Wirklich mehr Selbstbestimmung?
Leitprinzip soll die Unterstützung der betreuten Person sein, damit diese ihre rechtliche Handlungsfähigkeit ausüben kann. Die Vertretung ist Ultima Ratio. Vor dem Hintergrund, dass bereits seit Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention eine "unterstützende Entscheidungsfindung" im Betreuungsrecht stattfinden soll, besteht aus Sicht der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) die Sorge, dass das Instrument - wie bisher - in der Praxis wenig angewendet werden wird. Der CBP hätte sich gewünscht, dass beim Gesetzgebungsprozess ein Modell entwickelt wird, das den Kernbereich der rechtlichen Betreuung von der Unterstützung bei der Entscheidungsfindung trennt. Die unterstützte Entscheidungsfindung mit ihren hohen Anforderungen an die Kommunikation und Wissensvermittlung hätte eine Leistung der Eingliederungshilfe werden sollen. Die originäre rechtliche Betreuung mit dem Instrument des stellvertretenden Handelns wäre im Betreuungsrecht verblieben. Nun muss man abwarten, ob die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts nur auf dem Papier steht oder auch für die Betreuten zu spürbar mehr Selbstbestimmung und Autonomie führt.
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