Die Trägerstrukturerhebung 2017 rückt die Frauenfrage nach vorn
Wie lässt sich die Trägerlandschaft in der Caritas beschreiben? Um hierzu Informationen zu gewinnen, initiierte der Deutsche Caritasverband (DCV) 2004 die Erhebung zentraler Strukturmerkmale der Rechtsträger in der Caritas. Seither hat sich die Trägerstrukturerhebung etabliert, sie wird alle zwei Jahre durch den DCV durchgeführt.
Die Erhebung 2017 beschäftigt sich im Besonderen mit der Frage, zu welchen Anteilen Frauen und Männer in Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen der Träger vertreten sind. Erstmals erfragt wurden dazu Angaben zu Stellenneubesetzungen und zum Anteil von Frauen auf der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Geschäftsführungsorgans. Den Teilnehmerkreis der Trägerstrukturerhebung bilden alle Caritas- Rechtsträger, die über mindestens fünfzig hauptamtlich Mitarbeitende verfügen. Nach den Ergebnissen der Zentralstatistik zum 31. Dezember 2014 entspricht dies 1288 Rechtsträgern. 709 von ihnen haben sich an der Erhebung beteiligt, was einer guten Rücklaufquote von 55 Prozent entspricht. Auf diese Rückmelder entfallen 45 Prozent aller hauptamtlich Mitarbeitenden in der Caritas. Die Verteilung der Rückmeldungen auf die Bundesländer entspricht derjenigen der angeschriebenen Träger. Dasselbe gilt für die Verteilung auf die Verbandsgebiete der Diözesan-Caritasverbände.
GmbH ist erstmals die meistvertretene Rechtsform
Die beiden am häufigsten auftretenden Rechtsformen der befragten Träger sind die GmbH mit 43 Prozent und der eingetragene Verein mit 41 Prozent. Stiftungen sind mit zehn Prozent vertreten und die Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) mit sieben Prozent. Erstmals in den Trägerstrukturerhebungen liegt der Anteil der GmbHs damit höher als jener der eingetragenen Vereine (2015 machten Letztere noch 43 Prozent der befragten Träger aus und die GmbHs 38 Prozent).
Bei der Interpretation der Ergebnisse zur Rechtsform ist zu beachten, dass viele Kirchengemeinden, die als KdöR organisiert sind, nicht in den Teilnehmerkreis der Trägerstrukturerhebung fallen, da sie über weniger als fünfzig Mitarbeitende verfügen. Der Anteil der KdöR, der über die Trägerstrukturerhebung ausgewiesen wird, fällt daher im Vergleich zum KdöR-Anteil an allen Rechtsträgern in der Caritas (circa 60 Prozent) mit sieben Prozent viel geringer aus.
Geschäftsführungen: Anteil des Ehrenamts sinkt
Das durchschnittliche Geschäftsführungsorgan besteht aus drei Mitgliedern. Vier von fünf Trägern (82 Prozent) haben Geschäftsführungsorgane bis zu fünf Mitgliedern, 16 Prozent haben sechs bis zehn Mitglieder.
Bei der deutlichen Mehrheit der Träger (62 Prozent) gibt es keine ehrenamtlichen Mitglieder des Geschäftsführungsorgans. Ein Viertel verfügt über einen Anteil an Ehrenamtlichen von 50 Prozent und mehr, hat aber mindestens noch ein hauptamtliches Mitglied. Etwas mehr als jedes zehnte Geschäftsführungsorgan besteht ausschließlich aus Ehrenamtlichen.
Damit teilen sich die Träger in Bezug auf das Ehrenamt in der Geschäftsführung in zwei Gruppen. Entweder verfügen sie über ein Geschäftsführungsorgan, in dem keine ehrenamtlichen Mitglieder vertreten sind, oder mindestens die Hälfte der Sitze ist mit Ehrenamtlichen besetzt.
Im Vergleich zu 2015 weisen die Ergebnisse aus dem Jahr 2017 einen Rückgang des Ehrenamts in der Geschäftsführung auf. Zum einen ist der Anteil der Träger, bei denen keine Ehrenamtlichen vertreten sind, gestiegen (2015 lag er bei 54 Prozent); zum anderen hat der Anteil der rein ehrenamtlich besetzten Geschäftsführungsorgane deutlich abgenommen (2015: 15 Prozent). Die Relationen über alle Rechtsträger hinweg verdeutlichen dies einmal mehr: 2015 waren noch 62 Prozent aller Sitze in Caritas-Geschäftsführungsorganen ehrenamtlich besetzt. Im Jahr 2017 waren es mit 53 Prozent deutlich weniger.
Aufsichtsorgane etablieren: wichtige Arbeitshilfe 182
Insgesamt geben vier von fünf Trägern an, über ein eigenständiges Aufsichtsorgan zu verfügen, das in der Satzung beziehungsweise im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben ist. Der Großteil dieser Träger (89 Prozent) hat bis zu zehn Mitglieder des Aufsichtsorgans, im Durchschnitt liegt die Zahl zwischen sieben und acht Mitgliedern. Je größer die Träger sind, umso eher haben sie ein Aufsichtsorgan.
Seit 2006 (63 Prozent) ist der Anteil der Träger mit Aufsichtsorgan kontinuierlich auf 81 Prozent im Jahr 2017 angestiegen. Auffällig ist insbesondere der Anstieg bei den Vereinen. Im Jahr 2006 hatten noch weniger als die Hälfte (47 Prozent) von ihnen ein Aufsichtsorgan, 2017 sind es knapp drei Viertel.
Die Arbeitshilfe 182 "Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und Aufsicht" der Kommission für caritative Fragen der Deutschen Bischofskonferenz spielt bei der Einrichtung einer Aufsicht nach wie vor eine bedeutende Rolle: Vier von fünf der Träger, die über ein Aufsichtsorgan verfügen, haben sich bei dessen Einrichtung an der Arbeitshilfe orientiert, ein im Vergleich zu 2015 (82 Prozent) leicht rückläufiger Wert - im Vergleich zu 2011 (68 Prozent) sind es aber immer noch bemerkenswert viele.
Frauenanteil in Führungspositionen ist ausbaufähig
Über alle Träger hinweg beträgt der Frauenanteil in einem Caritas-Geschäftsführungsorgan 28 Prozent; bezogen auf die Aufsichtsorgane sind es 29 Prozent. Im Bereich der ersten Führungsebene sind genau die Hälfte der Mitarbeitenden Frauen, in der zweiten Führungsebene sogar zwei Drittel. Der Frauenanteil variiert jedoch nicht nur zwischen den unterschiedlichen Ebenen, sondern auch unter den Rechtsträgern stark. So ist jedes zweite Geschäftsführungsorgan und jedes fünfte Aufsichtsorgan in der Caritas ausschließlich mit Männern besetzt. Hingegen verfügt jeder zehnte Träger über ein Geschäftsführungsorgan, das ausschließlich weibliche Mitglieder hat.
Ein Frauenanteil von mindestens 50 Prozent ist in der Geschäftsführung bei 23 Prozent und im Aufsichtsorgan bei 13 Prozent der Träger erreicht (vgl. Abb. 1, S. 25, Summe der beiden rechten Diagramme). Bei zwei Dritteln der Träger sind bereits Frauen in der Aufsicht vertreten, doch liegt der Frauenanteil jeweils unterhalb der 50-Prozent-Marke.
Im Gegensatz zu den genannten Organen weist die Mehrheit der Träger auf der ersten und zweiten Führungsebene einen Frauenanteil von mindestens 50 Prozent aus: auf der ersten Führungsebene sind es mit 56 Prozent der Träger deutlich über die Hälfte von ihnen, auf der zweiten Führungsebene sind es sogar drei Viertel der Träger (vgl. Abb. 1, S. 25).
Zu Neubesetzungen von Positionen seit dem 1. Januar 2015 ist es in 33 Prozent der Geschäftsführungsorgane gekommen. 44 Prozent der Träger haben seither auf der ersten Führungsebene Stellen neu besetzt und knapp zwei Drittel der Träger auf der zweiten Führungsebene. Bei den Neubesetzungen haben 38 Prozent der Träger im Bereich der Geschäftsführungsorgane, 73 Prozent der Träger auf der ersten Führungsebene und 86 Prozent der Träger auf der zweiten Führungsebene mindestens eine der vakanten Stellen mit einer Frau besetzt (vgl. Abb. 2, rechts). Über alle Träger hinweg wurde ein Drittel der offenen Stellen in Geschäftsführungsorganen mit Frauen besetzt. Auf der ersten Führungsebene sind 60 Prozent der Neubesetzungen und auf der zweiten Führungsebene sogar 69 Prozent mit Frauen erfolgt.
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