„Rückenwind3“ nimmt ökologische Nachhaltigkeit in den Blick
Ein rückenwind3-Projekt bietet die Chance, sich drei Jahre lang mit notwendigen Veränderungen einer Organisation auseinanderzusetzen. Sozusagen "freiwillig-gezwungen", denn man führt das Projekt freiwillig durch, ist dadurch aber auch gezwungen, die dafür notwendigen Ressourcen freizustellen. Diese Ressourcen bestehen im Wesentlichen aus den Mitarbeitenden. Geld spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Und genau in dieser Freistellung von Mitarbeitenden liegt das Besondere von rückenwind3. Denn Freistellung bedeutet für Fach- und Führungskräfte: frei zu sein für ein Mitwirken im Projekt, Veränderungen der Organisation mitzugestalten, sich selbst weiterzubilden und damit die Kultur der Organisation, aber auch die eigene Haltung neu zu prägen.
Schwerpunkt "Ökologische Nachhaltigkeit"
Bei "rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft" (kurz: rückenwind³) handelt es sich um ein Programm des "Europäischen Sozialfonds Plus" speziell für die Sozialwirtschaft in Deutschland. In der laufenden EU-Förderphase von 2021 bis 2027 stehen dafür 74 Millionen Euro ESF-Plus-Mittel zuzüglich Bundesmittel zur Verfügung. Gefördert werden Modellvorhaben der Personal- und Organisationsentwicklung und des Kulturwandels in gemeinnützigen Organisationen und Unternehmen der Sozialwirtschaft.
Im aktuellen, fünften Förderaufruf sollen Antragstellende verstärkt das Querschnittsthema "ökologische Nachhaltigkeit und grüne Kompetenzen" in den Blick nehmen. Gefördert werden daher insbesondere Modellprojekte, die im Rahmen der Entwicklung und Erprobung praxisrelevanter, integrierter Ansätze der Personal- und Organisationsentwicklung und des Kulturwandels insbesondere auch die Herausforderungen des ökologischen Wandels in sozialwirtschaftlichen Unternehmen und Arbeitsfeldern aufgreifen. Mit anderen Worten: Im fünften Förderaufruf sind Antragstellende nicht gezwungen, eine Interessenbekundung mit einem Schwerpunkt auf der ökologischen Nachhaltigkeit einzureichen, aber es wird begrüßt, wenn das dennoch der Fall ist.
Das bedeutet auch: Über rückenwind3 können keine Infrastrukturmaßnahmen finanziert werden. Mit dem Projekt können jedoch die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass einerseits Mitarbeitende klimaschutzfreundliche Maßnahmen mittragen und dass andererseits die Organisation strukturell so aufgestellt ist, dass Klimaschutz zielführend umgesetzt werden kann.
Wie hoch ist der Eigenanteil an der Projektfinanzierung?
Die Gesamtfinanzierung eines rückenwind3-Projekts errechnet sich aus den Personal- und Honorarkosten, einer Sachkostenpauschale in Höhe von 24 Prozent sowie dem Teilnehmendeneinkommen. Die finanzielle Eigenbeteiligung eines Antragstellers liegt bei (mindestens) zehn Prozent der Gesamtfinanzierung, die in Form von Barmitteln oder Personalkosten für freigestelltes Projektpersonal erbracht werden kann.
Der Rest der Eigenbeteiligung erfolgt durch Freistellung der Projektteilnehmenden (sogenannte Teilnehmenden-Einkommen/Freistellungskosten). Das bedeutet, dass die Personalkosten der freigestellten Beschäftigten mit einem Standardeinheitssatz (Pauschale) von 33 Euro pro (Zeit-)Stunde pro Teilnehmer:in angesetzt werden.
Das Interessenbekundungsverfahren für den fünften Aufruf läuft vom 1. Juli 2024 bis zum 30. August 2024 (15.00 Uhr). Frühestmöglicher Projektstart ist im zweiten Quartal 2025.
Weiterführende Informationen, insbesondere zur Schwerpunktsetzung, finden Sie unter: https://bit.ly/4aB0nJ5