Am 1. Januar 2013 soll das neue Patientenrechtegesetz in Kraft treten und Patienten in der Durchsetzung ihrer Rechte stärken. Die Caritas hat zu den Plänen der Bundesregierung Stellung genommen und fordert Nachbesserungen.
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Am 1. Januar 2013 tritt eine neue Gebührenordnung für Rundfunk und Fernsehen in Kraft. Künftig werden die Gebühren pro Wohnung und nicht mehr pro Gerät entrichtet. Dies gilt sogar für blinde und hörgeschädigte Menschen. Ausnahmen bestätigen die Regel.
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Mehr Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist das Ziel der Änderungen im Sozialgesetzbuch. „Gewinner“ werden Familien sein, die ihre Rechte auf Leistungen zur Teilhabe im Hilfeplanverfahren einfordern und gegebenenfalls auch gerichtlich verfolgen.
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Den großen Wurf, vor allem die Neudefinition der Pflegebedürftigkeit, bringt das Pflege-Neuausrichtungsgesetz zwar nicht. Doch etliche Forderungen der Caritas sind nun erfüllt.
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Mit der Vereinsrechtsreform wurden Haftungsprivilegien für das Ehrenamt gesetzlich geregelt. In der Praxis ergeben sich dadurch zahlreiche Änderungen.
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Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden können, oft tun das aber andere für sie. Das neue Betreuungsrecht will das ändern. Doch für mehr Selbstbestimmung ist es nötig, die unterstützte Entscheidungsfindung von der rechtlichen Betreuung zu trennen, fordert der CBP e.V.
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Seit kurzem gilt das Versorgungsstrukturgesetz, es bietet etliche Fortschritte für die gerechte Gesundheitsversorgung aller. Einige Punkte erfordern weiterhin das sozialpolitische Lobbying der Caritas.
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Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Investitionskosten in Pflegeheimen nur rückwirkend auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden dürfen. Was sich zunächst positiv für die Bewohner anhört, kann fatale Folgen haben.
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Die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes tritt ab 2020 in Kraft. Leistungen sollen nun personen-zentriert erbracht werden. Die Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Psychiatrie stehen vor großen Herausforderungen, denn der Systemwechsel hat auch unerwünschte Auswirkungen.
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Menschen mit Behinderung sollen künftig leichter einen Arbeitsplatz auf dem regulären Arbeitsmarkt finden. Entsprechende Rahmenbedingungen sind in einem Gesetzentwurf der Regierung verankert. Ein inklusiver Arbeitsmarkt kann aber nur gelingen, wenn Gesellschaft und Arbeitgeber dazu bereit sind.
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Eine Übersicht der gesetzlichen Änderungen im Bereich der Krankenversicherungen liefert diese Orientierungshilfe des Deutschen Caritasverbandes. Sie wendet sich an Beraterinnen und Berater von Personen, die keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall haben. Die Broschüre wurde im September 2012 aktualisiert.
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