Ein Vorsitz in stürmischen Zeiten
Maurice Wren sprach vor allem vielen nichtstaatlichen Vertreter(inne)n aus dem Herzen: "Für den Flüchtlingsschutz ist die Unterstützung von höchster politischer Ebene von größter Bedeutung", appellierte der Geschäftsführer des Britischen Flüchtlingsrates an die Teilnehmer(innen) der "Working Group on Resettlement" im Februar in Berlin. Was für den Flüchtlingsschutz im Allgemeinen gilt, ist derzeit auch besonders bei Resettlement (engl. für "Neuansiedlung") und anderen legalen Zugangswegen für Flüchtlinge wahr, um die sich die "Working Group" in Berlin drehte. Das Treffen ist Teil der "Annual Tripartite Consultations on Resettlement" (ATCR), deren Co-Vorsitz der Deutsche Caritasverband (DCV) derzeit innehat.1
War 2016 noch ein Rekordjahr - weltweit profitierten rund 126.000 Menschen von Resettlement - so sank die Bereitschaft zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Erstzufluchtsländern über Resettlement im Folgejahr auf rund 65.000 Begünstigte ab.2 Dies ist vor allem dem Rückzug des traditionell wichtigsten Resettlement-Aufnahmelandes zuzuschreiben - der USA. Auch die steigenden Aufnahmezahlen einiger europäischer Länder können dies bisher nicht ausgleichen.
Während die ATCR jedes Jahr im Juni ein Forum für den internationalen strategisch-politischen Austausch zu Resettlement ist, liegt bei der im Winter vorgeschalteten "Working Group" der Schwerpunkt auf integrationspolitischen Themen und guten Ansätzen in der sozialen Arbeit im Hinblick auf Flüchtlinge, die über Resettlementprogramme einreisen. Daher gab es Workshops zu den Themen Spracherwerb, Arbeitsintegration, psychosoziale Unterstützung traumatisierter Flüchtlinge und kulturelle Aspekte von Integration. Zudem ging es beim diesjährigen Treffen um Modelle der privat finanzierten legalen Aufnahme von Geflüchteten, sogenannte "Private" oder "Community Sponsorship"-Programme. Diese Form wird derzeit international stark diskutiert. In Kanada gibt es privat finanzierte Flüchtlingsaufnahmen bereits seit 40 Jahren. Auch einige europäische Länder, wie beispielsweise Italien oder Frankreich, haben in den vergangenen Jahren derartige Programme eingeführt. Die Europäische Kommission unterstützt EU-Länder beim Aufbau von Pilotprojekten. In Deutschland existiert mit den Humanitären Aufnahmeprogrammen der Bundesländer nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz eine ähnliche Aufnahmeform. Syrer(innen) können in einige Bundesländer legal einreisen, wenn ihre in Deutschland lebenden Verwandten eine Erklärung abgeben, in der sie sich verpflichten, den gesamten Lebensunterhalt der einreisenden Person für fünf Jahre privat zu tragen.
Zwischen den Jahren 2013 und 2015 hatten 15 Bundesländer derartige Programme. Mittlerweile laufen diese nur noch in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Schleswig-Holstein und Hamburg. In ihrer Eröffnungsrede bei der "Working Group" kündigte Emily Haber, Staatssekretärin im Bundesinnenministerium (BMI), an, dass der Bund ein neues Pilotprogramm für "Private Sponsorship" auf den Weg bringen möchte, von dem syrische Geflüchtete profitieren sollen.
Gutes Beispiel: das kanadische Modell für Sponsoren
Aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes können "Private Sponsorship"-Programme eine wichtige Ergänzung zu staatlich finanziertem Resettlement sein und so die Aufnahmezahlen insgesamt erhöhen. Der DCV tritt auch dafür ein, dass die finanzielle Last für Unterstützer in Deutschland deutlich reduziert und klar beziffert werden sollte. Dabei empfiehlt sich eine Orientierung am kanadischen Modell: Dort müssen die Sponsoren die eingereisten Flüchtlinge für ein Jahr finanzieren. Zudem sollten humanitäre Kriterien bei der Auswahl der Personen eine wichtige Rolle spielen und die aufenthaltsrechtliche Ausgestaltung sollte den Eingereisten umfassende Rechte und eine längerfristige Aufenthaltsdauer bieten.
Im Rahmen des Co-Vorsitzes der ATCR ist es Aufgabe der Caritas, das Konferenzprogramm der "Working Group" und des ATCR gemeinsam mit dem BMI und mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) zu gestalten. Die Caritas fungiert auch als Repräsentantin der Interessen anderer zivilgesellschaftlicher Organisationen. Als Staaten mit den traditionell größten Resettlementkontingenten haben dabei vor allem Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aus den USA, Kanada, Australien und Neuseeland eine große Bedeutung. Ebenso informiert die Caritas die anderen NGOs über Entwicklungen rund um die ATCR und sorgt für die Verabschiedung eines gemeinsamen Positionspapiers.
Innerhalb der Resettlement-Konferenz verfolgt der DCV das Anliegen, auf die politische und praktische Entwicklung des immer bedeutender werdenden Themas Resettlement Einfluss zu nehmen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Qualität von Resettlementverfahren und der Frage, wie die besonders vulnerablen Flüchtlinge sowohl vor als auch nach ihrer Einreise in die Aufnahmeländer adäquat informiert und unterstützt werden können. Zudem möchte die Caritas die Perspektive der Zivilgesellschaft auf europäische und weltpolitische Entwicklungen im Hinblick auf Resettlement stärken und kritisch begleiten. Vor allem in der EU könnten sich die Resettlementverfahren in den kommenden Jahren stark verändern, da derzeit von Kommission, Parlament und Rat über einen Entwurf für eine EU-Resettlement-Verordnung verhandelt wird. Nach Ansicht der Kommission soll Resettlement in Zukunft an Bedeutung in der EU gewinnen. Parallel dazu will sie die Verantwortung für Flüchtlinge jedoch auch vermehrt in die Erstzufluchtsstaaten verlagern. Jüngst hat die Kommission ein EU-Resettlementprogramm für mindestens 50.000 Schutzbedürftige vorgeschlagen, das bis Oktober 2019 durchgeführt werden soll.3 Insgesamt 500 Millionen Euro werden den Mitgliedstaaten dafür von der EU zur Verfügung gestellt. Die Kommission teilte mit, dass die Neuansiedlung aus der Türkei und dem Nahen Osten fortgesetzt wird, gleichzeitig aber auch ein Fokus auf Nordafrika und das Horn von Afrika gelegt wird. Dabei geht es vor allem um die Neuansiedlung von Schutzbedürftigen aus Libyen, Ägypten, Niger, Sudan, Tschad und Äthiopien.
Streit um Umsetzung in der EU
Laut Verordnungsentwurf möchte die Kommission die "wirksame Zusammenarbeit mit der Union im Bereich Migration und Asyl"4 zu einer Bedingung machen. Diese Voraussetzung müssen Erstzufluchtsländer erfüllen, soll die EU aus ihnen Flüchtlinge über Resettlement aufnehmen. Damit macht die Kommission außenpolitische Faktoren zu einer Bedingung für die Auswahl von Ländern, aus denen Resettlement stattfindet. Der Deutsche Caritasverband hat dies in seiner Stellungnahme zum Entwurf der Kommission über eine EU-Verordnung stark kritisiert.5 Resettlement ist in erster Linie ein Schutzinstrument und muss auch weiterhin den spezifischen Bedürfnissen von besonders vulnerablen Personen Rechnung tragen. Daher sollte vor allem aus denjenigen Erstzufluchtsländern Resettlement stattfinden, in denen nach den Ermittlungen von UNHCR ein besonders hoher Bedarf besteht.6 Zudem muss Resettlement auch in Zukunft ein Instrument bleiben, das das individuelle Recht auf Asyl in der EU nicht gefährden darf. Hierfür machte sich auch Prälat Peter Neher, Präsident des DCV, auf der "Working Group" im Februar erneut stark: "Durch die sichere und legale Einreise über Resettlement können Frauen und Kinder, alte Menschen und Menschen mit Krankheiten und Behinderung vielfach einen ersten Zugang zum Schutz erhalten. Resettlement und humanitäre Aufnahmen weiten den Zugang zu Schutzräumen somit für bestimmte Personengruppen aus - gerade dies macht die Aufnahmeprogramme zu solch wichtigen Instrumenten, die das individuelle Asylrecht sinnvoll ergänzen." Doch die Frage, wie Resettlement umgesetzt werden sollte, ist angesichts der Vorschläge der EU-Kommission offener denn je.
Anmerkungen
1. Die Konferenz ATCR wurde vom UNHCR ins Leben gerufen und findet jährlich im Juni in Genf statt. Sie ist ein weltweites Forum für Staaten, NGOs und internationale Organisationen, um Entwicklungen rund um das Thema Resettlement zu besprechen. Dabei hat sie einen wechselnden nationalen Vorsitz - seit Juni 2017 liegt er für ein Jahr bei Deutschland. Der Vorsitz wird traditionell von einem staatlichen und einem nichtstaatlichen Akteur geteilt. Aktuell übernimmt das Bundesinnenministerium (BMI) den Vorsitz, der Deutsche Caritasverband (DCV), Referat Migration und Integration, den Co-Vorsitz.
2. Vgl. UNHCR Resettlement Factsheet 2016: www.unhcr.org/59364f887 und 2017: www.unhcr.org/5a9d507f7
3. Pressemeldung vom 27. September 2017 zur Lage der Union 2017, abrufbar unter http://europa.eu unter "press releases".
4. Vgl. Kurzlink: https://bit.ly/2GxGAk0
5. Vgl. UNHCR Global Resettlement Needs Report 2017: https://bit.ly/2uARtIZ
6. Siehe COM (2016) 468 final, S. 26; abrufbar unter https://bit.ly/2qhy5Pc
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