Förderprogramme für den Klimaschutz
Förderprogramme für den Klimaschutz
Das Bundesumweltministerium hat zwei neue Förderprogramme für eine sozial gerecht ausgestaltete ökologische Transformation aufgelegt. Der Stromspar-Check wird inzwischen an über 150 Standorten angeboten.
I. Ökologische Transformation sozial gerecht ausgestalten
Neue Förderprogramme des Bundesumweltministeriums (BMU) im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets
Die Covid-19-Pandemie führt gesellschaftlich wie wirtschaftlich zu massiven Herausforderungen. Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr ein Konjunktur- und Zukunftspaket auf den Weg gebracht, das milliardenschwere Investitionen für eine ökologische Modernisierung ermöglicht. Auch die sozialen Dienste und Einrichtungen werden mit zwei neuen Förderprogrammen des Bundesumweltministeriums unterstützt:
Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen"
Akteure aus dem Gesundheits- und Sozialwesen werden vom 31.Oktober 2020 bis 31. Dezember 2023 dabei unterstützt, sich gegen die Folgen des Klimawandels (zum Beispiel Hitze, Starkregen oder Hochwasser) zu wappnen. Das Förderprogramm hat ein Volumen von 150 Millionen Euro.
Wer kann von dem Förderprogramm profitieren?
Das BMU-Förderprogramm richtet sich an Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind. Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime oder Hospize sind zum Beispiel ebenso antragsberechtigt wie Kindergärten, Schulen, Kieztreffs oder Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen. Für Anträge, die bereits bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden, gilt teilweise eine erhöhte Förderquote von bis zu 100 Prozent für finanzschwache Kommunen sowie gemeinnützige Vereinigungen, wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände.
Was wird genau gefördert?
Der Klimawandel ist in Deutschland deutlich spürbar. Dazu zählen unter anderem anhaltende Hitzeperioden, Starkregen oder Hochwasser. Durch Konzepte und konkrete Maßnahmen können sich soziale Einrichtungen sowie deren Träger dagegen wappnen. Gefördert werden Maßnahmen am Gebäude, wie zum Beispiel Jalousien oder der Einbau von Fenstern mit Sonnen- und Wärmeschutzverglasung; im Gebäude, wie etwa Anlagen zur passiven Raumkühlung, Installation von Trinkwasserspendern oder Beschaffung von Kühlwesten, sowie Maßnahmen im Umfeld des Gebäudes, wie Sonnensegel, Hofbegrünung oder Rückstauverschlüsse. Zudem werden Kampagnen oder Weiterbildungsprogramme für die durch die sozialen Einrichtungen betreuten Personengruppen und deren Personal sowie weitere Zielgruppen gefördert. Die sozialen Einrichtungen und deren Träger haben die Möglichkeit, einen Antrag für einen oder mehrere Förderschwerpunkte zu stellen.
Förderschwerpunkte:
1. Beratung und Erstellung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel
1.1. Wenn sich die sozialen Einrichtungen oder deren Träger noch unsicher sind, welche Betroffenheit bereits besteht oder zu erwarten ist und welche Maßnahmen am geeignetsten wären, um darauf zu reagieren, kann zunächst eine Einstiegs- oder Orientierungsberatung beantragt werden.
1.2. Wenn die sozialen Einrichtungen oder deren Träger Interesse daran haben, sich umfassend oder im Rahmen eines mehrstufigen Ansatzes an die Folgen des Klimawandels anzupassen, können sie die Erstellung eines integrierten Gesamtkonzeptes beantragen.
2. Investive Maßnahmen zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen Basierend auf der Einstiegs- oder Orientierungsberatung oder eines umfassenden Konzeptes gemäß Förderschwerpunkt 1 können soziale Einrichtungen oder deren Träger die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen beantragen. Es können sowohl Geräte und Apparaturen zur Minderung akuter klimatischer Belastungen beschafft und installiert als auch umfassendere bauliche Maßnahmen, die auf eine langfristige Anpassung an die Folgen des Klimawandels abzielen, umgesetzt werden.
3. Kampagnen und Weiterbildungsprogramme zur Sensibilisierung für den Umgang mit klimabedingten Belastungen Weiterhin besteht die Möglichkeit, mittels Aus- und Weiterbildungsprogrammen sowie Informationskampagnen die Fähigkeit der zu betreuenden Personen sowie der Mitarbeiter(innen) der sozialen Einrichtungen, der ehrenamtlich Engagierten oder der pflegenden Familienangehörigen zu stärken, sich an die veränderten klimatischen Bedingungen anzupassen
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Projektträger für die Umsetzung der Förderrichtlinie ist die Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Der Inhalt der Förderrichtlinie sowie umfassende Informationen zum Antragsverfahren stehen bereit unter: www.z-u-g.org/aufgaben/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen
Aktueller Hinweis:
Das neue Förderprogramm trifft in den sozialen Einrichtungen auf ein großes und breites Interesse. Schon der beachtliche Zuspruch im Rahmen des ersten Förderfensters im November/Dezember 2020 zeigt, dass die Anpassung an die Folgen des Klimawandels hier bereits ein bedeutendes Thema ist. Mit rund 600 Anträgen hat das neue Förderprogramm schon jetzt eine große Resonanz gefunden. Die eingegangenen Anträge umfassen ein Fördervolumen von circa 100 Millionen Euro (www.bmu.de/PM9408). Derzeit werden die vorliegenden Anträge gesichtet. Die Eröffnung eines zweiten Förderfensters für weitere Anträge wird rechtzeitig durch das BMU beziehungsweise die ZUG bekanntgegeben
Förderprogramm "Sozial & Mobil"
Akteure aus dem Gesundheits- und Sozialwesen können in den Jahren 2020 bis 2022 zur Umstellung ihrer Flotten auf Elektrofahrzeuge Fördergelder beantragen. "Sozial & Mobil" hat ein Volumen von 200 Millionen Euro von 2020 bis 2022.
Wer kann von dem Förderprogramm profitieren?
Das BMU-Förderprogramm richtet sich an Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind. Außerdem können Leasinggeber, die Fahrzeuge an solche Organisationen und Unternehmen verleasen, eine Förderung beantragen. Diese müssen die Förderung an die Leasingnehmer weitergeben.
Was wird genau gefördert?
Die Bundesregierung will den Ausbau der Elektromobilität vorantreiben. Damit zum Beispiel Seniorenheime, mobile Pflegedienste oder Kindertagesstätten den Umstieg schaffen, werden sie bei der Beschaffung rein batterieelektrischer Neufahrzeuge und im Einzelfall beim Aufbau von Ladeinfrastruktur unterstützt.
Förderumfang:
Die Art und der Umfang der staatlichen Förderung können - abhängig vom EU-Beihilferecht - variieren. Für den Kauf eines Elektrofahrzeugs anstelle eines Verbrenners gibt es zwei Fördermöglichkeiten, wobei grundsätzlich die Mehrkosten für ein Elektrofahrzeug im Vergleich zu einem Verbrenner förderfähig sind:
1. Eine Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer sogenannten De-minimis-Beihilfe:
Vor allem kleinere Organisationen oder Unternehmen können einen Pauschalbetrag von 10.000 Euro pro Fahrzeug sowie zusätzlich die Förderung der dazugehörigen Ladeinfrastruktur (Wallbox oder Ladesäule) beantragen. Eine Kumulierung mit dem Umweltbonus ist möglich
2. Eine Anteilsfinanzierung auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO):
Unternehmen oder Organisationen, die nicht unter die De-minimis-Förderung fallen, können eine Investitionsmehrkostenpauschale oder individuelle Mehrkosten beantragen. Es werden je nach Größe des Unternehmens zwischen 40 und 60 Prozent der Mehrkosten übernommen. Eine Förderung der Ladeinfrastruktur ist hier aus beihilferechtlichen Gründen nicht möglich. Es besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, die Ladeinfrastruktur anderer Förderprogramme des Bundes (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI) oder der Länder in Anspruch zu nehmen. Eine Kumulierung mit dem Umweltbonus ist in beiden Fällen möglich.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Projektträger für die Umsetzung der Förderrichtlinie ist die Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Der Inhalt der Förderrichtlinie und umfassende Informationen zum Antragsverfahren stehen unter: www.bmu.de/themen/forschung-foerderung/foerderung/foerdermoeglichkeiten/details/sozial-mobil
II. Stromspar-Check der Caritas
Erfolgreiches Vorhaben im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)
Was ist die Nationale Klimaschutzinitiative?
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert und initiiert das Bundesumweltministerium seit 2008 Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland. Ziel der NKI ist es, gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Akteuren aus Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft innovative Ansätze und Konzepte zu entwickeln und aktiv umzusetzen. Die NKI trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei, sie macht den Klimaschutz erlebbar und schafft zahlreiche Beispiele zur Nachahmung. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Weitere Informationen zur NKI finden Sie unter: www.klimaschutz.de
Was leistet der Stromspar-Check Aktiv?
Der Stromspar-Check Aktiv ist ein gemeinsames Angebot des Deutschen Caritasverbandes (DCV) und des Bundesverbandes der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e.V. (eaD). Mit dem Vorhaben werden mehrere Ziele verfolgt: Zum einen soll der Stromverbrauch in einkommensschwachen Haushalten verringert und damit deren Kostenbelastung reduziert werden. Gleichzeitig erhalten Langzeitarbeitslose über ihre Tätigkeit als Stromsparhelfer(innen) die Chance auf einen Wiedereinstieg ins Berufsleben. An mehr als 150 Standorten besuchen ausgebildete Stromsparhelfer(innen) einkommensschwache Haushalte, um dort einen Stromspar-Check zu machen: Neben der Messung der Verbrauchswerte von Waschmaschinen, Elektroherden, Kühlschränken, Lampen, Computern, Warmwasserbereitern oder Fernsehgeräten geben Stromsparhelfer(innen) konkrete Hinweise, wie sich der Verbrauch mit einfachen Mitteln senken lässt. Zudem leisten sie konkrete Hilfe vor Ort, indem sie zum Beispiel schaltbare Steckdosen oder LEDs kostenlos zur Verfügung stellen. Über 370.000 Haushalte mit geringem Einkommen haben zwischen 2009 und 2020 bislang am Stromspar-Check teilgenommen und dabei ihre Energiekosten um durchschnittlich circa 170 Euro pro Jahr reduziert. Wenn zudem ein altes Kühlgerät ausgetauscht wird, kann ein Haushalt durchschnittlich weitere 110 Euro pro Jahr sparen.
Wie lange läuft das Vorhaben und wo gibt es weiterführende Information?
Das Vorhaben Stromspar-Check Aktiv läuft vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2022. Weiterführende Informationen stehen bereit unter: www.stromspar-check.de sowie unter: www.caritas.de/glossare/stromspar-check
Pflege in Zahlen 2021
Mietpreise außer Kontrolle
Bundesumweltministerin Schulze im Klimaschutz-Gespräch mit der Caritas
Auf dem Weg zur Klimaneutralität
Klimapolitik gerecht gestalten
Ganz oben auf der Agenda
Mehr Klimaschutz scheitert am Geld
Flucht und Migration: Die Grenzen der Europäischen Union
Hinterlassen Sie einen Kommentar zum Thema
Danke für Ihren Kommentar!
Ups...
Ein Fehler ist aufgetreten. Bitte laden Sie die Seite erneut und wiederholen Sie den Vorgang.
{{Reply.Name}} antwortet
{{Reply.Text}}