Mehr Mitbestimmung für Unternehmen
Die MAVO stellt bei allen historisch gewachsenen Unterschieden eine gute Grundlage für die kirchliche Mitbestimmung dar, die sich neben dem Betriebsverfassungsgesetz und den Personalvertretungsgesetzen sehen lassen kann. Bei jeder Novellierung der MAVO steht die Frage der Gleichwertigkeit mit den staatlichen Regelungen zur Diskussion. Maßgeblich für eine gelingende kirchliche Mitbestimmung ist jedoch nicht das bloße Abschreiben staatlicher Regelungen, sondern die Wahrung der kirchlichen Eigenständigkeit unter Beachtung kirchenspezifischer Besonderheiten. Nicht alle kircheneigenen Ansätze sind gelungen. Beispielhaft genannt seien hier die mit der letzten MAVO-Novellierung eingeführten Wirtschaftsausschüsse anstelle einer echten Unternehmensmitbestimmung.
Diese Regelung passt nicht zum Ausschluss von Wirtschaftsausschüssen in Tendenzbetrieben im weltlichen Bereich. Unbestritten besteht stetiger Anpassungsbedarf in einer sich digital wie analog rasant entwickelnden Arbeitswelt. Kirche und Caritas sollten hier mutig vorangehen. Die Unternehmensmitbestimmung sollte an Gewicht gewinnen. Es muss das Anliegen von Dienstgebern und Mitarbeitervertretern sein, sich nicht auf Unzulänglichkeiten zu fokussieren, sondern auf gemeinsam getragene Verantwortung.
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