Lieber Eis essen als blechen
Monika Müllers (Name geändert) geschiedener Mann hat die damals Ahnungslose dazu gebracht, sein Konto zum Gemeinschaftskonto zu machen – die 12.000 Euro Schulden verschwieg er ihr einfach. Frau Müller ist nun 40, hat eine 14-jährige Tochter und bekommt vom Verflossenen keinen Cent. Miete und Lebensunterhalt kommen aus Arbeitslosengeld II und Kindergeld.
Weil die Bank wegen der Schulden keine Ruhe gibt, hat Monika Müller sich informiert. Und siehe da: Ihre Sparkasse hat bei ihrem Pfändungsschutzkonto nur den Freibetrag für sie berücksichtigt, den der Tochter noch nicht. Als Frau Müller am Bankschalter diskret darum bittet, platzt die Angestellte durch den Schalterraum lauthals heraus: "Sie! Sie haben ein P-Konto!!!"
Das P-Konto schützt vor dem Aus
„Datenschutz lässt grüßen!”, kommentiert das der studierte Jurist Joachim Schäferbarthold, bevor er Frau Müller beruhigt: Weder vom ALG II noch vom Kindergeld kann etwas gepfändet werden. Und mehr Einkommen hat Frau Müller wegen ihrer Umschulung auf absehbare Zeit ohnehin nicht.
Schäferbarthold ist ehrenamtlicher Berater bei den Schuldenspezialisten der Caritas Trier. Sechs bis acht Wochen müssen sich Verschuldete, egal wo in Deutschland, bis zum Start einer regelrechten Schuldnerberatung und -regulierung gedulden. Damit niemand in seiner Not entmutigt wird oder das Problem wieder verdrängt, ist die offene Sprechstunde der erste vertrauensbildende und motivierende Kontakt.
Schäferbarthold lobt Frau Müller für ihre Kompetenz, macht ihr Mut, den Schuldenberg durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren abzubauen. "Dann haben Sie für immer Ruhe. Und jetzt gehen Sie am besten gleich mal ein Eis essen!"
Wie geht eigentlich Privatinsolvenz?
Wer über lange Zeit Schulden an seine Gläubiger (Banken, Geschäfte, Behörden …) nicht zurückzahlen kann und für die Zukunft keinen Ausweg weiß, für den kann ein Verbraucherinsolvenzverfahren eine Lösung sein.
Ob das möglich und sinnvoll ist, kann die Schuldnerberatung klären. Sie unterstützt den Schuldner bei Verhandlungen mit den Gläubigern und leitet mit ihm gegebenenfalls ein Insolvenzverfahren ein. Hierzu muss man zunächst einen Plan erstellen und versuchen, sich außergerichtlich mit allen Gläubigern zu einigen. Klappt das nicht, kann der Schuldner beim Insolvenzgericht (meist Teil des Amtsgerichts) die Privatinsolvenz beantragen.
Wirtschaftlicher Neuanfang möglich
Das Gericht prüft den Antrag und legt den Beginn des Verfahrens fest. Ab diesem Zeitpunkt muss der Schuldner seine Einkünfte und sein Vermögen, soweit pfändbar, einsetzen, um damit einen Teil seiner Schulden zu tilgen. Falls er arbeitslos ist, muss er sich aktiv um zumutbare Arbeit bemühen.
Läuft alles ordnungsgemäß, werden dem Schuldner nach maximal sechs Jahren (mit wenigen Ausnahmen) die dann noch vorhandenen „Restschulden” erlassen. Er oder sie kann einen wirtschaftlichen Neuanfang machen.
Online informieren
Wer sich in Sachen Schulden und Ausweg weiter informieren will oder Tipps und Kniffe an Betroffene weitergeben möchte: Auf caritas.de finden Sie einen Bereich Häufig gestellte Fragen sowie die Online-Beratung für Schuldner. Im Ratgeber zeigen Laura und Basti in vielen Videos unterhaltsam und nicht ganz bierernst verschiedene Wege aus der Schuldenfalle: Pleite - was nun?