Gut gepflegt zu fairen Bedingungen
Immer mehr Pflegebedürftige wünschen sich, so lange wie möglich zu Hause gepflegt zu werden. Viele pflegende Angehörige können die zunehmende Pflege und Betreuung jedoch nicht mehr ohne außerfamiliäre Unterstützung leisten. Deshalb werden vielfach Frauen aus dem Ausland (vor allem aus Polen, Rumänien, Bulgarien, teilweise aus der Ukraine und Moldawien) als Pflege- und Haushaltshilfen gesucht, da sie eine häusliche Betreuung zu einem finanzierbaren Tarif sicherstellen. Nach einer Schätzung des Instituts für angewandte Pflegewissenschaft sind in Deutschland mittlerweile 100.000 mittel-, ost- und südosteuropäische Frauen in diesem Bereich beschäftigt. Der Deutsche Caritasverband (DCV) hat nun Informationen zu den Rahmenbedingungen der Beschäftigung von Haushaltshilfen erstellt.
Für die Frauen stellt die häusliche Betreuung von Pflegebedürftigen in Deutschland oft die einzige Erwerbsmöglichkeit dar. Sie verlassen ihre eigene Familie, um im Ausland zu arbeiten. Während dieser Zeit müssen die Pflege- und Haushaltshilfen den Spagat zwischen ihrer Pflegetätigkeit und der eigenen Familie bewältigen. Bei einem hohen Anteil der Haushalts- und Pflegehilfen besteht in der Praxis kein hinreichender arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Schutz.
Für den pflegebedürftigen Menschen ist es aus fachlicher Sicht sinnvoll, dass die Tätigkeiten der Haushaltshilfe durch Einrichtungen und Dienste der Caritas begleitet werden. So kann eine bestmögliche Versorgung und die Qualität der Pflege sichergestellt werden.
Wünsche der Frauen und der Pflegebedürftigen schützen
Die Information des DVC soll dazu beitragen, dass Arbeitsverhältnisse mit Pflege- und Haushaltshilfen in deutschen Haushalten so ausgestaltet werden, dass die Interessen und Wünsche der Pflegebedürftigen und der Frauen hinreichend geschützt werden. Dazu gehört, dass die Frauen in Deutschland angemessen bezahlt und sozial- und krankenversichert werden. Zudem müssen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Die Hinweise richten sich insbesondere an Personen, die als Pflegebedürftige selbst eine Haushaltshilfe beschäftigen wollen, an deren Angehörige und an Caritasverbände, die diese Beschäftigung über eine Sozialstation unterstützen wollen. Sie zeigen auf, welche rechtlichen Bestimmungen und Rahmenbedingungen zu beachten sind. Mit Hilfe eines beispielhaften Modells wird erklärt, wie sich die konkreten Anforderungen in der Praxis umsetzen lassen. Checklisten und ein Musterarbeitsvertrag runden die Information ab.
Die Information ist im Internet abrufbar unter: www.caritas.de/haushaltshilfe
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