Die Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) birgt Zündstoff sowohl für die Gewinnentstehung als auch für die Gewinnverwendung von gemeinnützigen Trägern.
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Im Januar 2012 hat das Bundesfinanzministerium den Anwendungserlass zur Abgabenordnung geändert und veröffentlicht. Für gemeinnützige Organisationen ergeben sich dadurch Erleichterungen bei der Finanzierung durch wirtschaftliche Aktivitäten.
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Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes wurde das Gemeinnützigkeitsrecht deutlich überarbeitet. Der Gesetzgeber will das zivilgesellschaftliche Engagement fördern, indem er die rechtlichen Voraussetzungen entbürokratisiert und flexibler gestaltet.
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Der Bundestag und abschließend der Bundesrat haben im November über den Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften entschieden. Daraus ergeben sich wichtige Neuerungen für die freie Wohlfahrtspflege.
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Ab dem Jahr 2015 sind gemeinnützige Körperschaften erstmals zur E-Bilanz verpflichtet. Das Finanzministerium hat nun mitgeteilt, dass gemeinnützige Organisationen ohne steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe keine E-Bilanz zu übermitteln brauchen.
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Dem Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 steht die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege kritisch gegenüber. Was gut – auf Europa und die Welt ausgerichtet – gemeint ist, lässt in der Umsetzung Probleme erwarten.
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Das Steuerrecht schreibt vor, dass bedürftige Menschen ihre Bedürftigkeit nachweisen müssen, damit sie Leistungen aus Tafelläden, Suppenküchen oder Kleiderkammern erhalten. Eine Gesetzesänderung hat diese Bestimmung nun gelockert.
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Gemeinnützige Körperschaften sind nur dann zur E-Bilanz verpflichtet, wenn eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen sind, und frühestens ab 2015. Um die Buchhaltung anzupassen, sollte man beizeiten prüfen, ob eine Pflicht zur E-Bilanz besteht.
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Zum 1. Januar 2011 treten die neuen DZI-Leitlinien in Kraft. Ein Novum: Zukünftig haben alle spendensammelnden Organisationen in der Caritas Zugang zum Spendensiegel. Für bestehende Siegel-Organisationen gibt es Übergangsregelungen.
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