Der Deutsche Caritasverband und seine Fachverbände Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (kkvd), Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD), Bundesverband Caritas Suchthilfe e.V. (CaSu), Caritas Bundesverband Kinder- und Jugendreha e.V. (CKR) und Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung (KAG) nehmen Stellung zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege.
Das Gesetz stellt aus Sicht der Caritas wichtige Weichen für eine bessere pflegerische und medizinische Versorgung, indem es etwa zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte schafft, ohne die Eigenanteile der Pflegebedürftigen zu belasten; Zuschläge für Kinderkliniken und -fachabteilungen beschließt; die Geburtshilfe mit einem Hebammenförderprogramm unterstützt.
Zu begrüßen ist auch, dass es Regelungen im Hinblick auf Corona-bedingte Sondertatbestände schafft. So begrüßt die Caritas ausdrücklich die von ihr geforderte pandemiebedingte Verlängerung der Möglichkeit, nicht ausgeschöpfte Mittel des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI aus dem Kalenderjahr 2019 noch bis Ende 2020 verausgaben zu können.
Die Caritasverbände dringen mit Nachdruck darauf, auch in anderen Bereichen - insbesondere bei den Schutzschirmen für die Rehaeinrichtungen und die Pflegeeinrichtungen - die entsprechenden notwendigen Regelungen zu schaffen.