Der Deutsche Caritasverband und seine Fachverbände Katholischer Krankenhausverband (kkvd), Verband Katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD), Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung, Caritas Suchthilfe (CaSu) sowie Caritas-Bundesverband Kinder- und Jugendreha nehmen Stellung zur Verordnung, mit der das Bundesgesundheitsministerium das zweite Gesetz zum Infektionsschutz konkretisiert. Die Regelungen sind vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie von hoher Bedeutung für die Arbeitsfähigkeit und den Arbeitsschutz in den sozialen Einrichtungen.
Der Deutsche Caritasverband unterstützt, dass Kosten für Testungen zum Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 von der gesetzlichen Krankenversicherung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds nur dann gezahlt werden, wenn diese vom Öffentlichen Gesundheitsdienst angeordnet werden. Es ist sicherzustellen, dass der Zufluss der Mittel für die Testungen zur Wiederauffüllung der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds aus Steuermitteln erfolgt, denn diese Testungen sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Sie dienen nicht der Krankenbehandlung, sondern dem Bevölkerungsschutz. Bei der (Wieder-)Aufnahme von Klient_innen, Patient_innen, Bewohner_innen oder Rehabilitand_innen in Einrichtungen werden auf Landesebene teilweise Tests gefordert, die aus Sicht der Caritas auch sinnvoll sind. Deren Finanzierung bleibt aber weiter unklar.
Kritik übt der Deutsche Caritasverband an die Verknüpfung mit der Corona-WarnApp der Bundesregierung. Wie der Anspruch auf die kostenfreie Testung, und damit die Positivmeldung der App, geprüft werden muss, genügt nicht den Anforderungen der Rechtsklarheit.