Damit nicht das Licht ausgeht
„Diesen Dienst haben wir aufgebaut, weil immer mehr Menschen mit speziell dieser Verschuldung kamen und sich zeigte, welches harte Schicksal sie erleiden, wenn man nicht rechtzeitig agiert“, erklärt Caritas-Schuldnerberater Ulrich Walleitner und bringt auf den Punkt: „Letztes Jahr hatten wir drei Fälle, bei denen der Strom abgestellt wurde und die Leute im Dunkeln saßen. Bei zwei Klienten konnte die Sperre mit unserer Hilfe Gott sei Dank innerhalb kurzer Zeit wieder aufgehoben werden.“
Je früher, desto besser
Knapp 70 Hilfesuchende nahmen die Beratung im Jahr 2017 wegen Miet- oder Energieschulden in Anspruch, mehr als im Vorjahr. Oft sind es arbeitslose und alleinerziehende Menschen, wie das Beispiel unten zeigt. Doch auch anerkannte Asylbewerber wurden von der Migrationsberatung mittlerweile schon zu Walleitner vermittelt.
Dieser bittet Klienten in ihrem eigenen Interesse darum, frühzeitig zu kommen und nicht erst, wenn das Kind schon fast in den Brunnen gefallen ist. „Leider lassen viele die Mahnung, Sperrandrohung und vierwöchige Nachfrist verstreichen und machen sich erst mit der Sperrankündigung zu uns auf.“ Je früher jemand kommt, desto besser könne die Caritas mit Wohnungsbau- und Energieunternehmen sowie anderen kooperieren. Auch für diese sei es schließlich von Vorteil, wenn Miete und Energiekosten wieder pünktlich bezahlt werden. Walleitner wünscht sich, dass die Unternehmen die Betroffenen bei einer Sperrandrohung direkt auf Beratungsangebote der Caritas-Kreisstelle aufmerksam machen. Zudem steht für ihn fest, dass Energieschulden nicht nur individuelle Ursachen haben, sondern auch politische: „Der Deutsche Caritasverband hat im Rahmen einer Studie Stromspar-Check PLUS belegt, dass die Stromkosten von Haushalten der Grundsicherung meist zu niedrig kalkuliert sind. Diese müssen ja schließlich aus dem monatlichen Regelsatz von 416 Euro bei einer Person bezahlt werden.“ Und für den Fall einer Sperrankündigung darf es seiner Überzeugung nach nicht im Ermessen von Behörden stehen, ein Darlehen zu gewähren. „Dafür muss es einen Rechtsanspruch geben, damit nicht das Licht ausgeht oder Menschen sogar in Kälte ausharren müssen.“
Ein typischer Fall
Claudia Esch (45/Name geändert), alleinerziehende Mutter einer 15-jährigen Tochter, wird angekündigt, dass ihr in drei Tagen der Strom für ihre Wohnung gesperrt wird. Noch am selben Tag sucht sie die Miet- und Energieschuldnerberatung der Caritas-Kreisstelle auf. Frau Esch hat für sich und ihre Tochter über Arbeitslosengeld II, einen Unterhaltsvorschuss und Kindergeld ein Einkommen von 1.345,33 Euro. Sie hatte bereits länger Probleme mit Energieschulden und in der Vergangenheit ein Darlehen des Jobcenters erhalten, das bereits beglichen ist.
Der Regelenergieversorger setzte die monatliche Abschlagszahlung auf 73 Euro fest. Allerdings ist ihr Verbrauch – auch aufgrund veralteter Geräte – deutlich höher, sodass noch Nachzahlungen in Höhe von über 700 Euro anfallen. Claudia Esch kann die Rechnung nicht in voller Höhe begleichen. Daher bietet sie dem Grundversorger an, nur 30 Euro anzuzahlen und dann monatlich 50 Euro in Raten abzuzahlen. Der Stromanbieter lehnt dies ab, da nach seinen Rückzahlungsvereinbarungen mindestens ein Viertel der geforderten Summe angezahlt werden muss. Zudem müssten alle Schulden innerhalb eines Abschlagsintervalls getilgt werden – was nach dem Vorschlag von Frau Esch nicht der Fall wäre. Caritas-Schuldnerberater Ulrich Walleitner prüft zunächst, ob die Liefersperre nach der Stromgrundversorgungsverordnung unverhältnismäßig ist. Doch dies wäre nur der Fall, wenn zum Beispiel Kleinkinder, kranke und alte Menschen im Haushalt leben würden.
Walleitner bittet das Jobcenter um ein erneutes Darlehen für Energieschulden für Frau Esch, bei dem monatlich zehn Prozent von ihrem Regelbedarf (Hilfe zum Leben) zur Tilgung einbehalten werden sollen. Das Jobcenter lehnt zunächst ab, da Frau Esch ja bereits in der Vergangenheit ein Darlehen erhalten hatte. Dies entspreche der aktuellen Sozialrechtssprechung. Daraufhin schlägt der Caritasberater zusätzlich vor, das Jobcenter solle dem Energieversorger direkt die Abschläge überweisen. Darauf geht die Behörde ein und gewährt doch noch das Darlehen. Eine Energiesperre kann verhindert werden. Dadurch, dass der Schuldnerberater mit Frau Esch eine Budgetplanung vornimmt, vermeidet sie zudem weitere Verschuldungen.
Kontakt:
Ulrich Walleitner, Telefon: 0841 309144, E-Mail: ulrich.walleitner@caritas-ingolstadt.de
Spendenprojekt:
Diese Beratung finanziert sich aus Spenden und freiwilligen Leistungen. Sie können sie unter www.caritas.de/spenden unterstützen.