Die Zusammenarbeit verbessern
Vor 50 Jahren wurde die erste Rahmen-Mitarbeitervertretungsordnung (R-MAVO) von der Deutschen Bischofskonferenz für Einrichtungen der Caritas und verfasste Kirche in Kraft gesetzt. Damit gaben die Bischöfe der kollektiven kirchlichen Mitbestimmung ein eigenes, verbindliches Ordnungswerk. Es sollte damals, wie heute, die Rechte und Pflichten von Dienstgebern und Dienstnehmern regeln und die Besonderheiten des kirchlichen Dienstes verdeutlichen. Vieles hat sich in den zurückliegenden Jahren weiterentwickelt. Vieles leider nicht. Die Idee der Dienstgemeinschaft, in der Mitarbeitende gleichberechtigt, partnerschaftlich und auf Augenhöhe mit Dienstgebern die Arbeitsbedingungen in den katholischen Einrichtungen gestalten, lässt auch nach einem halben Jahrhundert zu wünschen übrig.
Die Erkenntnis, dass die Zusammenarbeit zwischen Dienstgebern und Mitarbeitervertretungen zum Gelingen der Arbeit beitragen kann, ist leider noch immer keine Selbstverständlichkeit. Da zu einem Jubiläum auch die guten Wünsche für die Zukunft gehören, wünschen wir uns, dass es nicht weitere 50 Jahre dauert, bis sich die MAVO zu einem modernen Instrument der kirchlichen kollektiven Mitbestimmung weiterentwickelt und eine breite Akzeptanz und Anwendung findet.
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