Wie sozial ist Ihre Bank?
Jede Bank kennt sie: Kundinnen und Kunden mit geringem Einkommen, mit Schulden oder einer laufenden Privatinsolvenz. Für die Bank ist es nicht lukrativ, mit ihnen ins Geschäft zu kommen – deshalb lehnen sie deren Anfrage nach einem Girokonto gerne mal ab. Doch auch diese "Problemkunden" brauchen ein Konto, auf das Sozialleistungen überwiesen werden können, von dem der Stromversorger abbuchen kann, ...
Die Schuldnerberater der Caritas berichten, dass die Banken unterschiedlich mit solchen Kundinnen und Kunden umgehen. Das zeigt auch der Bankencheck der Caritas-Zeitschrift Sozialcourage. Zwölf Banken und Sparkassen wurden angefragt. Ihre Antworten beurteilen die Caritas-Schuldnerberater auf der Basis von Erfahrungen im Umgang der Geldinstitute mit der Einrichtung und Verwaltung der Girokonten für Problemkunden. Die Umfrage fand im Frühjahr 2013 statt.
Bewertung
Sparkassen
Grundsätzlich sind die Antworten der Sparkassen zum Umgang mit dem Girokonto positiv zu bewerten. Gerade vor dem Hintergrund des seit Oktober 2012 bestehenden Angebots des „Bürgerkontos“ (lesen Sie hierzu auch das Interview mit Silvia Frömbgen vom Deutschen Sparkassen und Giroverband) liegt auch für die in wirtschaftliche Not geratenen Kunden ein geeignetes Angebot vor. Zu beachten sind die Kontogebühren. Hier wird häufig keine Pauschale erhoben, so dass sich die Kosten nach der Nutzung des Kontos berechnen.
Ethikbank
Eine gute Alternative bietet auch die Ethikbank ihren bundesweiten Kunden. Gerade das Angebot des „Mikrokontos“ scheint für Problemkunden gut geeignet. Insgesamt wirken die Antworten sehr „schuldnerfreundlich“, so auch der Hinweis, dass das „Mikrokonto“ nach dem Ende der Insolvenz in ein normales Konto umgewandelt werden kann.
Kirchliche Banken
Für alle kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (hierzu gehören auch die Beschäftigten bei Caritas und Fachverbänden) sind die kirchlichen Banken zu empfehlen. Nicht nur, weil hier in der Regel keine Kontogebühren erhoben werden: Der Umgang mit den Kunden erscheint persönlicher, eine individuelle Lösung bei Problemen wahrscheinlicher.
Postbank
Grundsätzlich bietet das Angebot der Postbank eine mögliche Alternative. Das Postbank-Giro-Basis-Konto erscheint für Problemkunden denkbar. Allerdings war in der Vergangenheit (vor Einführung des P-Kontos) die Kündigungspraxis der Postbank ziemlich rigide. Auch sind individuelle Lösungen bei Problemfällen wegen der zentralistischen Entscheidungsstruktur der Postbank eher schwierig zu erreichen.
Deutsche Bank und Commerzbank
Bei beiden Instituten wird auf die Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft als Grundlage für jegliche Entscheidungen verwiesen. Die Erfahrungen mit „Problemkunden“ haben gezeigt, dass die Auslegung dieser Bestimmungen bei Kontogesuchen und Kündigungen oft sehr weit reicht. Hinzu kommen die relativ hohen Kontogebühren.
Internetbanken
Grundsätzlich ist das Angebot von Internetbanken (hier von Comdirect) für erfahrene Internetnutzer empfehlenswert, vor allem auch wegen der kostenlosen Kontoführung. Allerdings verweist die Bank in der Antwort zur ersten Frage auf ihre Bonitätsprüfung (unter anderem Schufa-Auskünfte), wegen der Kontogesuche abgelehnt werden können.
GLS-Bank
Die wegen ihrer sozialen und nachhaltigen Geschäftspolitik bekannte Bank macht mit der Beantwortung der Frage, wer bei ihr ein Konto bekommt, deutlich, dass Kontogesuche nur bei positiver Schufa erfolgreich sind.
Banken auf dem Prüfstand
- Wer bekommt bei Ihnen ein Konto, wer nicht?
Die Bank für Kirche und Caritas bietet die Kontoführung für Mitarbeiter in kirchlich-caritativen Einrichtungen der katholischen (Erz-)Bistümer Deutschlands an. Dabei berücksichtigt sie die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (siehe www.zka.de) zum „Girokonto für jedermann“. - Was kostet ein normales Girokonto im Monat?
Die Kontoführung ist kostenfrei, lediglich die Ausgabe einer Scheckkarte („VR-BankCard“) wird mit fünf Euro jährlich berechnet. - Wann wird ein Konto gekündigt?
Eine Kündigung erfolgt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der für die Bank die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden unzumutbar werden lässt. - Hat der Verbraucher die Möglichkeit, gegen eine Kontoablehnung oder Kontokündigung Beschwerde einzulegen, und wenn ja, wird er darüber entsprechend informiert?
Die Kunden haben die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. Im Rahmen des existierenden Beschwerdemanagements wird der Verbraucher auch abschließend über die Beschwerdeentscheidung informiert. - Gibt es ein spezielles Kontoangebot für „Problemkunden“?
Auch für Problemkunden gilt das Girokontoangebot wie für die reguläre Kundschaft; ein spezielles Produkt besteht nicht.
- Wer bekommt bei Ihnen ein Konto, wer nicht?
Bei Comdirect kann ein Girokonto beantragen, wer mindestens 18 Jahre alt ist und in Deutschland wohnt. Auch im Ausland lebende Deutsche ab 21 Jahren können ein Girokonto beantragen. Ob ein Konto eröffnet werden kann, wird auf Basis einer Bonitätsprüfung festgestellt. Antragsdaten sowie Schufa-Auskünfte fließen ein. - Was kostet ein normales Girokonto im Monat?
Das Comdirect-Girokonto ist bedingungslos kostenlos, auch ohne monatlichen Mindestgeldeingang. Informationen zum Girokonto - Wann wird ein Konto gekündigt?
Comdirect behält sich vor, Girokonten zu kündigen, zum Beispiel bei Missbrauch oder regelmäßiger Überziehung. - Hat der Verbraucher die Möglichkeit, gegen eine Kontoablehnung oder Kontokündigung Beschwerde einzulegen, und wenn ja, wird er darüber entsprechend informiert?
Interessent erhält eine schriftliche Information. Bei Nachfrage wird Eröffnungsantrag oder korrigierter Antrag geprüft. Bei Kontokündigung werden Kunden informiert. Kunde kann Beschwerde einlegen. - Gibt es ein spezielles Kontoangebot für „Problemkunden“?
Ein bestehendes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden. Bei Kontopfändung können Kunden auf Guthaben im Rahmen des Freibetrages zugreifen. Das P-Konto ist kostenlos.
- Wer bekommt bei Ihnen ein Konto, wer nicht?
Die Commerzbank stellt jedem ein Girokonto aus zur Entgegennahme von Gutschriften, Barein- und -auszahlungen und Überweisungsverkehr. Schufa-Einträge sind allein kein Grund, die Führung eines solchen Kontos zu verweigern. - Was kostet ein normales Girokonto im Monat?
Kostenlos bei Eingang von mindestens 1200 Euro im Kalendermonat, sonst 9,90 Euro. Aktiv-Konto: 6,90 Euro, Start-Konto: kostenlos für Schüler, Auszubildende, Studenten, Praktikanten, Bundesfreiwilligendienstleistende bis 25 Jahre. - Wann wird ein Konto gekündigt?
Siehe dazu Antwort unter 1.: Die Fortführung einer Kontoverbindung ist unter den genannten Gründen nicht zumutbar und kann gekündigt werden. - Hat der Verbraucher die Möglichkeit, gegen eine Kontoablehnung oder Kontokündigung Beschwerde einzulegen, und wenn ja, wird er darüber entsprechend informiert?
Bei Streitigkeiten ist der Ombudsmann der privaten Banken anzurufen (Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Berlin). - Gibt es ein spezielles Kontoangebot für „Problemkunden“?
Neben dem „Girokonto für jedermann“ bietet die Commerzbank unter den unter 2. genannten Kontomodellen auch das Pfändungsschutzkonto an.
- Wer bekommt bei Ihnen ein Konto, wer nicht?
Im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung der Deutschen Kreditwirtschaft bietet die Deutsche Bank auch ein sogenanntes „Girokonto für jedermann“ auf Guthabenbasis an. - Was kostet ein normales Girokonto im Monat?
Der Kontoführungspreis des Guthabenkontos berücksichtigt den erhöhten technischen und administrativen Aufwand der Kontoführung. Dazu gehören die Dispositionsüberwachung sowie manuelle Prüfungen und Kontrollen. Der Preis von 8,99 Euro liegt innerhalb der Bandbreite sonstiger Kontoangebote im Privatkundengeschäft. - Wann wird ein Konto gekündigt?
Es wird auf die Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann“ verwiesen. - Hat der Verbraucher die Möglichkeit, gegen eine Kontoablehnung oder Kontokündigung Beschwerde einzulegen, und wenn ja, wird er darüber entsprechend informiert?
Es wird auf die Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann“ verwiesen. - Gibt es ein spezielles Kontoangebot für „Problemkunden“?
Es wird auf die Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann“ verwiesen.
- Wer bekommt bei Ihnen ein Konto, wer nicht?
Ein Girokonto bekommt grundsätzlich jeder Bürger ab dem 18. Lebensjahr. Neben dem normalen Girokonto gibt es bei der Ethikbank das „Mikrokonto“ – ein Konto für Menschen, die Privatinsolvenz angemeldet haben. Laut Ethikbank ist das Mikrokonto das einzige Angebot in Deutschland speziell für Schuldner. - Was kostet ein normales Girokonto im Monat?
„GirokontoStart“ (für junge Menschen bis zum 24. Lebensjahr): zwei Euro; Girokonto: fünf Euro; „Mikrokonto“: 7,50 Euro. Das „Mikrokonto“ ist aufwendiger in Verwaltung und Bargeldversorgung. Menschen mit knapper Kasse gehen öfter zum Geldautomaten. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens können Inhaber eines „Mikrokontos“ ihr Konto auf ein normales Girokonto umstellen. - Wann wird ein Konto gekündigt?
Bei Kontoüberziehungen, die dauerhaft nicht ausgeglichen werden, oder strafrechtlichen Sachverhalten (Geldwäsche, betrügerische oder gesetzeswidrige Transaktionen). - Hat der Verbraucher die Möglichkeit, gegen eine Kontoablehnung oder Kontokündigung Beschwerde einzulegen, und wenn ja, wird er darüber entsprechend informiert?
Man kann die zentrale Beschwerdestelle der Bank, die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank oder den Ombudsmann der Volksbanken und Raiffeisenbanken anrufen. - Gibt es ein spezielles Kontoangebot für „Problemkunden“?
Das Mikrokonto (siehe Frage 1).
- Wer bekommt bei Ihnen ein Konto, wer nicht?
Bei der GLS-Bank gilt die Regel, dass Neukunden, die ein Girokonto wünschen, eine positive Schufa-Auskunft benötigen. Ist diese nicht gegeben, lehnt sie die Kontoeröffnung ab. - Was kostet ein normales Girokonto im Monat?
Konten für Privatkunden haben eine monatliche Grundgebühr von zwei Euro. Dazu kommen weitere Kosten für Karten oder beispielsweise Buchungskosten. - Wann wird ein Konto gekündigt?
Bei Kontoüberziehungen ohne vorherige Verabredung und wenn Rückführungsvereinbarung nicht zustande kommt, nicht eingehalten wird oder nicht gewollt ist. - Hat der Verbraucher die Möglichkeit, gegen eine Kontoablehnung oder Kontokündigung Beschwerde einzulegen, und wenn ja, wird er darüber entsprechend informiert?
Kunden können gegen Ablehnung oder Kündigung Beschwerde einlegen. Informationen im Preis- und Leistungsverzeichnis sowie im Impressum der Homepage. - Gibt es ein spezielles Kontoangebot für „Problemkunden“?
Ergeben sich bei bestehenden Kundenverhältnissen Probleme wie Kontopfändungen, wird das „Pfändungsschutzkonto“ angeboten.
- pWer bekommt bei Ihnen ein Konto, wer nicht?
Die Pax-Bank betreut als Bank für Kirche und Caritas im Privatkundengeschäft in erster Linie Priester und kirchlich Bedienstete. - Was kostet ein normales Girokonto im Monat?
Das Girokonto für den benannten Personenkreis ist grundsätzlich kostenfrei. Ehrenamtlich Bedienstete zahlen je nach Kontomodell und in Anspruch genommenen Leistungen einen monatlichen Grundpreis in Höhe von sechs bis neun Euro. - Wann wird ein Konto gekündigt?
Kontokündigungen sind laut Angaben der Pax-Bank eher selten und begründet in nicht vertragskonformem Verhalten. - Hat der Verbraucher die Möglichkeit, gegen eine Kontoablehnung oder Kontokündigung Beschwerde einzulegen, und wenn ja, wird er darüber entsprechend informiert?
Vor einer Kündigung wird das persönliche Gespräch mit dem Kunden gesucht. Auf eine Beschwerde wird nicht verwiesen, es gibt aber ein Beschwerdemanagement. - Gibt es ein spezielles Kontoangebot für „Problemkunden“?
Unter dem Postulat eines gegenseitigen Vertrauens werden spezielle, auf den einzelnen „Problemkunden“ bezogene Angebote unterbreitet.
- Wer bekommt bei Ihnen ein Konto, wer nicht?
Die Postbank entscheidet frei, mit wem sie eine Geschäftsbeziehung eingeht. Zur Ablehnung führen vertragswidriges Verhalten in einer früheren Kontoverbindung mit der Postbank oder Verdacht auf Rechtsverstöße, Vorlage gefälschter Dokumente oder Geldwäscheverdacht, Nicht-EU-Bürger ohne gültigen Aufenthaltstitel. - Was kostet ein normales Girokonto im Monat?
Soweit dem Kunden bonitäre Leistungen eingeräumt werden (zum Beispiel ein Überziehungsrahmen), ist das Standardkonto das „Postbank Giro plus“. Bei einem monatlichen unbaren Geldeingang in Höhe von mindestens 1000 Euro zahlt der Kunde kein Kontoführungsentgelt, ansonsten 5,90 Euro monatlich. - Wann wird ein Konto gekündigt?
Zu einer Kontokündigung führen können: vertragswidriges Verhalten des Kunden oder Rechtsverstöße mit Bezug auf die Kontoführung (wie Kontonutzung zu betrügerischen Zwecken, Verdacht auf Geldwäsche). - Hat der Verbraucher die Möglichkeit, gegen eine Kontoablehnung oder Kontokündigung Beschwerde einzulegen, und wenn ja, wird er darüber entsprechend informiert?
Der Kunde kann sich beim Ombudsmann der privaten Bank und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beschweren. Adressen teilt die Postbank dem Kunden mit. - Gibt es ein spezielles Kontoangebot für „Problemkunden“?
Kunden, die über eingeschränkte Bonität verfügen, wird das „Postbank-Giro-Basis-Konto“ angeboten. Damit kann der Kunde alle kontogebundenen Zahlungsverkehrsdienstleistungen nutzen.
- Wer bekommt bei Ihnen ein Konto, wer nicht?
Die Berliner Sparkasse ermöglicht jeder im Geschäftsgebiet ansässigen Privatperson ein Girokonto. Voraussetzung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Legitimation. Ablehnung einer Kontoeröffnung erfolgt nur, wenn wichtige Gründe dagegensprechen (siehe Punkt 2 der Erklärung der Sparkassen zum Bürgerkonto). - Was kostet ein normales Girokonto im Monat?
Kunden können zwischen zwei Girokontomodellen wählen: dem „Girokonto online“ für zwei Euro im Monat sowie dem „Girokonto Comfort“ für vier Euro im Monat. Kinder und Jugendliche erhalten ein „Startkonto“, das bis zum vollendeten 30. Lebensjahr kostenlos geführt wird. - Wann wird ein Konto gekündigt?
Eine Kündigung kann erfolgen, wenn die Kontoführung aus wichtigen Gründen unzumutbar ist (analog Punkt 2 der Erklärung zum Bürgerkonto). - Hat der Verbraucher die Möglichkeit, gegen eine Kontoablehnung oder Kontokündigung Beschwerde einzulegen, und wenn ja, wird er darüber entsprechend informiert?
Er kann sich an das Qualitätsmanagement der Berliner Sparkasse oder den Ombudsmann des DSGV wenden. Hinweis hierzu im Preis- und Leistungsverzeichnis. - Gibt es ein spezielles Kontoangebot für „Problemkunden“?
Für Kunden mit negativer Schufa, laufender Pfändung oder Ähnlichem steht das Bürgerkonto (Girokonto auf Guthabenbasis) zur Verfügung. Preise und Leistungen wie beim Girokonto.
- Wer bekommt bei Ihnen ein Konto, wer nicht?
Die Sparkasse Heidelberg führt für jede in ihrem Geschäftsgebiet ansässige Privatperson unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit auf Wunsch zumindest ein Guthabenkonto – das „Bürgerkonto“. - Was kostet ein normales Girokonto im Monat?
Je nach Kundenbedürfnis sind verschiedene Kontomodelle im Angebot. Beispielsweise „PrivatGiro individuell“ (monatlicher Grundpreis 2,50 Euro, Postenpreis 0,30 Euro). - Wann wird ein Konto gekündigt?
Eine Kontokündigung erfolgt nur, wenn die Kontoführung aus wichtigen Gründen unzumutbar ist: wenn zum Beispiel Leistungen missbraucht werden für Betrug oder Geldwäsche, sowie bei Falschangaben. - Hat der Verbraucher die Möglichkeit, gegen eine Kontoablehnung oder Kontokündigung Beschwerde einzulegen, und wenn ja, wird er darüber entsprechend informiert?
Die Sparkasse Heidelberg begründet jede Ablehnung oder Kündigung eines Kontos. Bei Streitigkeiten kann man sich an den Ombudsmann oder eine Schlichtungsstelle der Sparkassen-Finanzgruppe wenden. - Gibt es ein spezielles Kontoangebot für „Problemkunden“?
Siehe Frage 1
- kWer bekommt bei Ihnen ein Konto, wer nicht?
Jede Privatperson kann ein Girokonto eröffnen, zumindest als Guthabenkonto. Voraussetzungen: gültiges Legitimationspapier, Wohnsitz im Geschäftsgebiet der Sparkasse Köln-Bonn, bei Minderjährigen Zustimmung der Erziehungsberechtigten. - Was kostet ein normales Girokonto im Monat?
Es gibt drei Preismodelle zu je 3,95 Euro/6,95 Euro/12,25 Euro Pauschalpreis im Monat. Aktuelle Leistungsübersicht - Wann wird ein Konto gekündigt?
Wenn der Kontoinhaber Dienstleistungen bei Kreditinstituten missbraucht hat oder die vereinbarten Kontoführungsentgelte nicht entrichtet. - Hat der Verbraucher die Möglichkeit, gegen eine Kontoablehnung oder Kontokündigung Beschwerde einzulegen, und wenn ja, wird er darüber entsprechend informiert?
Ablehnung oder Kündigung wird schriftlich begründet. Beschwerde möglich bei Kundenberater, Beschwerdemanagement, Ombudsleuten und Schlichtungsstelle. - Gibt es ein spezielles Kontoangebot für „Problemkunden“?
Guthabenkonten und P-Konten (Pfändungsschutzkonten), zum gleichen Preis wie das Privatgirokonto.
- Wer bekommt bei Ihnen ein Konto, wer nicht?
Die Sparkasse Regen-Viechtach führt für jede im Geschäftsgebiet ansässige Privatperson unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit auf Wunsch zumindest ein Guthabenkonto – das „Bürgerkonto“. - Was kostet ein normales Girokonto im Monat?
Das „Bürgerkonto“ für Zahlungsverkehr mit einer „SparkassenCard“ (jährlicher Kartenpreis fünf Euro) kostet wie das Standard-Privatgirokonto zwei Euro, hinzukommen Kosten für Online-Banking und Buchungen. - Wann wird ein Konto gekündigt?
Eröffnung eines „Bürgerkontos“ wird abgelehnt oder ein bestehendes gekündigt, wenn Kontoführung unzumutbar ist. (Bank listet Gründe auf.) - Hat der Verbraucher die Möglichkeit, gegen eine Kontoablehnung oder Kontokündigung Beschwerde einzulegen, und wenn ja, wird er darüber entsprechend informiert?
Ablehnung oder Kündigung eines „Bürgerkontos“ (Kündigungsfrist mindestens zwei Monate) wird schriftlich begründet und Hinweis auf Schlichtungsstelle gegeben. - Gibt es ein spezielles Kontoangebot für „Problemkunden“?
Siehe Antworten zu Frage 1 und 2 zum „Bürgerkonto“.