Der Beitrag vergleicht aktuelle Vergütungen einzelner Berufe bei der Caritas mit Werten aus dem Entgeltatlas. Methodische Voraussetzungen der Vergleichbarkeit werden erläutert.
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Weder die Vergütung noch die Ausbildung von Pflegehilfskräften ist bundeseinheitlich geregelt. Die Vorschläge der Pflegekommission für Mindestlöhne sind ein erster Schritt. Der Abstand der Vergütung der Caritas zu anderen Trägern ist nach wie vor zu groß – mit negativen Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit.
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Dass die Caritas ihren Pflegekräften höhere Löhne zahlt als der Branchendurchschnitt, bringt einzelne Einrichtungen in Wettbewerbsschwierigkeiten. Doch wird sich, auch wegen des demografischen Wandels, die „Investition in Mitarbeitende“ letztlich auszahlen.
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