Caritas gestaltet mit
Der Deutsche Caritasverband (DCV) hat eine Hauptvertretung in Brüssel, um seine Interessen auf europäischer Ebene zu vertreten. Denn Ziel der Caritas ist ein gerechtes und solidarisches Miteinander der Menschen in Deutschland und Europa. Sieben Mitarbeiter(innen) des Brüsseler Büros des DCV
- vertreten die europapolitischen Interessen von benachteiligten Menschen sowie von Diensten und Einrichtungen der Caritas in Deutschland;
- analysieren und kommentieren die europäische Sozialpolitik;
- informieren die Caritas in Deutschland über aktuelle europäische Entwicklungen und die EU-Förderpolitik.
Ein Arbeitsschwerpunkt ist die Vertretung der Belange ausgegrenzter und von Armut betroffener Menschen. So begleitet das Brüsseler Büro intensiv die Umsetzung der Europa-2020-Strategie und insbesondere das Ziel, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen in der EU bis 2020 um 20 Millionen zu senken.
Wichtig für die Caritas als Dienstleistungs-Erbringerin ist es, mitzusprechen über den Einfluss des wettbewerbs-orientierten europäischen Binnenmarktes auf die Erbringung sozialer Dienstleistungen: Hier geht es etwa um ambulante Pflegedienste. Weitere Themen sind Migration und Asyl, Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, Gesundheits-, Familien-, Antidiskriminierungs- sowie Bildungs- und Jugendpolitik.
Bei ihrer Lobbyarbeit tritt die Caritas für die sozialen Grundrechte ein, wie sie zum Beispiel in der Europäischen Grundrechte-Charta niedergelegt sind. Sie macht sich stark für Maßnahmen, die benachteiligten Menschen Zukunft und Schutz bieten, und wirbt um Anpassung europäischer Regelungen an die besonderen Anforderungen sozialer Dienste.
Die Europäische Sozialcharta
Was sind die Grundlagen eines sozialen Europas, auf denen auch die Caritas aufbauen kann? 1961 beschlossen die damaligen Mitgliedsländer des Europarats in der Europäischen Sozialcharta (ESC) 19 soziale Rechte: zum Beispiel das Recht auf ein angemessenes Arbeitsentgelt, auf Berufsausbildung, auf soziale Sicherheit und besondere Schutzrechte für Kinder und Jugendliche, Mütter und Familien. Sieben dieser ESC-Rechte entsprechen sogenannten „bindenden Sozialrechten“:
- das Recht auf Arbeit,
- das Koalitions- oder Vereinigungsrecht,
- das Recht auf Kollektivverhandlungen,
- das Recht auf soziale Sicherheit,
- das soziale Fürsorgerecht,
- das Recht auf besonderen gesetzlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schutz der Familie und
- die Schutzrechte für Wanderarbeiter und ihre Familien.
Im Jahr 1996 wurde die Sozialcharta aktualisiert und ergänzt auf nun 31 Rechte und Grundsätze. Dazu gehören zum Beispiel
- das Recht auf eine Wohnung,
- das Recht auf den besonderen Schutz alter Menschen,
- Kündigungsschutz oder
- das Recht auf den Schutz vor Armut.
Einzelpersonen können nicht, wie es etwa bei der Europäischen Menschenrechts-Konvention der Fall wäre, gegen Verletzungen der in der Sozialcharta verankerten sozialen Rechte bei einem europäischen Gericht Beschwerde führen. Dagegen haben internationale Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Organisationen sowie andere Nichtregierungs-Organisationen (NRO), die auf internationaler Ebene wirken und über den Beobachterstatus beim Europarat verfügen, das Recht, Verletzungen von Charta-Verpflichtungen durch die Vertragsstaaten zu rügen.