Kurzarbeit ist in der Caritas kein Massenphänomen
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den geänderten Rahmenbedingungen für Kurzarbeit ist die Zahl der Beschäftigten, die in Kurzarbeit sind und
Kurzarbeitergeld beziehen, enorm angestiegen. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit im Arbeitsmarktbericht für September 2020 haben im Monat Juli 2020 noch mehr als vier Millionen Beschäftigte Kurzarbeitergeld bezogen. Der bisherige Höchststand lag bei knapp sechs Millionen Bezieher(inne)n von Kurzarbeitergeld im April.
Welche Rolle Kurzarbeit im Bereich der Caritas spielt, geht aus einer Online-Befragung hervor, die die Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes (DCV) im August 2020 initiiert hat. An der Befragung haben 392 Rechtsträger und Einrichtungen der Caritas aus allen Regionalkommissionen und Hilfebereichen teilgenommen. 109 der Teilnehmer (knapp 28 Prozent) gaben an, Kurzarbeit in Anspruch genommen zu haben.
Bei mehr als 75 Prozent dieser von Kurzarbeit Betroffenen waren jedoch nur Teile des Rechtsträgers oder der Einrichtung tangiert. So waren bei Trägern nur einzelne Dienste oder Einrichtungen und bei den Einrichtungen nur einzelne Abteilungen (wie beispielsweise die Kantine) betroffen. Diese gehörten mehrheitlich nicht zu den Kerntätigkeiten der Teilnehmenden in den typischen Hilfebereichen der Caritas. Zur Auswahl standen hier folgende sechs Kategorien (Mehrfachnennungen waren möglich): Gesundheitshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe, Behindertenhilfe/Psychiatrie, Beratungsstellen sowie Sonstige. Die Kategorie "Sonstige" haben mehr als die Hälfte der von Kurzarbeit betroffenen Teilnehmenden ausgewählt und folgende Beispiele für betroffene Felder angeführt: Tagungshäuser, Bildungseinrichtungen, Reha-Einrichtungen, Integrationsbetriebe sowie sonstige "schulnahe" Dienste wie die Schulkinderbetreuung. Weitere 30 Prozent haben den Bereich Kinder- und Jugendhilfe angegeben. Dort waren hauptsächlich Kitas betroffen, die während des Lockdowns schließen mussten. Die Altenhilfe und hier in der Regel die Tagespflege war lediglich bei 17 Prozent der Anwender von Kurzarbeit betroffen. Bezogen auf alle Teilnehmenden sind das weniger als fünf Prozent. In den Anmerkungen der Antwortenden zur Abfrage wird deutlich, dass Kurzarbeit in der Altenhilfe häufig nur eine geringe Rolle spielt. Im Bereich der Gesundheitshilfe ist Kurzarbeit (auch aufgrund der Rechtslage in den Krankenhäusern) nicht relevant.
Kurzarbeit wurde von den Befragten insbesondere in den Monaten April bis Juni in Anspruch genommen. Die meisten Nennungen gibt es für den Monat Mai. Aufgestockt wurde das Kurzarbeitergeld nur von etwas weniger als der Hälfte der Betroffenen. In den meisten Fällen (53 Prozent) gab es eine Aufstockung auf 80 Prozent. Die restlichen 47 Prozent der Anwender haben auf 90 oder sogar 100 Prozent aufgestockt, wobei die Aufstockung in der Regel aus Eigenmitteln finanziert werden soll.
Obwohl die konkrete Zahl der von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten nicht aus der Abfrage hervorgeht, deuten die Ergebnisse darauf hin, dass Kurzarbeit in der Caritas kein Massenphänomen ist und die Kernbereiche verhältnismäßig wenig betroffen sind.
Weitere Erkenntnisse - auch zur Zahl der betroffenen Beschäftigten - wird die seit September 2020 laufende neue Befragungsrunde zum Caritaspanel bringen, in der unter anderem auch Fragen zum Thema Kurzarbeit gestellt werden. Die Rechtsträger der Caritas haben noch bis Ende November die Möglichkeit, an der Erhebung teilzunehmen.
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