Das DZI-Spendensiegel öffnet sich für Organisationen
Die Leitlinien unterscheiden sich deutlich von den bisherigen Bestimmungen: Die Beschränkung auf überregional tätige Organisationen wurde aufgehoben und die Nachweis-, Berichts- und Prüfpflichten ausgeweitet. Darüber hinaus wurde eine begrenzte Zwischenprüfung eingeführt, eine Vollprüfung soll nur noch alle drei Jahre stattfinden. Wenig erfreulich ist die Anhebung der Prüfgebühren, sie betragen nun netto 0,035 Prozent der Gesamteinnahmen, maximal 12.000 Euro. Dies trifft insbesondere Caritas-Organisationen, die sich überwiegend aus Leistungsentgelten finanzieren, da diese nun ebenfalls in die Bemessungsgrundlage einfließen. Zu den Änderungen im Einzelnen:
Antragsvoraussetzungen sind nun unter anderem die Anerkennung als gemeinnützige Organisation, eine mindestens zweijährige Tätigkeit sowie mindestens 25.000 Euro Geldspenden pro Jahr. Das Spenden-Siegel können neben rechtlich selbstständigen Organisationen auch eindeutig abgegrenzte Arbeitsbereiche beantragen, sofern diese unter anderem über einen eigenen Namen, ein Konto und eine eigene Außendarstellung verfügen. Zukünftig haben also nicht nur der Deutsche Caritasverband (DCV) und die Diözesan-Caritasverbände Zugang zum DZI-Siegel, sondern alle spendensammelnden Organisation in der Caritas.
Angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen sind eine weitere Voraussetzung für die Erteilung des DZI-Siegels. Die Leitlinien beinhalten detaillierte Vorgaben zur Zusammensetzung und Arbeitsweise des Leitungs- und Aufsichtsorgans. Durch eine klare Trennung von Leitung und Aufsicht sollen beide Funktionen wirksam wahrgenommen werden. Die Regelungen sind weitgehend kompatibel zur Arbeitshilfe 182 des Verbandes der Diözesen Deutschlands und der Deutschen Bischofskonferenz.1 Dies war dem DCV ein Anliegen.
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit sollen wahr und sachlich über Anliegen, Struktur und Arbeit einer Organisation informieren. Die Würde der Betroffenen muss geachtet und die Umworbenen dürfen nicht unter Druck gesetzt werden. Hierzu werden umfangreiche Vorgaben gemacht, unter anderem sind für Werbegespräche bei der Haustür-, Straßen- und Telefonwerbung Leitfäden zu erstellen. Ferner ist bei Kooperationen mit gewerblichen Unternehmen der finanzielle Nutzen der Organisation offenzulegen. Adressen von Spendern dürfen weder verkauft noch anderweitig an Dritte weitergegeben werden. Darüber hinaus sind Umfang und Prozedere einer erfolgsabhängigen Vergütung bei der Mittelbeschaffung geregelt.
Die Mittelverwendung soll wirtschaftlich, sparsam und wirksam sein. Die Werbe- und Verwaltungsausgaben dürfen höchstens 30 Prozent der jährlichen Gesamtausgaben betragen. Große Organisationen müssen über eine Beschaffungsrichtlinie, eine Reisekostenordnung und eine Finanzanlagenrichtlinie verfügen.
Zur Rechnungslegung und Prüfung enthalten die neuen Leitlinien größenabhängige Mindestanforderungen: Während kleine Organisationen (Gesamteinnahmen unter 250.000 Euro) eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Vermögensrechnung erstellen können, sind große Organisationen (Erträge über zehn Millionen Euro) zur Erstellung und Prüfung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses verpflichtet.
Website und Jahresbericht sollen verständlich gestaltet und ihr Umfang angemessen sein. Zu veröffentlichen sind unter anderem die Namen der Mitglieder des Leitungs- und Aufsichtsorgans, Informationen zur Organisationsstruktur sowie wesentliche Beteiligungen. Ferner sind Ziele und Strategien, Chancen und Risiken sowie Angaben zur Vergütung von Mitarbeitern und Organmitgliedern offenzulegen. Zudem ist die Zusammenarbeit mit gewerblichen Dienstleistern im Fundraising zu erläutern, wesentliche Dienstleister sind sogar namentlich zu nennen.
Die Öffnung des Spendensiegels ist uneingeschränkt zu begrüßen. Die Erfüllung der DZI-Auflagen ist jedoch mit einem nicht zu unterschätzenden Aufwand verbunden. Vor einer Siegel-Beantragung sollten deshalb nicht nur der Nutzen, sondern auch die Kosten geprüft werden.
Anmerkung
1. Verband der Diözesen Deutschlands und der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.). Arbeitshilfe 182: Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und wirtschaftliche Aufsicht. Bonn, 2007