Die Pflegeversicherung muss an veränderte gesellschaftliche Bedingungen angepasst werden. Daran besteht kein Zweifel. Aber wie? Das Zentralkomitee der Katholiken hat in seiner Erklärung „Gerechte Pflege in einer sorgenden Gesellschaft“ wesentliche Aspekte benannt.
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Die neuen Regelungen zum Leistungserbringungsrecht werfen Licht und Schatten. Die Caritas wird die Ausgestaltung in der Praxis eng begleiten. Sie begrüßt die Weiterentwicklung zu einem echten Sachleistungsprinzip.
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Gut ist, dass das Wunsch- und Wahlrecht gestärkt werden soll. Als nachbesserungsbedürftig benennt Karin Bumann, Referatsleiterin Alter, Pflege, Behinderung im DCV, die Regelungen zur Schnittstelle der Leistungen der Pflegeversicherung in Verbindung mit Leistungen der Eingliederungshilfe.
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Im Bundesteilhabegesetz werden die Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen getrennt. Assistenz wird ein eigener Leistungstatbestand, und die Beratung wird ausgebaut. Die Caritas bedauert jedoch, dass das Gesetz für Werkstätten kaum Verbesserungen bringt.
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Bei genauerer Betrachtung des Bundesteilhabegesetzes zeichnen sich praktische Schwierigkeiten ab, die sich beim Zuordnen von Leistungsansprüchen zu den Trägern von Pflege oder aber Eingliederungshilfe ergeben können.
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Menschen mit Behinderung und zugleich Pflegebedarf erhalten ab Januar 2017 „pflegerische Betreuungsmaßnahmen“. Damit verbunden muss das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen neu austariert werden.
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Für Teilhabe und für Existenzsicherung der Menschen mit Behinderung sind künftig getrennte Leistungsträger zuständig. Doch bei genauem Hinschauen zeigen sich Schnittstellen zwischen beiden Bereichen, deren Ausgestaltung noch viele Fragen aufwirft.
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Nach einiger Kritik und dem Engagement von Caritas und anderen Wohlfahrtsverbänden haben die Abgeordneten im Dezember 2016 eine nachgebesserte Fassung des Bundesteilhabegesetzes beschlossen.
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Es hapert an der praktischen Umsetzung der gesetzlich anvisierten Verbesserung der Personalausstattung in Pflegeheimen (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, 1.1.2019). Das Förderprogramm mit dem Ziel, dass es trotz Aufstockung mit Pflegepersonal nicht zu finanzieller Mehrbelastung für die Pflegebedürftigen kommt, wird sehr verhalten abgerufen.
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Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) wurde im Mai 2013 eingeführt. Er soll das deutsche Bildungssystem transparenter und durchlässiger machen, indem er sich an Lernergebnissen orientiert. Formal, non-formal und informell erworbene Kompetenzen werden als gleichwertig anerkannt.
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Ein Großteil menschlichen Lernens findet außerhalb formalisierter Bildungsgänge statt. Kompetenzanerkennungsverfahren erfassen deshalb auch non-formal und informell erworbene Kompetenzen. Dadurch können sie auf formale Qualifizierungsprozesse angerechnet oder für eine berufliche Tätigkeit genutzt werden.
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Um informell und/oder non-formal erworbene Kompetenzen vollwertig anzuerkennen, müssen Bildungsangebote in Module aufgeteilt werden. Darüber hinaus führt eine Modularisierung zu mehr Transparenz zwischen unterschiedlichen Qualifikationen. Flexible Anpassungen an sich verändernde Kompetenzbedarfe werden möglich.
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In der Caritas gibt es Bildungsangebote auf allen Niveaus – von der Einstiegsqualifizierung bis zur hochschulischen Bildung. Eine Verzahnung von Bildungsinstitutionen und Unternehmen innerhalb der Caritas bietet Chancen, sich als attraktiven Lern- und Arbeitsort zu präsentieren und bündelt die Kompetenzen für die Nachwuchssicherung.
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Die verbandliche Caritas gestaltet die Bildungslandschaft in unterschiedlichen Rollen mit: als Träger von Bildungsinstitutionen und als Arbeitgeber in der Personal- und Organisationsentwicklung. Es gibt Angebote für berufliche und ehrenamtliche Mitarbeitende. Sie orientieren sich an der katholischen Soziallehre.
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Der Deutsche Caritasverband und seine Fachverbände kommentieren den Entwurf zum Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG). Das Gesetz stellt bedeutende Weichen und reguliert wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie - jedoch noch nicht alle.
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Die Ansprüche an Bildungsangebote sind sehr unterschiedlich. Sie hängen zum Beispiel ab von der Lebenslage, von Lernerfahrungen und dem Einkommen. Die Caritas muss ihre Bildungsangebote entsprechend gestalten. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Zielgruppen erreicht werden und das Potenzial voll ausgeschöpft wird.
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Lernen in unterschiedlichen Lern- oder Arbeitssituationen kann zu vergleichbaren Kompetenzen führen. Die Anerkennung der Kompetenzen unterstützt lebenslanges Lernen und ist eine Möglichkeit für die Caritas, qualifizierte Mitarbeiter(innen) für ihre Dienste zu sichern.
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