Aufarbeitung ist gefragt
Angesichts des erschütternden Ausmaßes und der Vertuschung sexuellen Missbrauchs in kirchlichen Strukturen sind klare, transparente und verbindliche Regelungen notwendig. Und es ist unerlässlich, dass die Anliegen Betroffener viel stärker berücksichtigt werden. Präventions- und Interventionsregelungen wurden von der Kirche und ihrer Caritas erlassen und bei den kirchlichen, caritativen Rechtsträgern verankert. Ein weiterer wichtiger Baustein kam hinzu: Betroffene können auf Antrag eine Anerkennungszahlung erhalten, die von den Diözesen unabhängig von Rechtsansprüchen geleistet wird.
Am 1. August 2023 tritt der DCV mit seinen Mitgliedern dem bewährten bischöflichen Verfahren bei und regelt dies mit einer an den Caritas-Kontext angepassten Ordnung. Der DCV übernimmt hier Verantwortung bei der Auszahlung und als koordinierende Stelle, um den Betroffenen Einzelabstimmungen zu ersparen. Als Caritas wollen und werden wir den Dreiklang von Prävention - Intervention - Aufarbeitung konsequent umsetzen und die Betroffenen in den Mittelpunkt stellen, wo immer uns dies möglich ist. Dafür brauchen wir intern eine Kultur des Hinschauens und Hinhörens und müssen extern dazu beitragen, Leid zu benennen und Strukturen zu hinterfragen.
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