Historischer Einschnitt
Freitag, der 14. März 2014, wird zu einem historischen Datum in der Geschichte des Diözesan-Caritasverbandes Eichstätt. Kurz nach 18 Uhr nimmt die außerordentliche Vertreterversammlung im Hofmeierhaus Hilpoltstein in der Schlussabstimmung den neuen Satzungsentwurf einstimmig an. Damit waren zwei grundlegende Elemente in der 96-jährigen Tradition des Vereins Geschichte geworden.
Bisher war es so, dass die Mitglieder des Vereins bis in den Vorstand "hinaufgewählt" werden konnten. In diesem Leitungsgremium haben sie fast hundert Jahre lang die Geschicke des Vereins aktiv mitbestimmt und alle jene großen und kleinen Entscheidungen getroffen, die den Verband zu dem gemacht haben, was er heute ist.
Vorstand nun hauptamtlich
Das wird sich nun ändern. Im Vorstand sind die Mitglieder künftig nicht mehr vertreten. Das überwiegend ehrenamtlich tätige siebenköpfige Gremium wird durch einen zweiköpfigen hauptamtlichen und vom Bischof berufenen Vorstand abgelöst. Hauptgrund für diese Änderung war nach den Worten des 1. Vorsitzenden Josef Blomenhofer, dass Entscheidungen heute oft schneller erfolgen müssten, als dies bisher möglich war.
Der Einfluss der Mitglieder wird sich künftig auf zwei Bereiche beschränken: In der Vertreterversammlung können sie über die grundlegende Ausrichtung der Caritasarbeit im Bistum beraten und auch entsprechende Beschlüsse fassen. Zum anderen wählen sie sechs der sieben ehrenamtlich tätigen Personen im neuen Aufsichtsrat, der den alten Namen "Caritasrat" beibehält. Dieses Gremium ist ausschließlich auf die Kontrolle des Vorstandes ausgerichtet. Es berät diesen aber nicht mehr.
Verein jetzt "kirchlicher"
Die zweite grundlegende Änderung liegt in einem einzigen Wort der neuen Satzung. Soll der Caritasverband kirchenrechtlich als privater oder als öffentlicher kanonischer Verein angesehen werden? Das war lange umstritten. Worin liegt der Unterschied?
Bisher hatten die Mitglieder den Verein in der Haltung geführt: "Als getaufte und gefirmte Christen wollen wir das Liebesgebot Christi konkret umsetzen und eine wirksame Caritasarbeit organisieren." Dieses Verständnis - das dem privaten kanonischen Verein entspricht - wird nun ergänzt. "Öffentlicher kanonischer Verein" in der neuen Satzung besagt: Der Verband handelt nicht mehr nur aus dem Willen seiner Mitglieder heraus, sondern ganz offiziell im Namen des Bischofs. Der Verein nimmt somit teil am amtlichen Sendungsauftrag der Kirche. Das kleine Wörtchen "öffentlich" wird im Alltag der Caritasarbeit zunächst so gut wie nichts ändern. Was es für die Zukunft bedeutet, ist heute noch nicht abzusehen. Jedenfalls kann es als eine "Sicherung des Katholischen" im Diözesan-Caritasverband Eichstätt angesehen werden.
Es ist zu hoffen, dass die neue Statik der Gremien das caritative Engagement des Verbandes fördert. Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Mitglieder in der Caritas sind freilich geringer geworden.