Quartiere müssen inklusiv sein
Die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen werden beim Thema soziales und bezahlbares Wohnen oft nicht mitgedacht. Gleiches gilt für weitere gesellschaftliche Randgruppen, die dringend Wohnraum benötigen und immer stärker aus den Ballungsgebieten verdrängt werden. Die öffentliche Diskussion dreht sich häufig um einkommensschwache Familien, die keine bezahlbare Wohnung finden, oder um Rentner(innen), die ihr gewohntes Viertel aufgrund geringer Mittel nach Jahrzehnten verlassen müssen. Die Lage ist aber gerade auch für Mieter(innen) mit Behinderung besonders prekär, denn ihr Wohnraum muss nicht nur bezahlbar, sondern vielfach auch barrierefrei sein. Da Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen oft Sozialleistungen beziehen und kein eigenes Vermögen aufbauen können, steht ihnen der freie Wohnungsmarkt vielerorts nicht offen. Aufgrund der hohen Nachfrage nach sozialem Wohnraum ist hier ein bedrückender Wettbewerb um die wenigen günstigen Wohnungen entstanden.
Echte Inklusion geschieht im lebendigen Wohnviertel
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen - in Deutschland seit 2009 geltendes Bundesrecht - verpflichtet uns, Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen eine unabhängige, selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dazu gehört das selbstständige Wohnen inmitten der Gesellschaft. Denn Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen sollen echte Inklusion im Quartier mit einer vielfältigen Nachbarschaft erfahren. "Gut durchmischte" Sozialräume und Wohnviertel sind letztlich auch die besten Lernorte für Demokratie.
Der Bundesfachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie hat sich deshalb dem Verbändebündnis Soziales Wohnen angeschlossen, dem unter anderen auch der Deutsche Mieterbund und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt angehören. Aufgrund valider Daten fordert das Bündnis die Sicherstellung von zwei Millionen Sozialmietwohnungen bis zum Jahr 2030 in Kombination von Neubau (80.000 neue pro Jahr) und der Modernisierung und dem Erhalt bestehender Sozialmietwohnungen.
Ein Zehntel aller neuen Sozialwohnungen muss barrierefrei (nach DIN 18040-2) gebaut werden. Das Bündnis setzt sich dafür ein, dass besonders bedrohte Randgruppen wie Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen zehn Jahre nach der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention tatsächlich mehr Chancen auf selbstbestimmtes Wohnen in einem inklusiven Quartier bekommen.