Lobbyarbeit zeigt Wirkung
Die Corona-Krise hält die deutsche Wirtschaft weiterhin in Atem. Der wirtschaftliche Einbruch im zweiten Quartal 2020 ist mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 9,7 Prozent historisch und damit höher als im ersten Quartal 2009, dem Höhepunkt der damaligen Finanzkrise. Auch die Sozial- und Gesundheitswirtschaft sind stark betroffen. So erwarten gemäß einer Umfrage der Bank für Sozialwirtschaft mehr als die Hälfte der Befragten durch die Pandemie eine Refinanzierungslücke.1 Die Lobbyarbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) mit dem Ziel, Lücken in den Schutzschirmen (ergänzend zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG), dem Krankenhausentlastungsgesetz und dem Kurzarbeitergeld) zu schließen, setzt hier an und hat Wirkung gezeigt.
KfW-Sonderkreditprogramm "Globaldarlehen an Landesförderinstitute für gemeinnützige Organisationen"
Um die Länder in ihren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen zu unterstützen, hat der Bund für 2020 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW aufgelegt und stellt dafür eine Milliarde Euro bereit. Ziel ist, die Liquiditätssituation von Trägern zu verbessern, die mit gravierenden Einnahmeausfällen konfrontiert sind. Die Konditionen sind attraktiv, vor allem wirkt sich die 100-prozentige Haftungsfreistellung für die beteiligten Banken positiv auf die Kreditgewährung aus (weitere Infos unter: www.sozialbank.de/covid-19/corona-helpdesk.html Reiter: Regelungen der Bundesländer).
Programm für Überbrückungshilfen
Um kleine und mittelständische Unternehmen gegen coronabedingte Umsatzausfälle abzusichern, hat die Bundesregierung ein Bundesprogramm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Diese Zuschüsse knüpfen mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro an die Soforthilfen an. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen (auch gemeinnützige), sofern sie die Größenkriterien erfüllen. Hier alle Infos zur Förderung.
Die Antragsfrist wurde von den Koalitionspartnern bis zum 31. Dezember 2020 verlängert (unter anderem gemeinsam mit der Verlängerung des SodEG bis Ende 2020). Für gemeinnützige Träger bestehen Erleichterungen beim Konsolidierungsgebot, das heißt, sie können auch für einzelne Betriebsstätten einen Zuschuss von bis zu 150.000 Euro für drei Monate erhalten.
Sonderprogramm zur Stärkung gemeinnütziger Organisationen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat am 1. Juli beschlossen, weitere 100 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, um im Jahr 2020 entstandene corona-bedingte Mindereinnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe abzufedern. Die Zuschüsse schließen zeitlich an die Überbrückungshilfen an und sollen ab September beantragt werden können.
Zuschüsse für Einrichtungen der Behindertenhilfe und Inklusionsunternehmen
Geplant ist ein ergänzendes Förderprogramm für Inklusionsunternehmen, Einrichtungen der Behindertenhilfe und Sozialkaufhäuser. Kurzarbeitergeldregelungen und andere Hilfen reichen vielfach nicht aus, um den Fortbestand dieser Einrichtungen zu sichern. Mittel von bis zu 100 Millionen Euro sollen dafür bereitgestellt werden.
Zusätzliche Förderimpulse bringt das Zukunftspaket "Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien". Hier wird für soziale Einrichtungen das Flottenaustauschprogramm "Sozial & Mobil" (2020 bis 2022, Volumen: 200 Millionen Euro, Ziel: Umstellung auf E-Autos) und ein Programm zur Förderung von Klimamaßnahmen in sozialen Einrichtungen aufgelegt (2020 bis 2023, Volumen: 150 Millionen Euro). Die Lobbyarbeit wird angesichts der erheblichen wirtschaftlichen Unsicherheit, die nach wie vor herrscht, weitergehen müssen.
Anmerkung
1. Hier mehr Infos zur Umfrage, die auch zusammen mit der BAGFW erfolgte
Multiprofessionalität als Erfolgsfaktor
Niedrigschwellige Hilfen für Suchtkranke
Konzepte für die Praxis
Zukunft wird vor Ort gemacht
Zumeist kleine Träger – doch tendenziell nimmt ihre Größe zu
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