Frauenhäuser besser finanzieren
Jährlich steigende Zahlen von Gewalt gegen Frauen sind gesellschaftlich nicht akzeptabel. Von partnerschaftlicher Gewalt betroffene Frauen brauchen besseren und überall zugänglichen Schutz und Unterstützung.
Hierfür setzt sich der SkF Gesamtverein seit vielen Jahren ein. Wir fordern: Das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt", die sogenannte Istanbul-Konvention, muss von der Bundesregierung und den Landesregierungen konsequent umgesetzt werden. Schließlich ist sie seit 2018 auch in Deutschland geltendes Recht.
Die Konvention schützt auch Männer vor häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt, auch in diesem Feld ist vieles zu tun. Doch neue Wege der Männerberatung dürfen nicht den Blick verstellen: Überwiegend sind Frauen und Kinder die Leidtragendenden von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Für sie reichen die aktuellen Hilfsangebote nicht aus. Deutschlandweit fehlen etwa 14.000 Schutzplätze in Frauenhäusern und Schutzwohnungen. In rund 90 Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es gar keine Schutzeinrichtungen.
Dieser Mangel spielt sich ab vor einem klaren Hintergrund: Beratung und Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sind weder flächendeckend vorhanden noch auskömmlich refinanziert.
Große Hoffnung setzen wir als SkF deshalb auf das im Koalitionsvertrag anvisierte Gewalthilfegesetz zur bundesweiten Absicherung des Hilfesystems. Wir fordern, dass das Gesetz insbesondere folgende Punkte klarstellt:
◆ Jede gewaltbetroffene Person hat das Recht auf Schutz und Beratung.
◆ Beratungs- und Schutzangebote müssen deshalb auskömmlich finanziert sein. Dafür braucht es eine bundesweite Regelung.
◆ Frauen und mitbetroffene Kinder brauchen kostenfreien Schutz und Beratung in Frauenhäusern und Schutzwohnungen.
Nur mit gut und verlässlich finanzierten Gewaltschutzangeboten, Frauenhäusern und Beratungsangeboten kann der Weg für die vielen betroffenen Frauen und Kinder in ein Leben ohne Gewalt gelingen und der gesellschaftliche Schutzauftrag realisiert werden.