiel wegen hohen Alters, Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Die auch als „rechtliche Betreuung“ bezeichnete Aufgabe ist überwiegend im Betreuungsrecht als Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Sie wird im Auftrag des Betreuungsgerichts beim Amtsgericht ausgeführt.
Der Caritasverband ist als „Betreuungsverein“ staatlich anerkannt. Die Betreuer sind hier als so genannte „Vereinsbetreuer“ tätig und führen die Betreuungen somit beruflich. Die überwiegende Zahl von Betreuungen wird jedoch von ehrenamtlichen Betreuern geführt, in der Regel von Angehörigen. Es ist aber auch möglich, sich in diesem Bereich ehrenamtlich zu engagieren, ohne dass man mit den Betroffenen verwandt ist. Bei der Auswahl des geeigneten Betreuers durch das Gericht werden die Angehörigen oder andere Ehrenamtliche bevorzugt, wenn jemand von ihnen bereit und in der Lage ist, diese Aufgabe zu übernehmen. Es gilt der Grundsatz „Ehrenamtlich geführte Betreuung hat Vorrang“.
Zusammenarbeit in Arbeitskreis
Der Arbeitskreis „Gemeinsam Betreuen“ im Landkreis Neumarkt, in dem die Betreuungsstelle im Landratsamt, der Betreuungsverein Die Brücke e.V. und die Caritas-Kreisstelle zusammenarbeiten, steht allen ehrenamtlichen Betreuern beratend zur Verfügung. Dies geschieht zum Beispiel durch Vorträge, Bereitstellung von Informationsmaterial und Einzelberatungen – wenn gewünscht auch im Rahmen von Hausbesuchen.
Die Mitarbeiter der Kreisstelle sind gerne bereit, bei der Gewinnung, Beratung und Begleitung von entsprechend Interessierten mitzuwirken. Sie beantworten zum Beispiel Fragen zu den Voraussetzungen einer Betreuung, zum Umfang sowie zur Ausführung der Aufgaben oder zum Berichtswesen gegenüber dem Amtsgericht. Daneben kann man auch Informationen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen erhalten. Langjährige Erfahrung und enge Verbindungen zu einschlägigen Institutionen sind dabei hilfreich. Über die unten genannten Kontaktdaten können Interessierte mit der Kreisstelle einen Termin vereinbaren.
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