Auch in Caritas und katholischer Kirche finden sich Vorreiter bei der Unternehmensmitbestimmung: Das Bistum Osnabrück bietet seit 2018 entsprechende Möglichkeiten und verpflichtet seit 2022 größere Einrichtungen zu unternehmerischer Mitbestimmung.
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Bis zum 31. Dezember 2013 mussten sich jene Rechtsträger, die nicht zur Anwendung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes verpflichtet sind, für oder gegen die Grundordnung entscheiden. Nicht nur im Bistum Osnabrück stellt sich die Lage differenziert dar.
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