Altenpflege – Mehr Standards für Pflegehilfskräfte
"Hilfe!" hört man heute oft angesichts des Pflegenotstands. Dabei ist in den letzten Jahren einiges geschehen für die künftigen Pflegefachfrauen und -männer, deren Berufsbild sich gerade in der Altenhilfe mit der generalistischen Ausbildung seit diesem Jahr professionalisiert. Und das davon deutlich profitiert. Profitieren auch die Hilfskräfte? Für die Altenpflege lautet die Antwort leider nein, obwohl sie knapp die Hälfte der 600.000 Pflegenden in Deutschland ausmachen und Expert(inn)en von einem Zusatzbedarf von 60 Prozent ausgehen. Sie wurden in vielerlei Hinsicht vernachlässigt. Das beginnt bei der Ausbildung.
Während das Pflegeberufsgesetz ab 2020 für Fachkräfte bundeseinheitlich hohe Standards festlegt, ist die Helferausbildung seit jeher Ländersache und heterogen. Dabei beschlossen die Arbeits- und Sozialminister bereits 2009, auch für die Helfer- und Assistenzberufe in der Pflege ein "länderübergreifend transparentes sowie durchlässiges Aus- und Weiterbildungsangebot" entstehen zu lassen.
Doch die Situation ist nach wie vor unbefriedigend. Im Vergleich zum Krankenhaus gibt es deutliche Unterschiede. Schon terminologisch: Dort ist die Rede von Pflegeassistent(inn)en, die – öffentlich refinanziert – oft bereits in der Ausbildung eine Vergütung von etwa 1000 Euro im Monat erhalten. In vielen Einrichtungen der Altenhilfe haben die angehenden Helfer(innen) dagegen keinen Status als Auszubildende mit Vertrag, sondern nur als Schüler. So erhalten sie auch keine Vergütung.
Kaum finanzielle Anreize zur Fachkraftausbildung
Haben die Träger kein Interesse an qualifizierten Helfer(inne)n? Sie fordern doch einen Personalmix, der sich an der Qualifikation orientiert? Auch die Caritas agiert defensiv. Ein Hauptgrund: die hohe AVR-Vergütung für ausgebildete Pflegehelfer(innen) in Gruppe P6 mit durchschnittlich über 3000 Euro pro Monat. Bei anderen Trägern bekommen – sozialpolitisch bedenklich – zwei Drittel der Altenpflegehelfer(innen) weniger als den Niedriglohn, weshalb die Pflegekommission dort auf höhere Mindestlöhne gedrängt hat.
Dagegen führt die hohe Vergütung bei der Caritas dazu, dass viele Helfer(innen) in P6 wegen des geringen Lohnabstands kaum Anreize haben, sich zur Fachkraft weiterzubilden. Die Vorschläge der Pflegekommission (siehe auch neue caritas Heft 4/2020, "Pflegekommission sichert Mindestlohn") gehen in die richtige Richtung. Der Abstand zur Helfervergütung anderer Träger ist nach wie vor zu groß – mit negativen Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit der Caritas.
Trägerübergreifend sollten Pflegehelfer(innen) einen angemessenen, gerecht gestaffelten Tariflohn bekommen. Dafür liefern der deutsche und der europäische Qualifizierungsrahmen eine gute Orientierung. Gefordert sind Träger und Politik gleichermaßen. Für eine immer wichtiger werdende Berufsgruppe gibt es noch viel zu tun.