Anerkennungsverfahren
1. Entgegennahme von Anträgen auf materielle Leistungen gemäß der Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids durch die unabhängigen Ansprechpersonen der (Erz-)Diözesen und/oder die vom Diözesan-Caritasverband (DiCV) beauftragten unabhängigen Ansprechpersonen. Die beim DCV eingerichtete Koordinationsstelle für das Verfahren zur Anerkennung von Leid wird über Namen und Adresse des betroffenen Rechtsträgers seitens des involvierten DiCV informiert.
2. Prüfung der Plausibilität der Anträge seitens der Ansprechpersonen und des zuständigen Caritas-Rechtsträgers; Weiterleitung des originalen, vollständigen Antrags an die Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA).
3. Festsetzung der Leistungshöhe durch die UKA.
4. Die Geschäftsstelle der UKA unterrichtet den betroffenen Rechtsträger sowie die zuständige Ansprechperson bei der Diözese und/oder beim DiCV schriftlich über die festgelegte Leistungshöhe. Zusätzlich erhält die Koordinationsstelle beim DCV diese Information. Diese Stelle ist verantwortlich für die Auszahlung des Betrages an die Betroffenen und achtet dabei auf eine zügige und verlässliche Auszahlung.
5. Die Geschäftsstelle der UKA teilt anschließend der antragstellenden Person schriftlich die festgelegte Leistungshöhe mit und weist auf die Freiwilligkeit der Leistung hin.
6. Auszahlungsverfahren: Der zahlungspflichtige Caritas- Rechtsträger stellt die notwendigen finanziellen Mittel mittels Überweisung auf ein Bankkonto des DCV zur Verfügung. Dies erfolgt innerhalb von zwei Wochen, nachdem die Geschäftsstelle der UKA über die Höhe der Zahlung informiert hat. Die zuständige Stelle beim DCV nimmt unmittelbar danach die Überweisung an die antragstellende Person vor.
1. Hinweise: (1.) Rechtsträgern der Caritas, die beabsichtigen, eine freiwillige Zahlung zur Anerkennung von Leid zu leisten, wird dringend empfohlen,
auf die Vereinbarkeit solch einer Zahlung mit dem Status der Gemeinnützigkeit zu achten. Dafür wurde im Auftrag des DCV die Expertise "Zahlungen in Anerkennung des Leids durch Caritasverbände und/oder ihre korporativen Mitglieder" seitens der Solidaris GmbH in Köln erstellt. Sie bietet Orientierung zu dieser Frage der Vereinbarkeit und kann angefordert werden per E-Mail an: unternehmen@caritas.de.
(2.) Es kann auch eine Vereinbarung zwischen (Erz-)Diözese und Diözesan- Caritasverband bezüglich der Übernahme und Zahlung von Leistungen zur Anerkennung von Leid geben.
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