Gemeinsam in die Zukunft
Die KZVK als eine der größten deutschen Zusatzversorgungskassen kümmert sich treuhänderisch um ein Kapitalanlagevermögen von 19,9 Milliarden Euro.1 Dahinter stehen Anwartschaften und Ansprüche von mehr als 1,3 Millionen Versicherten und knapp 190.000 Rentner(inne)n.2 Abgesichert sind diese Menschen über fast 5500 beteiligte Arbeitgeber3 , die ihren Mitarbeitenden eine Betriebsrente zugesagt haben, durchgeführt über die KZVK. Um heute und in Zukunft die Renten für all diese Menschen gesichert auszahlen zu können, muss die KZVK nicht nur regelmäßig die Beitragszahlungen der beteiligten Arbeitgeber erhalten, sondern zudem Erträge aus dem angelegten Vermögen erwirtschaften - dies ist in der derzeitigen, langanhaltenden Niedrigzinsphase trotz breit gestreuter Anlagemöglichkeiten am Kapitalmarkt eine große Herausforderung. Hinzu kommt eine demografische Entwicklung, die dafür sorgt, dass mit - erfreulicherweise - immer höherem Alter die Menschen auch immer länger ihre Rente beziehen.
Auch unter diesen Bedingungen hat die KZVK die Finanzierung der Renten stets sichergestellt.4 So wurde für die freiwillige Versicherung 2016 ein neuer Tarif eingeführt, für die Betriebsrente wurden stufenweise Beitragserhöhungen festgelegt. Nachdem die Erhebung des Sanierungsgeldes vom Bundesgerichtshof für nicht zulässig erklärt worden war, erhob die KZVK seit 2016 einen sogenannten Finanzierungsbeitrag. Obgleich auch den beteiligten Arbeitgebern bewusst war, dass die Sicherstellung der Leistungszusage oberstes Gebot war, stieß der Finanzierungsbeitrag von Beginn an auf wenig Akzeptanz. Besonders da der geforderte Beitrag schwer zu verstehen und für einen Teil der Beteiligten nur schwer aufzubringen und zu refinanzieren war, drohte eine gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Finanzierungsbeitragserhebung. Da eine solche immer Risiken birgt und zugleich die ökonomische Herausforderung nicht entspannen, sondern unter Umständen noch verschärfen könnte, war es notwendig, eine neue Lösung zu finden.
Im Schulterschluss mit ihren Anspruchsgruppen, den Beteiligten, Versicherten und den Bistümern erarbeitete die KZVK deshalb Lösungsszenarien zur Sicherstellung der Versorgungszusage. Ende 2018/Anfang 2019 beschlossen die Gremien der KZVK das neue Finanzierungssystem. Kernelemente sind:
- die Zusammenlegung der Abrechnungsverbände S (Besitzstände zum 31. Dezember 2001) und P (Anrechte ab 2002) zu einem gemeinsamen Abrechnungsverband G der Pflichtversicherung,
- die Erhebung eines für alle Beteiligten einheitlichen Pflichtbeitrags,
- der Wegfall des Finanzierungsbeitrags ab 2020,
- die Erhebung eines Angleichungsbeitrags für Verpflichtungen aus der Zeit der Gesamtversorgung (ehemals Abrechnungsverband S), zeitlich begrenzt bis zum Jahr 2026,
- ein Zielkapitaldeckungsgrad von 90 Prozent sowie
- das Ermöglichen einer kapitalgedeckten, generationenübergreifenden und solidarischen Finanzierung.
Im Jahr 2019 waren die Umsetzung des neuen, zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Finanzierungssystems vorbereitet und zahlreiche Informationsveranstaltungen in den Diözesen durchgeführt worden. Erhoben wird der neue Angleichungsbeitrag erstmals im November 2020. Voraussichtlich ab 2027 wird der Angleichungsbeitrag entfallen und die Finanzierung dann wieder vollständig solidarisch gelöst werden.
Mit dieser gemeinsam mit Beteiligten, Versicherten und Gewährträgern erarbeiteten Lösung hat die KZVK den Weg in die Zukunft geebnet. Neben einer gesicherten Finanzierung hat sie auch das Bewusstsein geweckt, dass durch offene Kommunikation und zielorientierte Zusammenarbeit viel mehr erreicht werden kann als durch Alleingänge - ganz im Sinne des afrikanischen Sprichworts: "Wenn du schnell gehen willst, dann gehe allein. Wenn du weit gehen willst, dann musst du mit anderen zusammen gehen."
Anmerkungen
1. Stand 31. Dezember 2018.
2. Beide Angaben: Stand 31. Dezember 2019.
3. Stand 31. Dezember 2019.
4. Zur Entwicklung der letzten Jahre vgl. neue caritas Hefte 13 und 17/2015 sowie 15/2018.
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Subsidiarität. Gemeinwohl. Postleitzahl.
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