Multiprofessionalität als Erfolgsfaktor
Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Gießen hat unter dem Dach "AGNES Fördernetzwerk" die beiden Systeme der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe in einem stationären Angebot vereint. Die Öffnung gelang dank einer langfristig angelegten Organisations- und Personalentwicklung. Dabei war es wesentlich, Inklusion als eine Frage der Haltung zu begreifen. Das AGNES Fördernetzwerk steht heute für inklusive Jugendhilfe mit dem Kerngedanken, Kinder und junge Menschen auf ein selbstbestimmtes Leben vorzubereiten.
Das ursprüngliche Konzept stößt an Grenzen
Was sich rückblickend als eine Folge logischer Konsequenzen liest, war in Wirklichkeit ein komplexer Prozess. Das Sprachheilzentrum (SHZ) in Gießen wurde Ende der 1970er-Jahre als Einrichtung für intensive Sprachheilbehandlung gegründet. Es war eine klassische heilpädagogisch-therapeutische Einrichtung zur stationären Behandlung von sprachbehinderten Kindern und Jugendlichen im Schulalter. Im Komplexangebot erfolgten Sprachtherapie, psychologische Behandlung und Bewegungstherapie im Verbund mit der pädagogischen Förderung. Familienberatung fand in der Regel vor den vierzehntäglichen Heimfahrtwochenenden statt. Die Aufnahme erfolgte bei vorliegender Indikation, festgestellt durch den Landesarzt für Hör- und Sprachgeschädigte. Kostenträger war der Landeswohlfahrtsverband (LWV). Die pädagogische Betreuung durch Erzieher(innen) fand in Wohngruppen statt, die therapeutische Förderung erfolgte nach einem individuellen Förderplan. Der Förderzeitraum war in der Regel zeitlich begrenzt, meist zwischen zwei und drei Jahren, mit dem Ziel der Rückführung ins familiäre Umfeld.
Schon bald wurde deutlich, dass es auf Dauer nicht zukunftsträchtig war, sich auf die reine Sprachheilbehandlung zu fokussieren. Eine klassische Behandlung, wie zum Beispiel bei Stotterern, erforderte nicht unbedingt eine stationäre Aufnahme. Obwohl die Einrichtung hessenweit die einzige ihrer Art war, gab es nicht genügend Nachfrage, so dass eine Wohngruppe geschlossen wurde. Gleichzeitig stellten sich neue Fragen: Was geschieht, wenn ein Kind nach Abschluss der Förderung nicht wieder nach Hause zurückkehren kann, zum Beispiel wegen Erziehungsproblemen in der Familie oder gar Kindeswohlgefährdung? Oder wenn sich die Sprachbehinderung zwar beheben oder lindern ließ, jedoch eine weitere Förderung erfordert?
Neue Angebote und Öffnung in die Jugendhilfe
Zunächst entstanden Anfang der 1980er-Jahre die Don-Bosco-Häuser, stationäre Angebote nach § 34 SGB VIII der Jugendhilfe. Nach der Erweiterung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Jahr 1995 erhielt das SHZ von den Jugendämtern die ersten Belegungsanfragen für Kinder und Jugendliche, die nach § 35 a SGB VIII unter anderem aufgrund ihrer Entwicklungsbeeinträchtigungen wie Sprach- und Kommunikationsstörungen von seelischer Behinderung bedroht waren. Neben der seelischen Behinderung war auch Erziehungshilfebedarf ein Thema. Im Laufe der Zeit zeigte sich deutlich, dass es nicht sinnvoll war, die Sprachbehinderung als ein isoliertes Problem zu betrachten, sondern die Kommunikationsstörung des Kindes im sozialen Kontext zu interpretieren. Familie und Beeinträchtigung des Kindes sind im Zusammenhang zu sehen. Die klare Trennung der Kostenträgerschaft von Kindern mit und ohne Sprachbehinderung verstellte hier den Blick. Diese Erkenntnis führte zur Veränderung des bisherigen Konzeptes. Es war notwendig, den Fokus auf eine stärkere Vernetzung der erzieherischen Hilfen mit der therapeutischen Förderung zu lenken und auch die Elternarbeit um den ganzheitlichen Blick auf die Gesamtproblematik der Familien zu erweitern.
Hürden und Erfolgsfaktoren im Rückblick
Zunächst ging es darum, sich mit formalen Unterschieden zwischen den Systemen zu beschäftigen. Beispiel Stellenschlüssel des pädagogischen Personals: Während dieser in der Eingliederungshilfe vom Hilfebedarf abhängt, der über ein fachärztliches Gutachten bestimmt wird, kennt die Jugendhilfe einen festgelegten Stellenschlüssel. Noch Ende der 1990er-Jahre war es im SHZ üblich, dass eine Wohngruppe von acht Kindern mit drei pädagogischen Mitarbeitenden und einer Jahrespraktikantin besetzt wurde. Aus Sicht der Jugendhilfe ist das vollkommen unzureichend. Deshalb war die strikte Trennung von Therapie und sozialpädagogischer Betreuung zwingende Voraussetzung für die Aufnahme der ersten Kinder aus dem SGB VIII.
Einige der Therapeut(inn)en in den Wohngruppen wurden dem pädagogischen Personal zugeordnet. Somit konnte der von der Trägeraufsicht geforderte Stellenschlüssel eingehalten werden. Schließlich wurde die damalige Konzeption vom örtlichen Jugendamt gut aufgenommen und es kam zu ersten Anfragen und Belegungen von Jugendämtern. Besonders positive Rückmeldung gab es zum Clearingverfahren, welches vor Beginn der Maßnahme die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen ermittelt.
Organisations- und Personalentwicklung sind ein Muss
Vonseiten des therapeutischen und pädagogischen Personals gab es zunächst Vorbehalte. Für die Therapeut(inn)en bestand die Herausforderung darin, auch im Gruppenalltag Präsenz zu zeigen und zum Beispiel mit auf eine Ferienfreizeit zu fahren. Für die pädagogischen Fachkräfte war die Anwesenheit der Therapeut(inn)en gewöhnungsbedürftig und wurde gar teils als Kontrolle gesehen. Alle sahen sich in ihrem bisherigen Rollenverständnis erschüttert und mussten lernen, gegenseitige Toleranz für die unterschiedlichen Herangehensweisen der jeweiligen Fachkräfte zu entwickeln. Auch die Kinder reagierten nicht immer positiv auf diese Veränderungen. Doch nach und nach rückten die Vorteile der neuen Zusammenarbeit in den Vordergrund, denn der nun systemisch/ganzheitliche Blick auf das Kind ermöglichte bessere Fördererfolge. Die Multiprofessionalität der Teams hat sich als ein wesentlicher Erfolgsfaktor auf dem Weg in die inklusive Jugendhilfe herausgestellt.
Es ist wichtig, dass Inklusion von allen Mitarbeiter(inne)n auf allen Ebenen der Einrichtung gelebt wird. Zur Stärkung der Teams veranstaltet der SkF Gießen beispielsweise regelmäßige thematische Teamtage, etwa zur Traumapädagogik. Alle Mitarbeitenden der Einrichtung werden angesprochen: neben den pädagogischen und therapeutischen Fachkräften auch die Geschäftsführung und Einrichtungsleitung, das hauswirtschaftliche und technische Personal bis hin zur den Verwaltungskräften. Nur wenn die gesamte Organisation ein Verständnis für das Kind und die Situation entwickelt, können nachhaltige Erfolge erzielt werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, den Teams genug Raum für die Reflexion von Schwierigkeiten und Hemmnissen sowie die Bearbeitung interner Konflikte zu geben. Veränderungen lösen Ängste aus, setzen aber auch Kreativität frei. Regelmäßige Teamsupervisionen, die explizite Besprechung des Punkts "Zusammenarbeit" in den Meetings sowie ein extern begleiteter Organisationsentwicklungsprozess lieferten hier fortlaufend wichtige Impulse. Organisations- und Personalentwicklung sind eine primäre Führungsaufgabe in einer inklusiven Einrichtung und benötigen zusätzliche zeitliche und finanzielle Ressourcen – ein Aufwand, der sich letztendlich für alle Beteiligten lohnt.
Den Teams Raum für Reflexion geben
Eine weitere Herausforderung war es, das veränderte Konzept nach außen zu tragen und in Jugendhilfekreisen besser bekanntzumachen. Zunächst war das überregional erfolgreiche Sprachheilzentrum einseitig in die Strukturen der Caritas-Landesarbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe eingebunden und Mitglied im Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP). Örtlich war das Förderangebot hingegen noch kaum bekannt. Es kamen auch Hinweise aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst, dass die Einrichtung durch den Namen "Sprachheilzentrum" nicht als Jugendhilfeangebot wahrgenommen wurde und man eher zufällig vom Förderangebot erfuhr. Daher war es sehr wichtig, bei den Planungen für einen Ersatzneubau die Trägeraufsicht und Heimaufsicht im Jugendamt einzubinden. Mit Umzug in die neuen Räume wurde der Name in "Sprachheil- und Förderzentrum" geändert.
Eine weitere Mitgliedschaft im Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen (BVkE) sowie die Mitarbeit in den Caritaslandesarbeitsgemeinschaften auf Bistumsebene (AK 32/34) und den Fachausschüssen Hilfen zur Erziehung vor Ort signalisieren: Das Sprachheil- und Förderzentrum steht für inklusive Jugendhilfe.
"AGNES Fördernetzwerk" als gemeinsames Dach
Folgerichtig hat die Organisationsentwicklung vor zwei Jahren ergeben, dass die Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe des SkF Gießen, nämlich das Sprachheil- und Förderzentrum beziehungsweise die Don-Bosco-Häuser, nun unter einer Leitung stehen, seit dem 1. Juli 2020 auch unter dem neuen gemeinsamen Namen: "AGNES Fördernetzwerk". Der Umbauprozess in den vergangenen 20 Jahren hat am Ende dazu geführt, dass das AGNES Fördernetzwerk heute mit den örtlichen Jugendämtern und Eingliederungshilfeabteilungen der Städte und Landkreise Hessens zusammenarbeitet und vertraglich definierte stationäre Angebote für junge Menschen sowie stationäre Fördermöglichkeiten im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, Familienhilfe und Eingliederungshilfe anbietet.
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