Zusammenhalt in Europa wird großgeschrieben
Die Maßnahmen zur Eindämmung des Covid-19-Ausbruchs verlangen weltweit ein außergewöhnlich hohes Maß an Solidarität: mit den sogenannten Risikogruppen, den Mitarbeiter(inne)n des Gesundheits- und Pflegewesens, mit allen, die versuchen, Homeoffice und familiäre Pflege zu vereinbaren, um nur einige zu nennen.
Innerhalb der europäischen CaritasFamilie ist Solidarität ein Grundwert, der auch jetzt spürbar ist: So unterstützt der Deutsche Caritasverband (DCV) beispielsweise der Caritas Spanien bei der Entwicklung von Indikatoren, um armutsgefährdeten Familien während der Corona-Pandemie besser helfen zu können. Das europäische Netzwerk Caritas Europa fördert diesen Austausch und schildert auf seiner Webseite (www.caritas.eu/coronavirus) Beispiele aus den europäischen Caritas-Organisationen im Umgang mit dem Virus.
Auch auf politischer Ebene wird Solidarität großgeschrieben. Zwar waren zu Beginn der Krise viele Regierungen in Egoismen verfallen - ohne darauf zu achten, dass eine weltweite Pandemie kaum in nationalen Alleingängen bekämpft werden kann. So wurden
Euro-Rettungsschirm mit neuem Zuschnitt
innerhalb der EU ohne gemeinsame Absprachen Grenzen geschlossen, Deutschland verbot die Ausfuhr medizinischer Schutzausrüstung, Frankreich beschlagnahmte Atemmasken und dergleichen mehr.
Doch wurde auf Druck der EU-Kommission, aber auch vieler zivilgesellschaftlicher Akteure wie der Caritas relativ schnell klar, dass "Europa" auch in einer so außergewöhnlichen Krise einen Wert als solchen darstellt. Nach und nach zeigten die EU-Mitgliedstaaten untereinander immer mehr Solidarität: Rumänische Ärztinnen und Ärzte helfen im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens in italienischen Krankenhäusern aus, französische und italienische Patient(inn)en werden in Deutschland kostenlos behandelt, und Tschechien und Frankreich spenden Schutzausrüstung.
Obwohl Gesundheitspolitik fast vollständig Sache der EU-Mitgliedstaaten ist, koordiniert die EU-Kommission europaweit Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie: Zum Beispiel hat sie die Ausfuhr medizinischer Produkte ins außereuropäische Ausland beschränkt, Schutzausrüstung gemeinsam beschafft und medizinische Ausrüstung von Zöllen und Mehrwertsteuer befreit. Zudem hat die Kommission verschiedene rechtsunverbindliche Leitlinien und Fahrpläne veröffentlicht, etwa zur Nutzung von Tracking Apps, der Umsetzung der EU-Vorschriften für Asyl, Rückkehrverfahren und Neuansiedlung während der Corona-Pandemie, aber auch zur koordinierten Aufhebung von Beschränkungen. Anfang Mai 2020 fand eine von der EU-Kommission organisierte internationale Geberkonferenz für die finanzielle Unterstützung bei der Entwicklung eines Impfstoffs statt.
Schnelle Anpassungen der Fonds ESF und EHAP
Die EU kann natürlich auch rechtsetzend tätig werden, wenn sie durch die Europäischen Verträge hierzu ausdrücklich ermächtigt ist. Mit Blick auf die wirtschaftlichen und die sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie hat die EU entsprechend viele gesetzliche Änderungen beschlossen. Die EU-Vertretung der Caritas hat diese Vorstöße trotz der sehr kurzen Fristen und Verfahren eng begleitet. Beispielsweise wurden im Rahmen zweier Investitionsinitiativen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise Änderungen an dem für die Caritas wichtigen Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) beschlossen, um die Kofinanzierung auf bis zu 100 Prozent zu erhöhen, nicht ausgegebene Gelder weiterverwenden zu können und den Projekten bei Corona-Anpassungen zu helfen.
Europaweite Kurzarbeit schaffen
Die EU-Kommission hat zudem ein Instrument erarbeitet, das für die Zeit der Krise befristet einen finanziellen Beistand in Höhe von bis zu 100 Milliarden Euro bereitstellt. Dieser Beistand "Sure" ("Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency") soll insbesondere von finanzstärkeren Mitgliedstaaten in Form von Darlehen gewährt werden und schwächere Staaten bei der Schaffung von Kurzarbeitsregelungen und ähnlichen Maßnahmen unterstützen.
Die Staats- und Regierungschefs der EU haben Ende April ein Hilfspaket von mehr als 500 Milliarden Euro für Arbeitnehmer, Firmen und EU-Mitgliedstaaten beschlossen. Dabei sind etwa Kreditlinien des Eurorettungsschirms (ESM) von bis zu 240 Milliarden Euro vorgesehen. Diese ESM-Kredite sind nicht (wie während der Krise 2012) an Bedingungen geknüpft, das Geld darf aber nur für direkte und indirekte Gesundheitskosten genutzt werden. Für Unternehmen gibt es ein besonderes Kreditprogramm der Europäischen Investitionsbank (EIB), das 200 Milliarden Euro mobilisieren soll. In dem nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2021-2027 soll zudem ein sogenannter "Wiederaufbau-Fonds" mit mehreren Milliarden Euro die Wirtschaft der EU unterstützen.
Gemeinnützige zu wenig im Blick
Kritisch ist anzumerken, dass viele der beschlossenen Maßnahmen und zur Verfügung gestellten Gelder die Besonderheiten gemeinnütziger Organisationen (noch) nicht ausreichend berücksichtigen. So haben kleinere gemeinnützige Organisationen keine Erfahrung, wie etwa Kredite bei der EIB beantragt werden. Dies könnte dazu führen, dass sie wenig oder keinen Zugang zu Hilfsgeldern der EU finden. Zusammen mit Caritas Europa setzt sich der DCV in Brüssel für die Bedürfnisse gemeinnütziger Organisationen ein.
Über die zahlreichen Empfehlungen, Leitlinien und gesetzlichen Maßnahmen hinaus bedarf es noch vieler weiterer Anstrengungen, um diese Krise zu bewältigen, und in jedem Fall werden die Auswirkungen noch über eine lange Zeit spürbar sein. Die EU-Vertretung des DCV setzt sich dafür ein, dass auch auf europäischer Ebene die notwendige Solidarität gelebt wird. Mehr ist zu erfahren über einen Newsletter (Anmeldung per Mail an: euvertretung@caritas.de) und die Infobörse des DCV(www.carinet.de/corona) sowie die DCV Homepage (www.caritas.de/corona).
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