Geschlechtsspezifische Gewalt: ein Problem für Frauen – und Männer
Im Fokus geschlechtsspezifischer Gewalt stehen Frauen als Opfer und Männer als Täter. Dennoch gibt es signifikante Anteile männlicher Opfer, die übersehen werden. Das wirft Fragen zu Rollenstereotypisierungen auf, weshalb eine ganzheitliche Betrachtung und gezielte Unterstützungsangebote für alle Betroffenen essenziell sind.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) definiert geschlechtsspezifische Gewalt folgendermaßen: "Geschlechtsspezifische Gewalt ist Gewalt, die sich gegen eine Person aufgrund ihres biologischen oder sozialen Geschlechts richtet. Sie umfasst alle Formen von Gewalt, also körperliche, sexualisierte, psychische und wirtschaftliche Gewalt. […] Geschlechtsspezifische Gewalt ist als Menschenrechtsverletzung anerkannt. Die im Europarat zusammengeschlossenen Staaten haben 2011 mit dem ‚Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt‘, auch Istanbul-Konvention genannt, den bisher umfassendsten Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt entwickelt, der im August 2014 und in Deutschland am 1. Februar 2018 in Kraft trat."1
In dieser Definition werden zwei grundlegende Perspektiven deutlich: sowohl die Perspektive auf die Zielgruppe aufgrund ihrer biologischen und sozialen Merkmale als auch die Perspektive auf verschiedene Formen körperlicher, sexualisierter, psychischer und wirtschaftlicher Gewalt. Mit Blick auf die Zielgruppe heißt es weiter, dass Frauen "zum Beispiel von sexualisierter und häuslicher Gewalt überproportional häufig, aber nicht ausschließlich betroffen [sind]. Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen wird als Mittel der Kriegsführung eingesetzt, findet tagtäglich im privaten Haushalt statt und in Situationen, die von struktureller Machtungleichheit und finanzieller Abhängigkeit geprägt sind"2.
Geschlechtsspezifische Gewalt und Gewalt in Partnerschaften
Geschlechtsspezifische Gewalt ist vor allem Gewalt, die von (cis-)Männern gegen Frauen ausgeht.3 Dies drückt sich besonders in Fällen häuslicher Gewalt, respektive Gewalt in (Ex-)Partnerschaften aus.Das Bundeslagebild zu häuslicher Gewalt des Bundeskriminalamtes (BKA) hält für das Jahr 2023 fest, dass von den insgesamt 256.276 erfassten von häuslicher Gewalt betroffenen Opfern circa 70 Prozent (180.715) weiblich und 30 Prozent (75.561) männlich sind. Das BKA differenziert die erfassten Fallzahlen in innerfamiliäre Gewalt und Gewalt in Partnerschaften. Innerfamiliäre Gewalt umfasst Gewalt innerhalb der Familie (Kinder, Eltern, Geschwister, Schwiegereltern, -söhne, -töchter, Enkel, Großeltern und sonstige Angehörige). Gewalt in Partnerschaften bezieht sich auf Gewalt zwischen (Ex-)Partner:innen: Hier sind von den Opfern circa 80 Prozent (132.966) weiblich und 20 Prozent (34.899) männlich.4 Statistisch betrachtet wird mehr als deutlich, dass besonders Frauen von Gewalt in Partnerschaften betroffen sind.
Bereits seit den 1970er-Jahren wird diese Problematik insbesondere durch die Frauenbewegung öffentlich thematisiert. Es folgte ein jahrzehntelanger parlamentarischer Kampf um Gleichstellungsrechte von Frauen, die Strafbarkeit bei Vergewaltigung in der Ehe und die Abschaffung sogenannter ehelicher Pflichten. Erst seit dem Jahr 1997 ist Vergewaltigung in der Ehe strafbar.5 Es wurden weitere gesetzliche Vorgaben geschaffen, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. Seit 2002 gibt es das Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Wohnung bei Trennung (kurz: Gewaltschutzgesetz). Damit hat die Polizei die Möglichkeit, den Aggressor bis zu 30 Tage der Wohnung zu verweisen und damit Gewaltbetroffenen Zeit und Raum für Unterstützung zu bieten.
Untersuchungen zu Gewalt in Partnerschaften
Auch wissenschaftlich wurde der Problematik Aufmerksamkeit geschenkt. In einer vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebenen Studie wurden im Jahr 2004 die Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland herausgearbeitet. Darin konnte unter anderem festgestellt werden, dass jede vierte Frau in Deutschland im Alter von 16 bis 85 Jahren in ihrem Leben mindestens einmal von Gewalt durch einen (Ex-)Partner betroffen war.6 International widmete sich 2014 die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) mit einer europäischen Studie zu Gewalt gegen Frauen der Problematik, die darin zu ähnlichen Ergebnissen kam. Jede dritte Frau hat seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren, jede zweite Frau war mit einer oder mehreren Formen der sexuellen Belästigung konfrontiert und einer von fünf Frauen wurde nachgestellt.7 Zudem trat im selben Jahr die Istanbul-Konvention als Internationale Übereinkunft zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Kraft. Bis heute gibt es immer wieder Reformen zum Schutz von gewaltbetroffenen Frauen (und Kindern). Durch die Zunahme von Maßnahmen und Möglichkeiten gegen Gewalt in Partnerschaften steigt sowohl das Bewusstsein gegenüber strafbaren Handlungen als auch die Anzeigebereitschaft. Zu einem überwiegenden Anteil sind es Frauen, die betroffen sind, dennoch sind unter den Opfern immerhin auch circa 20 Prozent Männer, die angeben, in ihrer (Ex-)Partnerschaft Gewalt zu erleben.
Bisher gibt es kaum nennenswerte Untersuchungen, die sich der Problematik Gewalt gegen Männer annehmen. Neben der Studie vom Familienministerium 2004 wurde ein Pilotprojekt zum Thema Gewalt gegen Männer umgesetzt, das auf Gewalterfahrungen, insbesondere im häuslichen Kontext, von Männern eingeht, aber keine repräsentativen Zahlen bietet. Daneben finden sich kleinere Untersuchungen wie beispielsweise die von der evangelischen und katholischen Männerarbeit in Auftrag gegebenen Männerstudie von 20098, die allesamt betonen, dass Männer von Gewalt in Partnerschaften betroffen sind und es an Erkenntnissen und Unterstützungsangeboten mangelt. Das kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen bietet mit einer Anfang 2024 veröffentlichten Studie zu Gewalt gegen Männer (Förderung durch die Weißer-Ring-Stiftung) eine aktuelle Übersicht, in der nahegelegt wird, "dass Männer in Deutschland in einem substanziellen Ausmaß von Partnerschaftsgewalt betroffen sind und unter gravierenden Folgen leiden können. Dabei scheinen schwerere Formen deutlich seltener vorzukommen und sich meist als Kombination verschiedener Gewaltformen zu realisieren, wobei nicht körperliche Gewalt zumeist am Anfang stehen dürfte. Demzufolge ist ein breiteres Verständnis von Gewalt, über die polizeilichen Delikte hinaus von Bedeutung, um rechtzeitig präventiv tätig zu werden und im Verlauf beziehungsweise in der Dynamik von Partnerschaftsgewalt frühzeitig zu intervenieren."9
Toxische Männlichkeit ist teuer
Erwähnenswert ist außerdem ein geschlechtsspezifischer Blick auf toxische Männlichkeit und deren finanzielle Schäden. Anhand verschiedener männlich dominierter Gesellschaftsbereiche berechnen sich die messbaren Mehrkosten auf insgesamt 63,5 Milliarden Euro pro Jahr.10 Dazu zählen unter anderem Kosten durch Gefängnisaufenthalte, häusliche Gewalt, Sucht- und psychische Erkrankungen sowie durch ungesunde Lebensstile und damit verbunden eine erhöhte und frühere Sterblichkeitsrate, die in diesen Bereichen gegenüber Frauen zusätzlich entstehen. Kritisch anzumerken ist, dass die gewonnenen Erkenntnisse letztlich nicht neu sind. Sie belegen die immer noch defizitäre Unterstützungslandschaft für Opfer. Deutlich wird nämlich, dass Männer in allen Kriminalitätsbereichen grundsätzlich betroffen sind.
Entgegen vorherrschenden Stereotypen
Die Thematisierung von Geschlechterunterschieden geht immer auch einher mit Geschlechterrollen und -stereotypen. Dabei entsteht das Problem, dass Stereotypen und Klischees zu viel Beachtung geschenkt wird. Statistisch betrachtet sind Männer überwiegend Täter und zugleich Opfer, Gewalt geht einerseits von Männern aus, richtet sich andererseits aber auch gegen Männer. Es besteht weithin das grundlegende Bild des aktiven Mannes als eines, das Dominanz, Stärke und Problemlösung darstellt. Demgegenüber fügt sich das passiv-weibliche Äquivalent fürsorglich, beschützend, wehrlos ein. Beziehungsgewalt entsteht mitunter aus einer vielschichtigen und sich zuspitzenden Dynamik, die durch patriarchale Gewaltstrukturen und Wertehaltungen nicht gänzlich erklärt wird. Welche Gründe sich hinter der Gewaltbereitschaft verbergen, lässt sich nicht pauschalisieren. Kurzum: Gewalt in (Ex-)Partnerschaften beinhaltet eine individuelle Gewaltbiografie. Bezogen auf psychische Gewaltformen wurde mitunter auch eine Überlappung von Täter:innenschaft und Opferschaft deutlich.11
Oftmals kommt hinzu, dass Betroffene nicht gehört oder ernst genommen und ihre Erfahrungen verharmlost werden sowie polizeiliche Interventionen ausbleiben. Sozialer Rückzug, kritischer (Alkohol-)Konsum und psychische Erkrankungen können Folgen sein, die sich auf das soziale Umfeld, den Arbeitsplatz und den Lebensstil auswirken. Auch bei der Wahl der Gewaltform verschwimmen die Grenzen. Die gewaltbereiten Personen üben stumpfe Gewalt aus beziehungsweise nutzen Hilfsmittel und Werkzeuge. Gleichzeitig gibt es auf beiden Seiten Formen psychischer Gewalt wie Nachstellung (§ 238 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) und Bedrohung (§ 241 StGB), aber auch Ignorieren, öffentliches Bloßstellen etc. Dass sich Gewaltformen geschlechtsspezifisch darstellen, Frauen also psychische Gewalt und Männer physische Gewalt anwenden, scheint nur so.12 Ein weiterer Trugschluss besteht in der Vorstellung, dass Gewalt in Partnerschaften nur in bestimmten Bevölkerungsgruppen vorkommt. Gerade aus der Beratungspraxis wird deutlich, dass sich Gewalt durch alle gesellschaftlichen Schichten zieht. Es ist eher strukturellen als kulturellen Umständen geschuldet, dass beispielsweise in einem Wohnblock mit vielen Wohneinheiten häusliche Gewalt im Umfeld als nächtliche Ruhestörung/Lärmbelästigung stärker wahrgenommen wird als in einem Einfamilienhaus mit Garten.
Es fehlt Grundlagenforschung
Bezogen auf Gewalt in Partnerschaften stellt sich die Frage, in welchem Kontext der Begriff geschlechtsspezifische Gewalt Anwendung findet und welcher Mehrwert in einer geschlechtsspezifischen Gegenüberstellung zu finden ist. Gewalt in Partnerschaften ist als gesamtgesellschaftliches Problem und nicht als Geschlechterkampf zu begreifen. Um das Problem und die Folgen anzugehen, gilt es zu vermeiden, sie als geschlechtsspezifische Gewalt in ihrer Komplexität auf die Gegenüberstellung der Geschlechter zu reduzieren. Die öffentliche Thematisierung und die Differenzierung in männliche Täter und weibliche Opfer führt vielmehr zu einer Manifestierung von Rollen- und Geschlechterstereotypen als diese aufzubrechen. Im Vordergrund sollte grundsätzlich die Frage nach den Auslösern und Hintergründen des Gewaltverhaltens stehen. Hintergründe sind mannigfaltig, sie reichen von psychischen Problemen über Erkrankungen bis hin zu manifesten kulturellen/patriarchalen Werthaltungen und lassen sich nicht über einen Kamm scheren. Dafür benötigt es institutionalisierte Unterstützungsangebote. Auch wenn Angebote für Frauen stetig zugenommen haben, besteht hier immer noch Ausbaubedarf. Gleichzeitig fehlt es an Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Männer. Aus wissenschaftlicher Sicht mangelt es hierzu vor allem an Grundlagenforschung.
Gewalt in Partnerschaften respektive geschlechtsspezifische Gewalt spielt sich vor allem im häuslichen Kontext ab, ihre negativen Auswirkungen reichen aber in alle gesellschaftlichen Bereiche. Somit sollten das gewaltsame Verhalten und die Konsequenzen für Betroffene und Opfer im Vordergrund stehen und als gesamtgesellschaftliches Problem angegangen werden.
Weiterbildungen
Geschlechterspezifisch beraten kann man lernen
Inhouse-Schulung: Einführung in die Jungen- und Männerarbeit
Die Klientel in Ihrem Fachbereich ist häufig männlich? Die Expert:innen der Jungen- und Männerarbeit des SKM Bundesverbands erklären Ihnen bei einer Inhouse-Schulung, was geschlechterreflektierte Sozialarbeit leistet.
Weiterbildung Männerfokussierte Beratung
Die Weiterbildung Männerfokussierte Beratung verfolgt den Ansatz, dass Beratung besonders gut gelingt, wenn Berater:innen ein hohes Verständnis für geschlechtsspezifisches Krisen- und Problemlösungsverhalten haben und ihre Beratung hierauf abstimmen.
» Alle Infos zu Fort- und Weiterbildungen der Jungen- und Männerarbeit des SKM Bundesverbands: www.echte-männer-reden.de/weiterbildung
1. Deutsches Institut für Menschenrechte: www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/geschlechtsspezifische-gewalt (Abruf 9.7.2024).
2. Ebd.
3. Prasad, N.: Geschlechtsspezifische Gewalt in Zeiten der Digitalisierung. Bielefeld: Transcript, 2021, S. 18.
4. Bundeskriminalamt (BKA): Bundeslagebild 2023. Partnerschaftsgewalt. Kriminalistische Auswertung. Wiesbaden, 2024, S. 3 ff.
5. Damals wurde das Merkmal "außerehelich" aus dem § 177 StGB entfernt.
6. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen. 5. Auflage. Berlin, 2014, S. 6.
7. Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA): Gewalt gegen Frauen: eine EU-weite Erhebung. Ergebnisse auf einen Blick. Wien, 2014, S. 9-12.
8. Döge, P.: Männer - die ewigen Gewalttäter? Gewalt von und gegen Männer in Deutschland. Wiesbaden: Springer VS, 2018.
9. Schemmel, J.; Goede, L.-R.; Müller, P.: Gewalt gegen Männer in Partnerschaften. Eine empirische Untersuchung zur Situation in Deutschland. Baden-Baden: Nomos, 2024, S. 204.
10. Heesen, B. von: Was Männer kosten. München: Heyne, 2022, S. 116.
11. Jud, A.; Grafe, B.; Meshkova, K.; Kavemann, B.; Meysen, T.; Hoffmann, U.; Ziegenhain, U.; Fegert, J.: Prevalence and Predictors of Affirmations of Intimate Partner Violence in Germany: A First Nationwide Study on Victimization in Women and Men. In: Journal of Interpersonal Violence, Vol. 38 (1-2), S. 1473-1493, 2023.
12. Vgl. Kolbe, V.; Büttner, A.: Häusliche Gewalt gegen Männer - auch ein rechtsmedizinisches Problem? In: Rechtsmedizin, 30, 2020, S. 88-93.