Josefs-Gesellschaft mit neuer Rechtsform
Als großer überregionaler katholischer Träger ist die Josefs-Gesellschaft (JG) einen innovativen Schritt gegangen: Zum 7. Februar 2024 wurde aus der gemeinnützigen GmbH eine gemeinnützige Aktiengesellschaft (gAG): aus Sicht der JG entscheidend für die weitere sichere wirtschaftliche Entwicklung und für eine zukunftsweisende Ausrichtung der Unternehmensgruppe. Dieser Prozess hat etwa zwei Jahre gedauert.
Zur JG gehören 38 Beteiligungsgesellschaften mit über 10.000 Mitarbeitenden in sechs Bundesländern. Für weitere kleine und mittlere Träger könnten sich im Rahmen dieser Neuausrichtung Vorteile ergeben.
Warum ist die JG diesen Schritt gegangen? Die JG ist in den Bereichen Rehabilitation, Gesundheitswesen und Altenhilfe im Laufe ihrer 120-jährigen Unternehmensgeschichte kontinuierlich gewachsen. Diesen Weg will das Unternehmen weitergehen. Die positive wirtschaftliche Entwicklung in den vergangenen Jahren hat gezeigt, dass eine Anpassung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen weitere Perspektiven eröffnet. Ein großes gemeinnütziges Sozialunternehmen wie die JG in der heutigen Zeit zu führen, zu organisieren und weiterzuentwickeln wird zunehmend komplexer und benötigt daher klare Strukturen. Es erfordert vermehrt spezifischeres Know-how und bedarf einer Professionalisierung. Aus Sicht der JG kann dies optimal in der Rechtsform einer gAG abgebildet werden. Auf diese Weise sollen die wirtschaftliche Tragkraft der JG-Gruppe dauerhaft gesichert und die Basis für die weitere positive Entwicklung gelegt werden.
Die klare Unternehmensstruktur, welche durch das Aktienrecht vorgegeben wird, ist ein deutlicher Vorteil der neuen Rechtsform. Die früheren Geschäftsführer der JG leiten nun als Vorstand die Unternehmensgruppe. So bilden die Hauptversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand die Organe der gAG. Dabei gibt das Aktienrecht für die Organe abgegrenzte Aufgaben- und Verantwortungsbereiche vor, so dass die organisatorischen Zuständigkeiten deutlich klarer konturiert sind.
Synergieeffekte können genutzt werden
Durch die neue Rechtsform ergibt sich die Möglichkeit für bestehende Träger von Sozial- und Gesundheitseinrichtungen, in den Konzernverbund der JG eingebunden zu werden. Durch die vollständige oder teilweise Einbringung von Einrichtungen und die gleichzeitige Übernahme von Anteilen an der JG gAG wird eine liquiditätsschonende Integration in einen starken Verbund ermöglicht. Die JG bietet für die neuen Einrichtungen folgende Vorteile: Sie profitieren von der gesicherten Wirtschaftlichkeit des Konzernverbundes und sie können gleichzeitig auf einen großen Pool an professionellem Know-how durch die Holding zurückgreifen, etwa in den Bereichen Finanzen, Steuern, Recht, Personalwesen, IT, Bauwesen, Projektmanagement, Nachhaltigkeit oder Öffentlichkeitsarbeit. Ferner bietet die JG ein Trainee- und Lead-Programm zur Ausbildung von Nachwuchsmitarbeitenden und Führungskräften an.
Identität sowie Eigenständigkeit der hinzutretenden Einrichtungen sollen im Rahmen einer Einbindung in die Strukturen der JG-Gruppe gewahrt bleiben. Damit sollen die regionalen Strukturen beibehalten und die Akzeptanz bei Mitarbeitenden sowie Leistungsnehmenden sichergestellt werden.
Dienstverträge gelten unverändert
Der Zuwachs durch weitere Unternehmen wird in allen drei Leistungsbereichen, der Altenhilfe, der Rehabilitation sowie im Gesundheitswesen, angestrebt. Bei den Expansionsaktivitäten steht eine sinnvolle Ergänzung des Portfolios unter wirtschaftlichen, regionalen und entwicklungspolitischen Aspekten im Vordergrund. Die JG gAG strebt hierdurch ein Wachstum und eine zukunftsgerichtete Aufstellung der JG-Gruppe an, ohne dass eigene Finanzmittel für den Erwerb von Unternehmen eingesetzt werden müssen.
Für die JG war es wichtig, die Mitarbeitenden rechtzeitig über den Rechtsformwechsel zu informieren. Der Rechtsträger JG ist im Rahmen des "identitätswahrenden Formwechsels" bestehen geblieben, so dass damit keine Vermögensübertragung auf einen anderen Rechtsträger verbunden war. Somit hat sich für die Mitarbeitenden in der JG und in den Beteiligungsgesellschaften nichts geändert. Die arbeitsvertraglichen Ansprüche gelten in Gänze unverändert weiter. Das betrifft insbesondere die Dienstverträge, die Vergütungssituation sowie die betriebliche Altersversorgung der Zusatzversorgung.
Mit ihrer christlich-katholischen Ausrichtung verfolgt die JG auch als gAG weiterhin ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Die Wettbewerbsorientierung und Motivation zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung dienen der Substanzstärkung der Beteiligungsgesellschaften. Erwirtschaftete Erträge verbleiben in der JG-Gruppe. Als gAG werden aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Aspekten keine Dividenden an die Aktionäre ausgezahlt. Auch eine Börsennotierung, die Beteiligung von Private-Equity-Investoren oder die Ausgabe von Mitarbeiteraktien ist mit der Weiterentwicklung nicht verbunden. Auf diese Weise wird das Unternehmensvermögen der JG-Gruppe dauerhaft gesichert und die Basis für die weitere positive Ausrichtung gelegt.
Im Zuge des Rechtsformwechsels hat sich also nichts an der Ausrichtung und der operativen Tätigkeit sowie der grundsätzlich bewährten Struktur der JG verändert.