Vieles drehte sich um Reformen
In einem Input erläuterte Thomas Kalwitzki von der Universität Bremen den knapp 40 Teilnehmenden die Ergebnisse des zweiten Gutachtens der Initiative "Pro-Pflegereform" zur alternativen Ausgestaltung der Pflegeversicherung (www.pro-pflegereform.de/reformkonzept ). In den vergangenen Jahren wurde viel über die Reformoptionen diskutiert. Das Augenmerk richtete sich dabei vor allem auf die finanzielle Begrenzung der Eigenanteile von Pflegebedürftigen. Der Deutsche Caritasverband (DCV) greift dieses Thema in seiner Position auf und fordert unter anderem, die Pflegeversicherung zu einer echten Teilkaskoversicherung weiterzuentwickeln und die Eigenanteile der Versicherten zu limitieren.1 Darüber hinaus informierte Elisabeth Fix, Referentin für Pflege­ und Gesundheitspolitik, Rehabilitation im Berliner Büro des DCV, die Teilnehmenden über die Umsetzung der aktuellen Gesetzesbeschlüsse sowie über die Reformen, die in der 19. Legislaturperiode noch zu erwarteten sind. Dazu gehören das Entlastungsbudget in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege, eine gesetzliche Regelung zum elektronischen Datenträgeraustausch sowie mittelfristig eine Neujustierung der Finanzierung der Pflegeversicherung. Angesichts des unzureichenden Angebots an Kurzzeitpflegeplätzen werden in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) Lösungsvorschläge erarbeitet, wie die Kurzzeitpflege auf eine wirtschaftlich tragfähige Basis gestellt werden kann. Dazu gehört, die Auslastung und die Pflegegrade bei der Kalkulation der Entgelte angemessen zu berücksichtigen. Im Erfahrungsaustausch ging es unter anderem um die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes und des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG). Das PpSG sollte die Situation durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern. Die Umsetzung machte deutlich, wie gravierend der Fachkräftemangel in der Pflege nach wie vor ist. Für die Zusatzstellen fehlen Fachkräfte an allen Orten. Christopher Bangert (Referatsleiter Sozialwirtschaft beim DCV) stellte die Nutzung der Soziallotterien seitens der Caritas dar und wies auf die restriktivere Investitionsförderung von Aktion Mensch und Deutschem Hilfswerk hin. Um das Förderpotenzial auszuschöpfen, ist deshalb die Einreichung von mehr innovativen, bedarfsgerechten Personal-Projekten (auch Starthilfemaßnahmen) erforderlich.
Die Umsetzung des BTHG macht teils Probleme
Im Vortrag von Roland Rosenow (Arbeitsstelle Sozialrecht beim DCV) ging es um die Implementierung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und besonders um die vertragliche Gestaltung nach dem neuen Recht der Eingliederungshilfe. Der Erfahrungsaustausch zeigte, dass bei der Umsetzung unvorhersehbare Probleme auftreten (wie beispielsweise steuerrechtliche Aspekte in besonderen Wohnformen und Regelungen zur Mittagsverpflegung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung), deren Lösung viele Ressourcen beansprucht. In seiner Funktion als Geschäftsführer des Runden Tisches zur SGB-VIII-Reform informierte Rosenow die Teilnehmenden über die Entwicklungen und Erwartungen bei der Reform der Kinder­ und Jugendhilfe. Mit einem Gesetzentwurf ist in der ersten Hälfte dieses Jahres zu rechnen. Anders als noch vor einigen Monaten zu erwarten war, gibt es jetzt Anzeichen, dass diese Reform die sogenannte "Inklusive Lösung" umfassen kann. Für Pflegesatzverhandlungen sind Informationen über die tarifliche Entwicklung von großer Bedeutung. Pascal Krimmer von der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission wies dabei auch auf die schwierigen Verhandlungen zur Überarbeitung der Anlage 2 der AVR hin, die in diesem Jahr abgeschlossen werden sollen.
Anmerkung
1. Siehe www.caritas.de; Kurzlink: https://bit.ly/2QAIHac
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